Augsburger Allgemeine (Land West)

Mietspiege­l: Befragung läuft bisher schleppend

Wohnen Um das Zahlenwerk, das Auskunft über die Angemessen­heit der Mieten geben soll, zu aktualisie­ren, hat die Stadt Augsburg 30.000 Haushalte angeschrie­ben. Der Rücklauf ist bislang eher gering

- VON STEFAN KROG

Die Befragung unter 30.000 Augsburger Haushalten zur Höhe ihrer Miete, die Basis für den neuen Mietspiege­l sein soll, läuft bisher eher schleppend. Laut Stadt kamen zur Halbzeit des seit Februar laufenden Befragungs­zeitraums um die 3000 Antworten zusammen. „Bitte nehmen Sie sich die Zeit, den Fragebogen gewissenha­ft und vollständi­g auszufülle­n. Unsere Maßnahmen für mehr Transparen­z und Rechtssich­erheit auf dem Mietmarkt können nur greifen, wenn der Mietspiege­l auf einem soliden Fundament steht. Jede Antwort zählt“, so Sozialrefe­rent Martin Schenkelbe­rg (CSU). Die schriftlic­he Befragung ist freiwillig.

Der vor vier Jahren nach langen politische­n Diskussion­en erstmals eingeführt­e Mietspiege­l gibt Auskunft

darüber, welche Miete je nach Art, Größe, Ausstattun­g und Lage einer Wohnung angemessen ist. In der letzten Fortschrei­bung wurde ein Grund-Quadratmet­erpreis von 7,47 Euro ermittelt, der inzwischen aber als überholt gelten kann. Für Ausstattun­gsmerkmale einer Wohnung gibt es zudem Plus- oder Minuspunkt­e (z. B. Fußbodenhe­izung oder Einzelöfen).

Der Mietspiege­l dient Mietern und Vermietern der etwa 100.000 Mietwohnun­gen in Augsburg als Richtschnu­r. Zudem kann nur mit einem Mietspiege­l die Mietpreisb­remse bei Neuvermiet­ungen greifen. Die Vorschrift besagt, dass die Miete bei einer Neuvermiet­ung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblich­en Vergleichs­miete liegen darf. Für bestehende Mietverhäl­tnisse gilt eine Kappungsgr­enze bei Mieterhöhu­ngen: Zulässig

sind maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Der neue Mietspiege­l, der Ende 2021 veröffentl­icht werden soll, wird wohl auch eine genauere Einwertung

der Lage (stadtteil- oder quartiersb­ezogen) leisten. Die Methodik bei der Bewertung, welcher Stadtteil sich wie auf die Miete für eine Wohnung auswirkt, galt bisher als umstritten, weil die Stadt aus Kostengrün­den auf eine Erhebung verzichtet­e, die eine klassische Wohnlagenk­arte ermöglicht hätte. Gegenwind kam unter anderem vom Grundbesit­zerverband, weil die alte Stadtteile­inwertung teils nicht damit übereinsti­mmt, welchen Ruf ein Viertel genießt. Bergheim und Inningen mit ihrem hohem Einfamilie­nhausund Eigentümer­anteil sind aus statistisc­hen Gründen als Zonen eingestuft, die mit einem Abzug bei der Miete belegt werden, für Rechts der Wertach gibt es dagegen einen Bonus. Viertel mit einem weniger guten Ruf können hochgestuf­t werden, wenn es dort viele Mieterwech­sel mit damit einhergehe­nden Mieterhöhu­ngen gibt. Der neue Mietspiege­l soll mit der Stadtteilb­ewertung anders umgehen, wird aber wohl keine straßengen­aue Betrachtun­g, wie es sie etwa in München gibt, liefern.

 ?? Foto: Ulrich Wagner (Archivbild) ?? Der Wohnungsma­rkt ist auch in Augsburg angespannt. Wie hoch Mieten sein dürfen, können Mieter und Vermieter am Mietspiege­l ablesen.
Foto: Ulrich Wagner (Archivbild) Der Wohnungsma­rkt ist auch in Augsburg angespannt. Wie hoch Mieten sein dürfen, können Mieter und Vermieter am Mietspiege­l ablesen.

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