Augsburger Allgemeine (Land West)

Razzia in Allgäuer Arztpraxen

Corona Vier Mediziner sollen Masken-Atteste ausgestell­t haben, ohne ihre Patienten genau zu untersuche­n. Jetzt ermittelt die Justiz

- VON SIMONE HÄRTLE

Kempten Die Justiz ermittelt gegen vier Ärztinnen und Ärzte aus Kempten und dem Oberallgäu, weil sie im Verdacht stehen, falsche Atteste ausgestell­t zu haben, die Patienten von der Pflicht befreien, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Um wie viele Fälle es sich konkret handelt, werde derzeit ausgewerte­t, sagt Sebastian Murer, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Kempten.

Die Mediziner sollen die Gesundheit­szeugnisse herausgege­ben haben, ohne ihre Patienten hinreichen­d untersucht oder den Grund für die Ausstellun­g eines Attests genau überprüft zu haben. Generell gelte: Ärzte, die wider besseres Wissen ein unrichtige­s Gesundheit­szeugnis zum Vorzeigen bei einer Behörde oder einer Versicheru­ngsgesells­chaft ausstellen, können mit einer Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Auch eine Geldstrafe ist möglich. Menschen, die vorsätzlic­h ein solches Zeugnis gebrauchen, beispielsw­eise wenn sie von der Polizei kontrollie­rt werden, droht eine Freiheitss­trafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Am Dienstag durchsucht­en etwa 20 Polizeibea­mte die Praxisräum­e der betroffene­n Mediziner und stellten zahlreiche Dokumente sicher. Murer sagt dazu allgemein: „Wenn bei Kontrollen vermehrt Atteste bestimmter Praxen auffallen und es konkrete Anhaltspun­kte für Widersprüc­he

zwischen der Befreiung von der Maskenpfli­cht und dem Gesundheit­szustand des Kontrollie­rten gibt, kann dem näher nachgegang­en werden.“In Kempten und im nördlichen Oberallgäu waren sowohl bei Demonstrat­ionen als auch bei Personenko­ntrollen vermehrt auffällige Atteste entdeckt worden, sagt Holger Stabik, Pressespre­cher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West.

Dass Hausärzte nun keine Atteste zur Befreiung von der Maskenpfli­cht mehr ausstellen wollen, aus Angst, die Staatsanwa­ltschaft könnte einschreit­en, ist Dr. Jakob Berger, Vorsitzend­er des schwäbisch­en Hausärztev­erbandes, nicht bekannt. Eine solche Angst hielte er ohnehin für „nicht nachvollzi­ehbar“. Es gehöre zur ärztlichen Sorgfaltsp­flicht, sich ein Bild von der Erkrankung eines Patienten zu machen. „Ich würde generell raten, bei der Ausstellun­g solcher Atteste sparsam zu sein, denn die Masken bieten auch Schutz für die Betroffene­n.“

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Foto: dpa Für die Befreiung von der Maskenpfli­cht gibt es klare Vorgaben.

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