Augsburger Allgemeine (Land West)
Die Zeit nach der Kündigung überstehen
Ratgeber Wer den Job wechselt, sollte im Guten und nicht im Streit mit dem bisherigen Arbeitgeber gehen. Die letzten Arbeitstage sollte man gewissenhaft angehen. Wie der Abgang am besten gelingt
Überlingen/Wiesbaden Auf zu neuen beruflichen Zielen: Wer den Job wechselt, macht das in der Regel nicht von heute auf morgen. Meist zählt eine dreimonatige Kündigungsfrist bis zum Abgang aus dem derzeitigen Unternehmen. Gerade wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angespannt ist oder die Kündigung gar nicht gutgeheißen wird, kann das schwierig werden.
Lautet die einfache Lösung, sich krankzumelden? „Bloß nicht“, sagt Karriere-Beraterin Jutta Boenig. Besser sei es, weiter wie bisher zur Arbeit zu kommen und den Lebensabschnitt mit Stil und Würde zu beenden.
Jobwechsler sollten sich nach einer Kündigung fragen, welches Bild von sich sie im Unternehmen nach ihrem Abgang hinterlassen möchten, rät die Karriere-Coachin Ute Bölke. Selbst wenn es in den zurückliegenden Wochen und Monaten möglicherweise viel Streit und Unmut gab, sei es wichtig, auch in der letzten Phase weiter korrekt zu arbeiten, pünktlich zu erscheinen sowie sich wertschätzend und respektvoll zu verhalten. „Man muss sich immer vor Augen führen, dass der letzte Eindruck bleibt“, sagt Bölke.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass man Kolleginnen und Kollegen oder Führungskräften im Laufe seiner Karriere wiederbegegnet. So kann es sein, dass beispielsweise die Führungskraft einige Zeit später in gleicher Funktion in die Firma wechselt, zu der man selbst geht. Oder man möchte selbst später zum ehemaligen Arbeitgeber zurückkehren. Ansonsten gilt: Nicht nachtreten, nicht im Streit mit der Führungskraft oder gegenüber Mitarbeitenden triumphierend auftreten.
„Jobwechsler sollten auch nicht unbedingt den Namen ihres neuen Arbeitgebers nennen, weder gegenüber Kollegen noch gegenüber Vorgesetzten“, rät Bölke. Auch Boenig empfiehlt, in der Zeit nach der Kündigung keine Details über den neuen Job zu verraten. „Allenfalls kann der Hinweis erfolgen, dass man beim neuen Arbeitgeber mehr Entwicklungsmöglichkeiten hat.“
So frustrierend die Zeit nach der Kündigung sein mag: Geschäftsdaten mitgehen lassen oder irgendetwas zum Schaden der Firma zu manipulieren sei absolut daneben, sagt Bölke. Das könne strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Trägt der Vorgesetzte dem Jobwechsler auf, einen Nachfolger einzuarbeiten, dann sollte man das sorgfältig und gewissenhaft tun. Ein Unterlassen kann als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden.
Wer bereits gekündigt hat, kann
Symbolfoto: NGG sich vielleicht nicht dazu aufraffen, noch mit gleichem Elan bei der Sache zu sein wie zuvor. Damit einem das nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, sollte man mit dem Vorgesetzten eine Exit-Strategie abstimmen. Zu klären ist, ob es noch angebracht ist, dass der Jobwechsler an firmeninternen Meetings teilnimmt.
Ein Gespräch kann eine gute Gelegenheit sein, um ein Arbeitszeugnis zu bitten. „Am besten setzt man dafür dem Vorgesetzten eine Frist“, sagt Bölke. Ebenfalls offen absprechen lässt sich während des Gesprächs, was mit verbleibenden Urlaubstagen geschehen soll.
Jobwechsler sollen offen um ein Feedback zur geleisteten Arbeit und zur eigenen Person bitten. „Das kann unter Umständen dem Beschäftigten eine andere Perspektive aufzeigen und ihn weiterbringen“, sagt Bölke. Vielleicht nehmen Beschäftigte Tipps mit, was sie am neuen Arbeitsplatz besser machen können.
Wenn in der Zeit nach der Kündigung der letzte Arbeitstag näher rückt, stehen viele Jobwechsler vor der Frage: Eine Abschiedsfeier oder nicht? „Eine Party ist kein Muss, aber nett ist es in jedem Fall“, sagt Boenig. Vor allem wenn der Jobwechsler viele Jahre seines Berufslebens in dem Unternehmen verbracht hat, ist eine Feier oft angebracht und hinterlässt einen positiven Eindruck. Wer die Möglichkeit hat, sollte sich persönlich verabschieden.