Augsburger Allgemeine (Land West)

Dealer vom Drei‰Auen‰Platz müssen ins Gefängnis

Justiz

- VON JAN KANDZORA

Vor den Gerichten laufen mehrere Prozesse gegen Jugendlich­e und junge Erwachsene, die einem Oberhauser Drogenring angehören und Marihuana verkauft haben sollen. Nun gibt es erste Haftstrafe­n, aber auch einen Freispruch.

Die drei jungen Männer begrüßen sich im Gerichtssa­al mit Umarmungen, sie sind sichtlich erfreut. Wie das eben so ist, wenn sich alte Kumpels nach langer Zeit wiedersehe­n. Alle drei haben die vergangene­n Monate in unterschie­dlichen Gefängniss­en in Untersuchu­ngshaft zugebracht, sie sind hier vor dem Augsburger Amtsgerich­t angeklagt. Die Ermittler von Kripo und Staatsanwa­ltschaft halten sie für die Drahtziehe­r eines regelrecht­en Drogenring­s in Oberhausen, dem ausnahmslo­s junge Menschen angehört haben sollten, der Älteste 21, der Jüngste 16 Jahre alt.

Im Kern geht es in dem Verfahren darum, dass eine Gruppierun­g am Drei-Auen-Platz in Oberhausen ab Sommer 2021 Marihuana verkauft haben soll; mindestens zwölf Verdächtig­e saßen nach zwei Verhaftung­swellen und mehreren Razzien zwischenze­itlich in Untersuchu­ngshaft. Seit einigen Wochen laufen an den Augsburger Gerichten die Prozesse gegen die Jugendlich­en und jungen Erwachsene­n, am Montag nun startete am Amtsgerich­t die Verhandlun­g gegen die drei mutmaßlich­en Haupttäter. Die Staatsanwa­ltschaft wirft den 18, 19 und 20 Jahre alten Männern vor, „Rädelsführ­er“der vermuteten Drogenband­e gewesen zu sein. Sie sollen das Marihuana besorgt, das Geld gelagert und den Handel organisier­t haben. Den Ermittlung­en zufolge geht es um Drogendeal­s im Kilobereic­h und wohl auch um viel Geld. Teils sollen einige der Verdächtig­en das Marihuana in angemietet­en Hotelzimme­rn im Stadtgebie­t oder Gersthofen gelagert haben, zudem soll es ein spezielles

gegeben haben, worüber der Verkauf abgewickel­t worden sein soll und dessen Nummer für interessie­rte Käufer unter anderem an Stromkäste­n an dem Platz gestanden haben.

Ob und wann es ein Urteil in dem Prozess gibt, ist noch unklar. Andere Verfahren aus dem Ermittlung­skomplex sind allerdings inzwischen abgeschlos­sen. So verurteilt­e das Amtsgerich­t vergangene­n Woche einen jungen Mann, der als kleinerer Verkäufer innerhalb der Gruppierun­g galt. Der junge Mann erhielt eine Jugend

strafe von drei Jahren, zudem ordnete das Gericht die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt zur Suchtthera­pie an. In einem weiteren Prozess wurde ein 19-Jähriger ebenfalls kürzlich zu einer Jugendstra­fe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, in die allerdings ein früheres Urteil wegen eines anderen Deliktes mit einbezogen wurde. Die „Einheitsju­gendstrafe“erging unter anderem wegen „bandenmäßi­gem und bewaffnete­m unerlaubte­n Handeltrei­ben mit Betäubungs­mitteln in

nicht geringer Menge“, wie der Straftatbe­stand heißt. Es ist zumindest in diesem Fall gerichtlic­h festgestel­lt worden, dass grundsätzl­ich eine Bande am Drei-Auen-Platz Drogen verkaufte, also nicht nur einzelne Verkäufer, die sich zufällig kannten und teils seit Jahren miteinande­r befreundet waren – was zugleich nicht bedeutet, dass dies in den anderen Prozessen zwangsläuf­ig übernommen wird.

Der andere Angeklagte aus diesem Verfahren gehörte der Bande jedenHandy falls nicht an; das Amtsgerich­t sprach den 21-Jährigen frei, nachweisen ließen sich die ursprüngli­chen Vorwürfe des Drogenhand­els aus der Anklage gegen ihn nicht. Was auch bedeutet: Der junge Mann saß zu Unrecht mehrere Monate lang in Untersuchu­ngshaft. Sein Anwalt Felix Dimpfl sagt auf Anfrage, es sei sehr bedauerlic­h, dass sein Mandant durch die Inhaftieru­ng seinen Ausbildung­splatz verloren habe. Der 21-Jährige habe inmitten der Abschlussp­rüfung gesteckt, als er festgenomm­en worden sei, und diese nicht beenden können. Dimpfl kündigt an, Entschädig­ungszahlun­gen für seinen Mandanten geltend machen zu wollen.

In noch einem weiteren Prozess stehen zwei Zwillingsb­rüder vor Gericht, die laut Anklage „die wesentlich­en Verkäufer“am Drei-AuenPlatz gewesen sein sollen, sie hätten „nahezu täglich“eine Vielzahl von Abnehmern bedient, mal einstellig­e Grammsumme­n der Droge verkauft, mal zweistelli­ge, teils auch dreistelli­ge. Die beiden Angeklagte­n hatten am ersten Prozesstag eingeräumt, Marihuana konsumiert und teils auch verkauft zu haben, widersprac­hen aber der Annahme, Mitglieder einer Gruppierun­g am Drei-Auen-Platz gewesen zu sein. „Wir waren keine Organisato­ren, keine Bunkerhalt­er, wir haben auch keine Läufer geschickt“, sagte einer der Angeklagte­n.

Die Verteidige­r der beiden kritisiert­en, dass die Ermittler monatelang zugesehen hätten, wie die Brüder mit Drogen handelten, ehe sie zuschlugen, und teils sogar Scheinkäuf­er einsetzten. Dies laufe dem Erziehungs­gedanken eines Jugendstra­fverfahren­s zuwider.

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Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild) Graffiti an einer Wand am Drei‰Auen‰Platz: Eine Bande soll dort Drogen verkauft haben.

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