Augsburger Allgemeine (Land West)

Urteile in Miesbacher Amigoaffär­e

Gericht verhängt Bewährungs­strafen

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München Im neuen Prozess um teure Geschenke auf Kosten der Kreisspark­asse Miesbach-Tegernsee hat das Landgerich­t München II am Mittwoch erneut Bewährungs­strafen wegen Untreue verhängt. Der ehemalige Vorstandsc­hef Georg Bromme bekam allerdings mit einem Jahr und acht Monaten eine um zwei Monate höhere Strafe als im ersten Prozess. Der Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsr­atschef Jakob Kreidl erhielt erneut elf Monate. Beiden erlegte das Gericht zudem gemeinnütz­ige Arbeit auf.

Bromme und Kreidl mussten sich schon im ersten Prozess wegen der Affäre um teure Geschenke, luxuriöse Reisen und Geburtstag­spartys auf Kosten der Bank verantwort­en. Bromme und die Staatsanwa­ltschaft hatten gegen das damalige Urteil allerdings Revision eingelegt. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) bestätigte dann im Jahr 2021 die Urteile des Landgerich­ts weitgehend. Bei einigen Vorwürfen aber sahen die Karlsruher Richter erneuten Verhandlun­gsbedarf.

In dem Prozess ging es vor allem nochmals um Geschenke für Kreidls Büro und Weihnachts­geschenke an Kollegen aus dem Verwaltung­srat und dem Vorstand. Auch bei einer Spende anlässlich des Naturschut­zprojekts für Steinadler kam der BGH zu dem Schluss, dass diese keinen unternehme­rischen Zweck erkennen lasse. Offen war am Mittwoch, ob nun zumindest strafrecht­lich das letzte Wort gesprochen ist oder erneut Rechtsmitt­el eingelegt werden.

Der lockere Umgang mit den Sparkassen-Geldern hatte vor knapp zehn Jahren erheblich für Wirbel gesorgt. Für zehntausen­de Euro reiste man in Fünf-Sterne-Hotels und genoss einen „James-BondAusflu­g“mit Gondelfahr­t, man lud zu einer Geburtstag­sparty, trank hunderte Euro teuren Wein und spendierte Beauty-Anwendunge­n für Ehefrauen.

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Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild) Ex‰Landrat Jakob Kreidl (rechts) und der ehemalige Bankchef Georg Bromme wurden am Mittwoch erneut verurteilt.

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