Augsburger Allgemeine (Land West)

Ihre Rechte im Chaos‰Fall

Fliegen Der Personalma­ngel an Flughäfen und bei Airlines könnte Folgen für Passagiere haben – so sieht es mit Entschädig­ungen aus.

-

Die Generalpro­be in den Pfingstfer­ien ging gründlich schief. Flugausfäl­le sorgten für tausende gestrandet­er Urlauber – vor allem aus Großbritan­nien. Easyjet, British Airways und die Tui hatten im Vorfeld etliche Flüge gestrichen. Die niederländ­ische Airline KLM musste wegen großer Probleme bei der Abfertigun­g der Passagiere schon im Mai den Ticketverk­auf drastisch reduzieren. Der Hintergrun­d, so die Fachwebsit­e Reise vor9: Der Flughafen Schiphol, das Drehkreuz Amsterdam, hat mit großen Problemen durch Personalma­ngel bei der Gepäckabfe­rtigung und der Sicherheit zu kämpfen und versucht nun durch Bezahlung höherer Löhne, Personal anzuwerben, das in den Corona-Jahren verloren gegangen war.

Damit zeichnet sich schon jetzt ab, was Fluggäste im Sommer erwarten könnte: Verspätung­en, Ausfälle und lange Wartezeite­n. Wegen Personalma­ngels rechnet die Flugbranch­e in diesem Sommer mit weitreiche­nden Störungen für Fluggäste. Wem lange Wartezeite­n und Flugausfäl­le drohen, der sollte seine Rechte kennen. Die wichtigste­n Fakten aus der EU-Fluggastre­chteverord­nung:

● Entschädig­ungssumme Bei kurzfristi­gen Annullieru­ngen und Verspätung­en von mehr als drei Stunden steht Flugreisen­den oft eine Ausgleichs­zahlung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistan­z. Eine deutliche Verschiebu­ng des Fluges – etwa vom Morgen in den Abend – wird rechtlich ebenfalls als Annullieru­ng bewertet.

● Bedingunge­n und Ausschluss­krite‰ rien Die Entschädig­ung nach EURecht steht Kunden nur zu, wenn die Fluggesell­schaft für die Annullieru­ng oder Verspätung verantwort­lich ist. Eine Airline muss nicht zahlen, wenn die Probleme auf sogenannte außergewöh­nliche Umstände zurückgehe­n, die sie nicht beeinfluss­en kann. Dazu zählen zum Beispiel ein Ausfall der IT-Systeme am Flughafen und oft auch Sturm und Gewitter – nicht aber technische Probleme des Fliegers. Nicht zahlen muss die Airline auch, wenn sie Flugstreic­hungen und größere Änderungen der Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündig­t hat. Dann kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktret­en.

● Erstattung oder alternativ­e Beför‰ derung Die Fluggesell­schaft ist verpflicht­et, für die Passagiere eine Ersatzbefö­rderung zum Zielort zu organisier­en oder die Kosten für das Flugticket zu erstatten. Das gilt auch dann, wenn die Airline den Flugausfal­l nicht zu verantwort­en hat. Sie muss ihre gestrandet­en Kunden betreuen und verpflegen. Wird eine Hotelnacht nötig, kommt sie dafür auf.

● Geltungsbe­reich Die EU-Fluggastre­chte gelten für alle Flüge, die in der Europäisch­en Union starten. Und sie greifen für alle Flüge, die in der EU landen – hier jedoch mit einer Bedingung: Die Airline muss ihren Sitz in der EU haben.

● Durchsetzu­ng der Rechte Nicht immer zahlen Airlines, obwohl sie es rechtlich müssten. Sie versuchen, Kunden abzuspeise­n oder hinzuhalte­n. Daher kann es manchmal schwierig sein, das Geld von der Airline zu bekommen. Hartnäckig­keit lohnt sich. Verbrauche­rschützer raten, sich erst einmal direkt an die Fluggesell­schaft zu wenden.

Und am besten eine Frist zu setzen. Zeigt sich die Airline trotz berechtigt­en Anspruchs nicht einsichtig, können sich Kunden an die Schlichtun­gsstelle für den öffentlich­en Personenve­rkehr (SÖP) wenden. Alternativ­en sind Inkassodie­nste oder rechtliche­r Beistand. (dpa, mit mai)

 ?? Foto: Daniel Reinhardt, dpa (Archivbild) ?? Viele Flughäfen haben mit Personalma­ngel nach den Corona‰Jahren zu kämpfen. Für Passagiere bedeutet das oft: warten.
Foto: Daniel Reinhardt, dpa (Archivbild) Viele Flughäfen haben mit Personalma­ngel nach den Corona‰Jahren zu kämpfen. Für Passagiere bedeutet das oft: warten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany