Augsburger Allgemeine (Land West)
Urteile in Miesbacher Amigoaffäre
Gericht verhängt Bewährungsstrafen
München Im neuen Prozess um teure Geschenke auf Kosten der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee hat das Landgericht München II am Mittwoch erneut Bewährungsstrafen wegen Untreue verhängt. Der ehemalige Vorstandschef Georg Bromme bekam allerdings mit einem Jahr und acht Monaten eine um zwei Monate höhere Strafe als im ersten Prozess. Der Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl erhielt erneut elf Monate. Beiden erlegte das Gericht zudem gemeinnützige Arbeit auf.
Bromme und Kreidl mussten sich schon im ersten Prozess wegen der Affäre um teure Geschenke, luxuriöse Reisen und Geburtstagspartys auf Kosten der Bank verantworten. Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das damalige Urteil allerdings Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dann im Jahr 2021 die Urteile des Landgerichts weitgehend. Bei einigen Vorwürfen aber sahen die Karlsruher Richter erneuten Verhandlungsbedarf.
In dem Prozess ging es vor allem nochmals um Geschenke für Kreidls Büro und Weihnachtsgeschenke an Kollegen aus dem Verwaltungsrat und dem Vorstand. Auch bei einer Spende anlässlich des Naturschutzprojekts für Steinadler kam der BGH zu dem Schluss, dass diese keinen unternehmerischen Zweck erkennen lasse. Offen war am Mittwoch, ob nun zumindest strafrechtlich das letzte Wort gesprochen ist oder erneut Rechtsmittel eingelegt werden.
Der lockere Umgang mit den Sparkassen-Geldern hatte vor knapp zehn Jahren erheblich für Wirbel gesorgt. Für zehntausende Euro reiste man in Fünf-Sterne-Hotels und genoss einen „James-BondAusflug“mit Gondelfahrt, man lud zu einer Geburtstagsparty, trank hunderte Euro teuren Wein und spendierte Beauty-Anwendungen für Ehefrauen.