Augsburger Allgemeine (Land West)
Verdacht gegen WiesnWirte vom Tisch
Prozess Es ging um Bier- und Hendl-Gutscheine fürs Oktoberfest, einen dubiosen Polizeiverein und weitere Merkwürdigkeiten. Vater und Sohn mussten sich vor Gericht verantworten.
„In Grünwald im Isartal, glaubt es mir, es war einmal, da ham brave Wirtsleut’ g’wohnt, die ham die Polizei mit Bier belohnt.“So ließe sich, frei nach Karl Valentin, diese Kriminalgeschichte einleiten, die am Mittwoch vor dem Amtsgericht München für die Wiesnwirte Toni und Thomas Roiderer ein einigermaßen versöhnliches Ende fand. Die Geldstrafe wegen Vorteilsgewährung in Gestalt von Bier- und Hendl-Gutscheinen fürs Oktoberfest ist vom Tisch. Das Verfahren gegen Vater und Sohn wurde gegen eine Geldauflage von jeweils 10.000 Euro eingestellt.
Münchner Wiesnwirten ist ja, zumindest nach landläufiger Meinung, einiges zuzutrauen. Spätestens seit Wirte-Legende Richard Süßmeier es offen ausgesprochen hat, wird ihnen dreist unterstellt, dass sie aus einem Brathendl drei halbe machen können. Böse Zungen behaupten sogar, dass sie aus einem 200-LiterFass 250 Mass Bier rausbekommen.
Dass so ein Wirt nicht einfach nur nett sein kann und Dankeschön sagen will, hat sich offenbar auch die Staatsanwaltschaft München II gedacht, als sie im Zuge von Korruptionsermittlungen gegen einen früheren Chef der Polizeiinspektion Grünwald auf die Sache mit den Bier- und Hendl-Gutscheinen stieß. Regelmäßig ließen die Roiderers dort kurz vor dem Oktoberfest ein Packerl Gutscheine abgeben. Es trug die Aufschrift „Viel Spaß auf der Wiesn wünscht Familie Roiderer“und enthielt je einen Bier- und einen Hendl-Gutschein für jeden Beamten auf der Dienststelle. Gesamtwert in den Jahren 2014 bis 2018 laut Anklage: 4.028,59 Euro.
Für Toni Roiderer, 78, hatte das Tradition. Das sei ganz normal gewesen, schon über 30 Jahre lang, versicherte er Amtsrichter Wilfried Dudek. In München beim Oktoberfest sei das schließlich auch so. Da habe es von allen Wirten Gutscheine nicht nur für die Polizisten der Wiesn-Wache, sondern auch für Sanitäter vom Roten Kreuz, den Oberbürgermeister, für die WiesnStadträte von CSU und SPD sowie für die Mitarbeiter des SecurityPoints gegeben. Und auch bei sich daheim, in der Gaststätte Wildpark in Straßlach, halte er das mit den kleinen Geschenken nicht anders. Da bekämen zur Wiesn nicht nur die Polizisten etwas, sondern auch die Feuerwehr, die Zeitungsträgerin und der Postbote. „Das ist nur eine Anerkennung, kein Versuch der Vorteilsnahme“, sagte Roiderer, „weil das in Bayern so üblich ist.“
Was Vater und Sohn Roiderer nach eigenen Angaben nicht wussten, war, dass es den Polizisten auf dem Oktoberfest durch eine Sondergenehmigung des Polizeipräsidiums München ausdrücklich erlaubt war, Gutscheine anzunehmen, in Grünwald und anderswo aber nicht. Und sie konnten offenbar auch nicht ahnen, dass die Staatsanwaltschaft nach einer anonymen Anzeige gegen den Dienststellenleiter in Grünwald auf allerlei Merkwürdigkeiten stoßen würde – etwa auf den „Kameradschaftsund Unterstützungsverein der Polizei Isartal“(kurz: „Kupolis“). Der Verein war irgendwann in den späten 90er Jahren gegründet worden, angeblich, um Polizisten in Not zu unterstützen. Im Zuge der Ermittlungen aber geriet der Verein in den Verdacht, zur Verschleierung von „Umgehungsgeschäften“zu dienen. Geschenke wurden zwar in der Dienststelle abgegeben, gingen aber an den Verein und kamen offenbar über Umwege wieder den
Beamten zugute. Der Ex-Dienststellenleiter, der wegen einer Reihe kleinerer Delikte rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, soll dabei eine zentrale Rolle gespielt haben. Er hatte auch – etwa wegen Weihnachtsfeiern der Polizei im „Wildpark“oder wegen Besuchen in der Hausbox im Hacker-Zelt der Roiderers – engeren Kontakt zu Thomas Roiderer, 44. Er informierte ihn sogar darüber, wie er als Zeuge bestätigte, wenn die Polizei mal gegen Auszubildende in dem Gastronomiebetrieb ermittelte – unaufgefordert und aus Gründen der Prävention, wie er beteuerte. Dazu sagte Roiderer junior: „Er wollte, dass ich ihm helfe, nicht er mir.“
Einen kompletten Freispruch zu erwirken – wie kürzlich im ähnlich gelagerten Fall des Wiesnwirt-Ehepaars Margot und Günter Steinberger – war für die Verteidiger Ulrich Ziegert und Maximilian Pauls wegen der besonderen Umstände nicht so einfach möglich. Die Staatsanwältin beharrte darauf, dass der Fall schon ein klein wenig anders sei. Der anfängliche Verdacht der Vorteilsgewährung aber bestätigte sich nicht. Alle Beteiligten stimmten der Einstellung des Verfahrens zu. Jetzt überweisen die Roiderers je 10.000 Euro an die Münchner Tafel.