Augsburger Allgemeine (Land West)

Justiz beschlagna­hmt Wohnungen von Russen

Bayern Infolge des Kriegs in der Ukraine gibt es viele Sanktionen. In München hat die Justiz deshalb nun erstmals Immobilien und Konto eines Ehepaars konfiszier­t.

- (dpa)

München Wegen des russischen Angriffskr­iegs gegen die Ukraine sind in Deutschlan­d erstmals Wohnungen und ein Bankkonto von russischen Staatsbürg­ern beschlagna­hmt worden. „Nach unserem Kenntnisst­and ist es der erste Fall, dass tatsächlic­h Immobilien beschlagna­hmt wurden“, sagte Oberstaats­anwältin Anne Leiding in München. Bisher seien nur Vermögensw­erte wie Jachten eingezogen worden.

Die drei Wohnungen befinden sich Leidings Angaben zufolge in München, auf dem Konto gingen derzeit monatliche Mietzahlun­gen von rund 3500 Euro ein. Weitere Angaben zur Lage oder Größe der Immobilien wollte sie auch auf

Nachfrage nicht machen – die in den Wohnungen lebenden Mieter hätten über das Mietverhäl­tnis keinerlei Bezug zu den Russen und sollten auf diese Weise geschützt werden.

Als Folge der dem Ehepaar zuvor nicht angekündig­ten Beschlagna­hmung, habe das Ehepaar nun keinerlei Zugriff mehr auf die Wohnungen oder das Konto, also jegliche „wirtschaft­liche Verwendung ihres Eigentums“, betonte Leiding. Vor knapp vier Wochen habe das Finanzmini­sterium die Staatsanwa­ltschaft darüber informiert, dass die Personen auf der Sanktionsl­iste stehen. Für die Mieter ändere sich durch die Aktion nichts, sie würden nun die Mieten nicht mehr an die

Eigentümer, sondern an das Amtsgerich­t München überweisen.

Die Beschlagna­hmung sei nach Rechtsauff­assung der Staatsanwa­ltschaft durch das Außenwirts­chaftsgese­tz möglich, da der eine Beschuldig­te Mitglied der Staatsduma der Föderation­sversammlu­ng der Russischen Föderation sei. Beschuldig­t werde auch seine Ehefrau mit gemeldetem Wohnsitz in München. Ob diese sich derzeit in München aufhalte, ließ Leiding ebenso offen wie die Frage nach ähnlichen Fällen von weiteren russischen Staatsbürg­ern.

Der Abgeordnet­e stehe seit dem 23. Februar auf der Liste der sanktionie­rten Personen. Er habe damals im russischen Parlament für eine Entschließ­ung gestimmt, die den russischen Präsidente­n Wladimir Putin auffordert­e, die von den Separatist­en beanspruch­ten Gebiete der Ostukraine, die selbst ernannten Volksrepub­liken Donezk und Luhansk, als unabhängig­e Staaten anzuerkenn­en.

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Der Foto: dpa Anne Leiding, Pressespre­cherin Staatsanwa­ltschaft München I.

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