Augsburger Allgemeine (Land West)
Hausarrest für die Mieze
Erziehen ist zu einer Wissenschaft geworden. Denn die Mittel der Vergangenheit sind oft pädagogisch nicht wertvoll. Hausarrest beispielsweise sei eine reine Demonstration von Macht, die von den Erziehenden gegenüber dem Kind ausgeübt wird, kann man in Ratgebern nachlesen. Weil dem so ist, erziehen manche Eltern ihre Sprösslinge lieber gar nicht mehr, um auch ja nichts falsch zu machen. Kleine Tyrannen sind die Folge. Aber das ist ein Buch für sich.
Etwas einfacher gestaltet sich die Erziehung von Haustieren. Für Hunde gibt es Trainer und Schulen, bei denen man Bello und Co. mit professioneller Unterstützung Regeln beibringen kann. Bei Katzen ist das komplizierter. Zwar findet man auch da bei Google fast 400.000 Einträge, wie man ein Kätzchen erzieht, aber die Miezen haben gerne mal ihren eigenen Kopf und sind enorm freiheitsliebend.
Das muss man vorausschicken, um das Problem von Katzenbesitzern in der Stadt Walldorf in BadenWürttemberg zu verstehen. Um die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen, hat das dortige Landratsamt eine Verfügung erlassen. Demnach dürfen die Hauskatzen der Stadt die nächsten drei Jahre von April bis August bei Androhung von Strafe nicht mehr vor die Tür.
Hausarrest für Katzen? Natürlich gibt es in Städten viele, die ihre Katzen in der Wohnung halten. Das schöne Wort Stubentiger leitet sich davon ab. Aber einer an die Freiheit gewöhnten Katze drei Jahre lang in drei Monaten den Ausgang zu verbieten, ist starker Tobak. Der örtliche Tierschutzverein ist „on fire“, will dagegen klagen. Den Miezen wäre zu wünschen, dass er erfolgreich ist. Aber bedeutet das dann den Tod für die Haubenlerche? Es ist ein Dilemma!