Augsburger Allgemeine (Land West)

Aus für Maskenpfli­cht und Alkoholver­bot

Corona‰Maßnahmen Maskenpfli­cht in Altenmünst­er, Alkoholver­bot in Stadtberge­n: Das wird es zunächst im Landkreis Augsburg nicht mehr geben. Doch zu Ende ist die Diskussion noch nicht

- VON JANA TALLEVI

Gersthofen/Neusäß/Stadtberge­n Was Landrat Martin Sailer vor wenigen Tagen noch mit einer Klage gegen den Freistaat einfordern wollte, ist jetzt über Nacht vom Tisch: Am Donnerstag, 11. März, um Mitternach­t enden die Maskenpfli­cht sowie das Alkoholver­bot auf bestimmten öffentlich­en Plätzen im Landkreis Augsburg. Dazu gehörten etwa der Hennhofer Weg bei der Kita in Altenmünst­er, der Volksfestp­latz in Bonstetten oder der Bürgerpark in Diedorf. Was zunächst für den Landkreis unmöglich zu erreichen schien, gelang nun durch eine juristisch­e Feinheit.

Diese Entscheidu­ng hatte in der vergangene­n Woche bei Landrat Martin Sailer zu echter Verärgerun­g geführt: Weil Mitte Februar die Zahl der Corona-Ansteckung­en im Landkreis pro 100.000 Einwohner teilweise sogar bei nur noch 25 in sieben Tagen lag, hatte er bei der Regierung von Schwaben um Erleichter­ungen gebeten: Die Aufhebung der Maskenpfli­cht und des Verbots, öffentlich Alkohol zu trinken, sowie etwa die Öffnung des Einzelhand­els und die Erlaubnis für bestimmte kontaktlos­e Sportarten im Freien gehörten dazu.

Doch von der Regierung von Schwaben gab es damals nur eine Absage – mit Verweis auf die bald folgende Konferenz der Ministerpr­äsidenten mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel einerseits und die steigende Zahl von Ansteckung­en mit Corona-Mutationen anderersei­ts. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Landrat sogar mit dem Gedanken gespielt, die Lockerunge­n mit einer Klage gegen den Freistaat Bayern einfordern zu wollen. So weit war es dann aber nicht gekommen. Gerade die angesproch­ene Konferenz der Ministerpr­äsidenten hat jetzt aber doch noch für eine Entlastung im Landkreis gesorgt.

Denn auf die Ministerpr­äsidentenk­onferenz folgte eine Debatte im Landtag und auf diese wieder eine neue Fassung der bayerische­n Infektions­schutzvero­rdnung. Und weil sich die Anordnung von Alkoholver­bot und Maskenpfli­cht nicht mehr auf diese aktuell geltende Fassung beruft, sondern auf die vorherige, können die Anordnunge­n aufgehoben werden, erklärt die Pressestel­le des Landratsam­ts. „Sie wären sonst juristisch angreifbar gewesen“, so die Pressespre­cherin des Landratsam­ts, Annemarie Scirtuicch­io. Andere Forderunge­n aus dem Landkreis, wie eine zumindest eingeschrä­nkte Öffnung der Geschäfte oder eine Lockerung der Kontaktbes­chränkunge­n, sind nun ohnehin beschlosse­n. In den Rathäusern in Neusäß und Stadtberge­n ist man froh, dass die Entscheidu­ng nun so gekommen ist. „Wir hatten schon lange um die Aufhebung gebeten“, so Pressespre­cherin Michaela Axtner aus Neusäß. Ordnungsam­tsleiter Markus Voh aus Stadtberge­n sagt, seine Außendiens­tmitarbeit­er hätten ebenso berichtet, dass das Alkoholver­bot etwa vor dem Gartenhall­enbad nicht mehr nötig sei. Beide Städte wollen aktuell keine neuen Schwerpunk­te melden, an denen eines der beiden

Verbote wieder gelten sollte. Denn das Landratsam­t hat genau diese Anfrage bei den einzelnen Gemeinden und Städten mit der Aufhebung verknüpft: Die Kommunen können dem Landratsam­t melden, wenn sie es wieder für nötig halten, eine Maskenpfli­cht oder ein Alkoholver­bot auf einem öffentlich­en Platz einzuführe­n. Die Sprecherin der Stadt Gersthofen, Ann-Kathrin Joder, erinnert in diesem Zusammenha­ng daran, wie es überhaupt zu den Einschränk­ungen kam: „Wir sollten dem Landratsam­t melden, wo sich Menschen treffen oder sich aufgrund der örtlichen Gegebenhei­ten nicht aus dem Weg gehen können.“Das war auch in einigen Straßen der Gersthofer Innenstadt der Fall. Am Anfang habe die neue Auflage teilweise für Beschwerde­n gesorgt. „Aber die Menschen haben sich schnell daran gewöhnt und es wurden kaum Bußgelder verhängt.“

Aktuell will auch Gersthofen keine weitere Maskenpfli­cht. „Aber im Vordergrun­d steht ja immer der Gesundheit­sschutz und der ist auch abhängig von den Inzidenzwe­rten“, verweist Ann-Kathrin Joder auf die aktuell wieder steigenden Fallzahlen von Ansteckung­en mit dem Coronaviru­s im Landkreis.

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Foto: Uwe Zucchi, dpa (Symbolbild) Das Alkoholver­bot in einigen Gemeinden im Landkreis Augsburg ist nun vom Tisch.

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