Augsburger Allgemeine (Land West)
Aus für Maskenpflicht und Alkoholverbot
CoronaMaßnahmen Maskenpflicht in Altenmünster, Alkoholverbot in Stadtbergen: Das wird es zunächst im Landkreis Augsburg nicht mehr geben. Doch zu Ende ist die Diskussion noch nicht
Gersthofen/Neusäß/Stadtbergen Was Landrat Martin Sailer vor wenigen Tagen noch mit einer Klage gegen den Freistaat einfordern wollte, ist jetzt über Nacht vom Tisch: Am Donnerstag, 11. März, um Mitternacht enden die Maskenpflicht sowie das Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Landkreis Augsburg. Dazu gehörten etwa der Hennhofer Weg bei der Kita in Altenmünster, der Volksfestplatz in Bonstetten oder der Bürgerpark in Diedorf. Was zunächst für den Landkreis unmöglich zu erreichen schien, gelang nun durch eine juristische Feinheit.
Diese Entscheidung hatte in der vergangenen Woche bei Landrat Martin Sailer zu echter Verärgerung geführt: Weil Mitte Februar die Zahl der Corona-Ansteckungen im Landkreis pro 100.000 Einwohner teilweise sogar bei nur noch 25 in sieben Tagen lag, hatte er bei der Regierung von Schwaben um Erleichterungen gebeten: Die Aufhebung der Maskenpflicht und des Verbots, öffentlich Alkohol zu trinken, sowie etwa die Öffnung des Einzelhandels und die Erlaubnis für bestimmte kontaktlose Sportarten im Freien gehörten dazu.
Doch von der Regierung von Schwaben gab es damals nur eine Absage – mit Verweis auf die bald folgende Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel einerseits und die steigende Zahl von Ansteckungen mit Corona-Mutationen andererseits. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Landrat sogar mit dem Gedanken gespielt, die Lockerungen mit einer Klage gegen den Freistaat Bayern einfordern zu wollen. So weit war es dann aber nicht gekommen. Gerade die angesprochene Konferenz der Ministerpräsidenten hat jetzt aber doch noch für eine Entlastung im Landkreis gesorgt.
Denn auf die Ministerpräsidentenkonferenz folgte eine Debatte im Landtag und auf diese wieder eine neue Fassung der bayerischen Infektionsschutzverordnung. Und weil sich die Anordnung von Alkoholverbot und Maskenpflicht nicht mehr auf diese aktuell geltende Fassung beruft, sondern auf die vorherige, können die Anordnungen aufgehoben werden, erklärt die Pressestelle des Landratsamts. „Sie wären sonst juristisch angreifbar gewesen“, so die Pressesprecherin des Landratsamts, Annemarie Scirtuicchio. Andere Forderungen aus dem Landkreis, wie eine zumindest eingeschränkte Öffnung der Geschäfte oder eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen, sind nun ohnehin beschlossen. In den Rathäusern in Neusäß und Stadtbergen ist man froh, dass die Entscheidung nun so gekommen ist. „Wir hatten schon lange um die Aufhebung gebeten“, so Pressesprecherin Michaela Axtner aus Neusäß. Ordnungsamtsleiter Markus Voh aus Stadtbergen sagt, seine Außendienstmitarbeiter hätten ebenso berichtet, dass das Alkoholverbot etwa vor dem Gartenhallenbad nicht mehr nötig sei. Beide Städte wollen aktuell keine neuen Schwerpunkte melden, an denen eines der beiden
Verbote wieder gelten sollte. Denn das Landratsamt hat genau diese Anfrage bei den einzelnen Gemeinden und Städten mit der Aufhebung verknüpft: Die Kommunen können dem Landratsamt melden, wenn sie es wieder für nötig halten, eine Maskenpflicht oder ein Alkoholverbot auf einem öffentlichen Platz einzuführen. Die Sprecherin der Stadt Gersthofen, Ann-Kathrin Joder, erinnert in diesem Zusammenhang daran, wie es überhaupt zu den Einschränkungen kam: „Wir sollten dem Landratsamt melden, wo sich Menschen treffen oder sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht aus dem Weg gehen können.“Das war auch in einigen Straßen der Gersthofer Innenstadt der Fall. Am Anfang habe die neue Auflage teilweise für Beschwerden gesorgt. „Aber die Menschen haben sich schnell daran gewöhnt und es wurden kaum Bußgelder verhängt.“
Aktuell will auch Gersthofen keine weitere Maskenpflicht. „Aber im Vordergrund steht ja immer der Gesundheitsschutz und der ist auch abhängig von den Inzidenzwerten“, verweist Ann-Kathrin Joder auf die aktuell wieder steigenden Fallzahlen von Ansteckungen mit dem Coronavirus im Landkreis.