Augsburger Allgemeine (Land West)
Bauherren: Frist für Abschreibungen läuft ab
Private Bauherren können Sonderabschreibungen nutzen, wenn sie neuen Wohnraum schaffen. Befristet auf vier Jahre dürfen sie fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung steuerlich geltend machen – zusätzlich zur geltenden linearen Abschreibung. Das summiert sich in den ersten vier Jahren auf 28 Prozent, erklärt der Verband Privater Bauherren. Geregelt ist das im Einkommensteuergesetz. Damit sollen neue Wohnungen entstehen, sei es durch Neubau oder durch Umnutzung bereits vorhandener Nichtwohnräume zu abgeschlossenen Wohnungen. Die Bedingung: Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen eine bestimmte Summe nicht überschreiten und die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet werden. Anträge müssen bis Ende 2021 eingereicht werden.