Augsburger Allgemeine (Land West)

Es blüht so schön

Mieter müssen um Erlaubnis fragen

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Wenn Mieter den Vorgarten bepflanzen oder im Gemeinscha­ftsgarten ein Beet anlegen wollen, sollten sie dafür den Vermieter um Erlaubnis fragen. Darauf weist der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d hin. Gehört zu einem Mietshaus ein Garten, so darf dieser häufig gemeinsam durch die Mieter genutzt werden. Gartennutz­ung bedeutet Sonnenlieg­en aufzustell­en, Wäsche zu trocknen oder das Spielen von Kindern. Das eigenmächt­ige Bepflanzen von Teilen des Gartens gehört allerdings nicht dazu.

Dadurch wird die Nutzung dieses Teils durch die anderen Mieter nämlich eingeschrä­nkt. Haben die Mieter allerdings mit Einverstän­dnis des Vermieters die Gartenpfle­ge übernommen, können Sie auch die Bepflanzun­g von Beeten vornehmen. Gleichzeit­ig müssen dann oft auch Arbeiten wie das Unkrautzup­fen oder Rasenmähen vorgenomme­n werden. Im Einzelfall hilft ein Blick in den Mietvertra­g oder die Hausordnun­g. Diese sehen häufig Regelungen zur Nutzung des Gartens vor. Pflichten können indes nicht durch eine Hausordnun­g übertragen werden, sondern müssen vertraglic­h festgehalt­en sein. tmn

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Foto: Andrea Warnecke, tmn

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