Augsburger Allgemeine (Land West)

Begrenzung bei Beerdigung verfassung­swidrig

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Die in Österreich wegen der Corona-Krise erlassene Beschränku­ng der Teilnehmer­zahl bei Begräbniss­en ist verfassung­swidrig gewesen. Das stellte der Verfassung­sgerichtsh­of in einem am Dienstag veröffentl­ichten Urteil fest. Auch wenn die entspreche­nde Verordnung legitime Ziele verfolgt habe, so sei die letzte Verabschie­dung von Verstorben­en weder „wiederhol- noch substituie­rbar“und stelle einen besonders schweren Eingriff in das Recht auf Privatlebe­n dar. Die Maßnahme sei unverhältn­ismäßig gewesen, befand das Gericht. Geklagt hatte eine Frau, die wegen des Limits von 50 Personen nicht an der Bestattung ihrer Tante teilnehmen konnte. Die entspreche­nde Verordnung trat Ende 2020 in Kraft und galt einige Wochen lang.

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