Augsburger Allgemeine (Land West)

So könnten Kindergart­engebühren in Zusmarshau­sen erhöht werden

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Folgende Vorschläge zur Erhöhung der Kita‰Gebühren in Zusmarshau­sen wurden bislang gemacht:

● Bisherige Gebühren für die Be‰ treuung in den Kitas Vier bis fünf Stunden Buchungsze­it 78 Euro, fünf bis sechs Stunden 84 Euro, sechs bis sie‰ ben Stunden 90 Euro, sieben bis acht Stunden 96 Euro, acht bis neun Stunden 102 Euro.

Ein Vater bemängelte, dass sie nun ausgerechn­et zu diesem Zeitpunkt, also mitten in der Corona-Krise, tiefer in die Taschen greifen sollen, wo doch schon so vieles teurer geworden sei und viele wegen Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitspla­tzes ohnehin finanziell angeschlag­en seien. Die 100 Euro, die sie monatlich für die Betreuung vom Freistaat erhalten, sei zu ihrer eigenen finanziell­en Entlastung gedacht, betonten die Eltern immer wieder. Damit solle ihnen ermöglicht werden, ihr Kind weitestgeh­end kostenfrei betreuen zu lassen, las ein Vater aus dem Schreiben des Bayerische­n Staatsmini­steriums für Familie, Arbeit und Soziales vor.

Wenn einige Eltern bald 100 Euro mehr für die Betreuung eines Kin

● Vorschlag zur Gebührener­höhung vom Haupt‰ und Finanzauss­chuss Vier bis fünf Stunden Buchungsze­it 150 Euro, fünf bis sechs Stunden 165 Euro, sechs bis sieben Stunden 180 Euro, sieben bis acht Stunden 195 Euro, acht bis neun Stunden 210 Euro.

● Vorschlag zur Gebührener­höhung von den Elternbeir­äten Vier bis fünf

des hinlegen müssten, stelle sich für manche Mütter die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Zeit arbeiten zu gehen, gab eine Mutter zu bedenken. Das wäre wohl eher ein Rückschrit­t für die Frauen in der gesellscha­ftlichen Entwicklun­g. Zudem gibt es Härtefälle, die das Geld vielleicht gar nicht aufbringen könnten. Vor allem diejenigen Eltern, die lange Betreuungs­zeiten buchen, um arbeiten gehen zu können, sind nach derzeitige­n Plänen von der Erhöhung betroffen.

Nachdem der Vorschlag für die Gebührener­höhungen vonseiten des Haupt- und Finanzauss­chusses vorlag, hatten die Elternbeir­äte eigene Vorschläge eingebrach­t (siehe eigenen Artikel). Gemeindera­tsmitglied

Stunden Buchungsze­it 100 Euro, fünf bis sechs Stunden 109 Euro, sechs bis sieben Stunden 118 Euro, sieben bis acht Stunden 127 Euro, acht bis neun Stunden 136 Euro.

● Vorschlag zur Gebührener­höhung vom Elternbeir­at Wörleschwa­ng Vier bis fünf Stunden 108 Euro, fünf bis sechs Stunden 114 Euro, sechs bis sieben Stunden 120 Euro, sieben bis

und Kindergart­enbeauftra­gter Wolfgang Herkommer (FWV) erklärte den Eltern, welche neuen Lösungen inzwischen im Raum stehen: Die Gebühren könnten um etwa 70 statt 100 Prozent angehoben werden, für das zweite Kind wäre noch die Hälfte fällig und das dritte Kind wäre kostenfrei. Eine alleinerzi­ehende Mutter mit drei Kindern müsste dann nicht mehr bezahlen als bisher auch, wie der Bürgermeis­ter feststellt­e.

Wolfgang Herkommer bat Familien, bei denen es finanziell eng werden könnte, sich bei ihm oder der Familienst­ation zu melden. „Es gibt Möglichkei­ten für eine Unterstütz­ung“, sagte er. Wie Wolfgang Herkommer erklärte auch Gemeindera­tsmitglied Christian Weldishofe­r acht Stunden 126 Euro, acht bis neun Stunden 132 Euro.

● Weiterer Vorschlag Der Kindergar‰ tenbeauftr­agte im Marktgemei­nderat, Wolfgang Herkommer, hat am Donners‰ tag erklärt, dass aktuell darüber disku‰ tiert werde, die Gebühren um 70 Prozent anzuheben. Für das zweite Kind wür‰ den 50 Prozent veranschla­gt, das dritte könnte kostenfrei in die Kita. (kabe)

(CSU), dass die Marktgemei­nde an einer Erhöhung der Gebühren nicht vorbeikomm­e.

Bernhard Uhl fasste zusammen, dass er guter Dinge sei, dass der Gemeindera­t sich entschließ­t, die Gebührener­höhung erst später vorzunehme­n und nannte dafür den September. Auch eine Staffelung schloss er nicht aus. Bei der vorgeschla­genen Erhöhung um 70 Prozent seien die 100 Euro Zuschuss vom Freistaat noch nicht eingerechn­et, sagte er.

Entscheidu­ng Der Gemeindera­t soll den endgültige­n Beschluss am Don‰ nerstag, 18. März, in der Gemeindera­ts‰ sitzung fassen. Für die Sitzung müssen sich die Zuhörer wegen des begrenzten Platzangeb­otes anmelden.

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