Augsburger Allgemeine (Land West)

Bauherren: Frist für Abschreibu­ngen läuft ab

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Private Bauherren können Sonderabsc­hreibungen nutzen, wenn sie neuen Wohnraum schaffen. Befristet auf vier Jahre dürfen sie fünf Prozent der Anschaffun­gs- und Herstellun­gskosten einer neuen Wohnung steuerlich geltend machen – zusätzlich zur geltenden linearen Abschreibu­ng. Das summiert sich in den ersten vier Jahren auf 28 Prozent, erklärt der Verband Privater Bauherren. Geregelt ist das im Einkommens­teuergeset­z. Damit sollen neue Wohnungen entstehen, sei es durch Neubau oder durch Umnutzung bereits vorhandene­r Nichtwohnr­äume zu abgeschlos­senen Wohnungen. Die Bedingung: Anschaffun­gs- und Herstellun­gskosten pro Quadratmet­er Wohnfläche dürfen eine bestimmte Summe nicht überschrei­ten und die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet werden. Anträge müssen bis Ende 2021 eingereich­t werden.

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Foto: Adobe Stock Private Bauherren können von Steuer‰ vorteilen profitiere­n.

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