Augsburger Allgemeine (Land West)
Der Weiher am Stadtberger Ziegelstadel ist in großer Gefahr
Der Teich bietet Lebensraum für bedrohte Tierarten. Doch der Lebensader des Gewässers wird buchstäblich das Wasser abgegraben
Stadtbergen Es ist nur ein kleiner Weiher, der auf dem Weg nach Deuringen gegenüber der Driving Range liegt. Doch er ist Heimat von Tausenden Lebewesen und bei den Bürgern äußerst beliebt. Bedrohte Fischarten wie das Moderlieschen, die Ukelei, Rotauge und Rotfeder oder auch der Dreistachelige Stichling sind hier zu Hause und laben sich an den Larven der Köcherfliege und anderen Insekten. Auch der Eisvogel jagt hier gerne nach Beute. Diese Idylle ist jedoch in großer Gefahr. Denn: „Die Lebensader des Weihers ist versiegt, da ein Anwohner das gesamte Wasser entnimmt“, sagt Pächter Lothar Seeßle. Ein Umstand, der dem zuständigen Landratsamt seit mehr als neun Jahren bekannt ist.
Gespeist wird der Weiher am Ziegelstadel über einen Entwässerungsgraben. Zusätzlich fließt Oberflächen- und Hangwasser aus der Umgebung in den kleinen Graben. Aktuell aber ist die Rinne ausgetrocknet. Grund dafür ist, „dass das Wasser von den oberhalb des Weihers gelegenen Grundstücken abgezwackt wird“, ärgert sich Seeßle. Ohne frischen Nachschub ist der empfindliche Haushalt des kleinen Sees jedoch so stark gestört, dass die Fische und Mikroorganismen keinerlei Überlebenschancen hätten. „Tierquälerei“nennt Seeßle die Situation.
Vor sieben Jahren hat der gelernte Fischmeister die Pacht für den Weiher übernommen. „Seitdem versuche ich, das Gewässer in einen angemessenen Zustand zu bringen“, sagt er. Tausende von Euro hat er bereits aus eigener Tasche investiert. So wurde bereits das Wasser komplett abgelassen, um mit eiFeuerwehrschlauch den Schlamm aufzuwirbeln, damit er aus dem Weiher abfließen kann. „Ähnlich wie ein Landwirt, der seinen Acker pflügt, damit der Boden Luft bekommt.“Um die Natur ins Gleichgewicht zu bringen, hat er vor einiger Zeit auch auf eigene Kosten eine Wasserarchitektin beauftragt, die ihm bei der Konzeptentwicklung beriet und ihm bei den Genehmigungsverfahren der Teichpflege zur Seite stand. Doch all seine Bemühungen wurden schnell wieder zunichtegemacht.
„Unbekannte haben immer wieder ihre Gartenteiche inklusive der Krankheiten dort entsorgt“, sagt Seeßle. Ins Wasser geschüttet wurden im gleichen Zuge auch zahlreiche Goldfische. 250 Exemplare, die ursprünglich in Asien beheimatet sind, hat der Pächter bei einer seiner Säuberungsaktionen aus dem Wasser gefischt.
„Die Ausscheidungen dieser Goldfische sind giftig, und zudem fressen sie die Eier und Brut der anderen Fische.“Seeßle nimmt die Anstrengungen dennoch gerne in Kauf. „Ich wünsche mir, dass der Weiher eine Begegnungsstätte für Mensch und Natur wird“, sagt er. Ein Ort, an dem der Eisvogel nach Beute fischt, Spaziergänger auf den Bänken am Ufer die Ruhe genießen können und vielleicht sogar einmal Schüler einen anschaulichen Biologieunterricht vor Ort erleben dürfen.
Für dieses Ziel scheut er sich auch nicht, beispielsweise rund 800 Golfbälle vom nahe gelegenen Golfplatz aus dem Weiher zu holen oder alte Fahrräder und leere Flaschen zu entsorgen. Doch mittlerweile macht sich Resignation bei ihm breit. „Es ist ein Kampf gegen Windmühlen“, ärgert sich der
Fischmeister. Obwohl das Problem des vom Wasser abgeschnitten Zulaufs der Stadtverwaltung bekannt sei, habe sich nichts geändert. Auf Nachfrage unserer Zeitung nimmt Fachbereichsleiter Markus Voh dazu Stellung.
„Der Entwässerungsgraben wird vom für das Wasserrecht zuständigen Landratsamt als ein Gewässer mit wasserwirtschaftlich geringer Bedeutung klassifiziert“, teilt Voh mit. Dass Wasser durch andere Anlieger aus dem Entwässerungsgraben entnommen wird, sei der Stadt bekannt. Man habe sich daher bereits im Jahr 2011 an das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth gewandt. Demnach bedarf die Entnahme von Wasser aus dem Entwässerungsgraben, aufgrund der „wasserwirtschaftlich geringen Bedeutung des Grabens keine Erlaubnis“. Allerdings seien allgemeine Sorgfaltspflichten nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu benem achten. Daher wurden folgende Anforderungen gestellt:
Aus dem Graben darf nur die unbedingt notwendige Wassermenge entnommen werden. Die Wasserführung im Fließgewässer darf durch die Entnahme nicht wesentlich vermindert werden. Eine Ableitung bis zu zehn Prozent der Wasserführung sei in der Regel akzeptabel. Ein dauerhafter Aufstau bzw. eine Unterbrechung des Gewässerlaufs ist nicht zulässig.
Auf Nachfrage unserer Zeitung, warum sich die Situation seit mehr als neun Jahren nicht verbessert habe, teilt das Landratsamts mit, dass jetzt ein „Einschreiten angezeigt“sei. Zur Überprüfung des Sachverhalts soll die technische Gewässeraufsicht des Wasserwirtschaftsamts „mit der Durchführung einer Ortseinsicht“beauftragt werden und je nach Ergebnis gegebenenfalls weitere Schritte veranlassen. »
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