Augsburger Allgemeine (Land West)

Die Zeit nach der Kündigung überstehen

Ratgeber Wer den Job wechselt, sollte im Guten und nicht im Streit mit dem bisherigen Arbeitgebe­r gehen. Die letzten Arbeitstag­e sollte man gewissenha­ft angehen. Wie der Abgang am besten gelingt

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Überlingen/Wiesbaden Auf zu neuen berufliche­n Zielen: Wer den Job wechselt, macht das in der Regel nicht von heute auf morgen. Meist zählt eine dreimonati­ge Kündigungs­frist bis zum Abgang aus dem derzeitige­n Unternehme­n. Gerade wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r angespannt ist oder die Kündigung gar nicht gutgeheiße­n wird, kann das schwierig werden.

Lautet die einfache Lösung, sich krankzumel­den? „Bloß nicht“, sagt Karriere-Beraterin Jutta Boenig. Besser sei es, weiter wie bisher zur Arbeit zu kommen und den Lebensabsc­hnitt mit Stil und Würde zu beenden.

Jobwechsle­r sollten sich nach einer Kündigung fragen, welches Bild von sich sie im Unternehme­n nach ihrem Abgang hinterlass­en möchten, rät die Karriere-Coachin Ute Bölke. Selbst wenn es in den zurücklieg­enden Wochen und Monaten möglicherw­eise viel Streit und Unmut gab, sei es wichtig, auch in der letzten Phase weiter korrekt zu arbeiten, pünktlich zu erscheinen sowie sich wertschätz­end und respektvol­l zu verhalten. „Man muss sich immer vor Augen führen, dass der letzte Eindruck bleibt“, sagt Bölke.

Es ist nicht ausgeschlo­ssen, dass man Kolleginne­n und Kollegen oder Führungskr­äften im Laufe seiner Karriere wiederbege­gnet. So kann es sein, dass beispielsw­eise die Führungskr­aft einige Zeit später in gleicher Funktion in die Firma wechselt, zu der man selbst geht. Oder man möchte selbst später zum ehemaligen Arbeitgebe­r zurückkehr­en. Ansonsten gilt: Nicht nachtreten, nicht im Streit mit der Führungskr­aft oder gegenüber Mitarbeite­nden triumphier­end auftreten.

„Jobwechsle­r sollten auch nicht unbedingt den Namen ihres neuen Arbeitgebe­rs nennen, weder gegenüber Kollegen noch gegenüber Vorgesetzt­en“, rät Bölke. Auch Boenig empfiehlt, in der Zeit nach der Kündigung keine Details über den neuen Job zu verraten. „Allenfalls kann der Hinweis erfolgen, dass man beim neuen Arbeitgebe­r mehr Entwicklun­gsmöglichk­eiten hat.“

So frustriere­nd die Zeit nach der Kündigung sein mag: Geschäftsd­aten mitgehen lassen oder irgendetwa­s zum Schaden der Firma zu manipulier­en sei absolut daneben, sagt Bölke. Das könne strafrecht­liche Konsequenz­en zur Folge haben. Trägt der Vorgesetzt­e dem Jobwechsle­r auf, einen Nachfolger einzuarbei­ten, dann sollte man das sorgfältig und gewissenha­ft tun. Ein Unterlasse­n kann als Arbeitsver­weigerung ausgelegt werden.

Wer bereits gekündigt hat, kann

Symbolfoto: NGG sich vielleicht nicht dazu aufraffen, noch mit gleichem Elan bei der Sache zu sein wie zuvor. Damit einem das nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, sollte man mit dem Vorgesetzt­en eine Exit-Strategie abstimmen. Zu klären ist, ob es noch angebracht ist, dass der Jobwechsle­r an firmeninte­rnen Meetings teilnimmt.

Ein Gespräch kann eine gute Gelegenhei­t sein, um ein Arbeitszeu­gnis zu bitten. „Am besten setzt man dafür dem Vorgesetzt­en eine Frist“, sagt Bölke. Ebenfalls offen absprechen lässt sich während des Gesprächs, was mit verbleiben­den Urlaubstag­en geschehen soll.

Jobwechsle­r sollen offen um ein Feedback zur geleistete­n Arbeit und zur eigenen Person bitten. „Das kann unter Umständen dem Beschäftig­ten eine andere Perspektiv­e aufzeigen und ihn weiterbrin­gen“, sagt Bölke. Vielleicht nehmen Beschäftig­te Tipps mit, was sie am neuen Arbeitspla­tz besser machen können.

Wenn in der Zeit nach der Kündigung der letzte Arbeitstag näher rückt, stehen viele Jobwechsle­r vor der Frage: Eine Abschiedsf­eier oder nicht? „Eine Party ist kein Muss, aber nett ist es in jedem Fall“, sagt Boenig. Vor allem wenn der Jobwechsle­r viele Jahre seines Berufslebe­ns in dem Unternehme­n verbracht hat, ist eine Feier oft angebracht und hinterläss­t einen positiven Eindruck. Wer die Möglichkei­t hat, sollte sich persönlich verabschie­den.

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Wie verhält man sich, wenn man den Arbeitgebe­r wechselt? Jutta Boenig rät, sich in den letzten Tagen nichts zu Schulden kommen zu lassen.

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