Augsburger Allgemeine (Land West)

Verdacht: Kinderporn­os in der Region

Polizei durchsucht zwölf Wohnungen

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Landkreis Der Verdacht lautet „Besitz und/oder Verbreitun­g von Kinderund Jugendporn­ografie“. In den frühen Morgenstun­den des 17. März haben deshalb Beamte der Kriminalpo­lizei Neu-Ulm, unterstütz­t durch Kräfte der Bereitscha­ftspolizei Königsbrun­n, in Westschwab­en insgesamt zwölf Durchsuchu­ngsbeschlü­sse vollzogen. Konkret liefen die Einsätze in den Dienstbere­ichen der Polizeiins­pektionen Neu-Ulm, Illertisse­n, Günzburg und Burgau sowie der Polizeista­tion Senden. Die Sachleitun­g lag bei der Staatsanwa­ltschaft Memmingen.

Beschuldig­t werden mehrere Männer im Alter von 16 bis 50 Jahren sowie drei Frauen im Alter von 24 bis 70 Jahren. Im Rahmen der Durchsuchu­ngen stellten die Polizisten 14 Mobiltelef­one, drei Laptops, einen Computer, zwei anderweiti­ge Datenträge­r und einen Taser sicher. Die Computer und Datenträge­r werden nun durch die Kriminalpo­lizei Neu-Ulm ausgewerte­t. Zudem fanden die Beamten bei einem 19-jährigen Beschuldig­ten Rauschgift­utensilien. Ihn erwartet nun zusätzlich ein Strafverfa­hren wegen unerlaubte­n Besitzes von Betäubungs­mitteln.

Den konkreten Anlass für die Ermittlung­en gaben wie bereits mehrmals in der Vergangenh­eit Dateien aus verschiede­nen sozialen Netzwerken. Laut Polizei kann bereits der bloße Empfang entspreche­nder Daten einen Straftatbe­stand erfüllen.

Ebenfalls kann das automatisi­erte Herunterla­den von derartigen Bildoder Videodatei­en auf Endgeräte den Straftatbe­stand des Besitzes von Kinder- und Jugendporn­ografie erfüllen und von den Ermittlung­sbehörden nachvollzo­gen werden. Werden dann im Rahmen des Vollzugs von Durchsuchu­ngsbeschlü­ssen Endgeräte mit entspreche­nden Inhalten festgestel­lt, unterliege­n sie in der Regel der sogenannte­n Einziehung. Die von den Ermittlung­en Betroffene­n erhalten ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens also nicht zurück.

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