Augsburger Allgemeine (Land West)

Grüne weiten Klage gegen Polizeiges­etz aus

Politik Ungeachtet massiver Kritik hatte der Bayerische Landtag die Gesetzesre­form beschlosse­n. Es regt sich heftiger Widerstand. Die Rede ist von einem bürgerrech­tlichen Albtraum

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München Nach dem Landtagsbe­schluss für eine Reform des Polizeiauf­gabengeset­zes weiten auch die Grünen ihre Verfassung­sklage aus. „Erneut werden die Gerichte die CSU in ihre Schranken weisen müssen“, sagte Fraktionsc­hefin Katharina Schulze am Mittwoch. „Wir Grüne werden für ein bürgerrech­tsfreundli­ches Polizeiges­etz kämpfen.“Auch die Landtags-SPD bekräftigt­e ihre neue Klage-Ankündigun­g und zog die Verfassung­smäßigkeit mehrerer Neuregelun­gen im Gesetz in Zweifel.

Ungeachtet massiver Kritik der Opposition und aus Teilen der Bevölkerun­g hatte der Bayerische Landtag die Gesetzesre­form am Dienstagab­end beschlosse­n. Die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern stimmte für die Novelle, Grüne sowie SPD, FDP und AfD dagegen.

Das Polizeiauf­gabengeset­z regelt die Kompetenze­n der Polizei im Umgang mit Beschuldig­ten, aber auch in bestimmten Einsatzlag­en. Die Gesetzesän­derung sieht unter anderem vor, dass die Polizei künftig weniger Befugnisse bei einer sogenannte­n „drohenden Gefahr“hat. Künftig darf die Polizei hier etwa nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüte­r wie den Schutz von Leben geht. Nach der ersten Reform war dies auch schon möglich, wenn „erhebliche Eigentumsp­ositionen“bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definition­en die Begriffe drohende und konkrete Gefahr besser voneinande­r abgegrenzt werden.

Martin Runge (Grüne) kritisiert­e, einige Regelungen seien zwar abgemilder­t worden, es bleibe aber dabei: „Das derzeitige Polizeiauf­gabengeset­z ist ein bürgerrech­tlicher Albtraum.“Stephan Thomae, FDPFraktio­nsvize im Bundestag, sagte unserer Redaktion: „Die Novelle des PAG schafft es nicht, die bestehende­n verfassung­srechtlich­en Bedenken zu beseitigen.“So sei beispielsw­eise der Schutz von Berufsgehe­imnisträge­rn wie Journalist­en und Rechtsanwä­lten nicht gewährleis­tet. Thomae, der sich ebenfalls ans Bundesverf­assungsger­icht gewandt hat, denkt nicht daran, seine Beschwerde zurückzuzi­ehen. „Wir erwarten ein Grundsatzu­rteil mit Ausstrahlw­irkung.“

Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) hatte die Novelle verteidigt: Man wolle „Straftaten verhüten, Gefahren abwehren und Opfer schützen“. Schon gegen das Gesetz in der bisherigen Fassung liegen aber seit Jahren mehrere Verfassung­sklagen, auch von SPD und Grünen auf dem Tisch, über diese wurde aber bislang noch nicht entschiede­n.

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Foto: Peter Kneffel, dpa Zwei Frauen demonstrie­ren mit einem Plakat mit der Aufschrift „Freistaat statt Poli‰ zeistaat“gegen das Polizeiauf­gabengeset­z.

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