Augsburger Allgemeine (Land West)
Dealer vom DreiAuenPlatz müssen ins Gefängnis
Justiz
Vor den Gerichten laufen mehrere Prozesse gegen Jugendliche und junge Erwachsene, die einem Oberhauser Drogenring angehören und Marihuana verkauft haben sollen. Nun gibt es erste Haftstrafen, aber auch einen Freispruch.
Die drei jungen Männer begrüßen sich im Gerichtssaal mit Umarmungen, sie sind sichtlich erfreut. Wie das eben so ist, wenn sich alte Kumpels nach langer Zeit wiedersehen. Alle drei haben die vergangenen Monate in unterschiedlichen Gefängnissen in Untersuchungshaft zugebracht, sie sind hier vor dem Augsburger Amtsgericht angeklagt. Die Ermittler von Kripo und Staatsanwaltschaft halten sie für die Drahtzieher eines regelrechten Drogenrings in Oberhausen, dem ausnahmslos junge Menschen angehört haben sollten, der Älteste 21, der Jüngste 16 Jahre alt.
Im Kern geht es in dem Verfahren darum, dass eine Gruppierung am Drei-Auen-Platz in Oberhausen ab Sommer 2021 Marihuana verkauft haben soll; mindestens zwölf Verdächtige saßen nach zwei Verhaftungswellen und mehreren Razzien zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Seit einigen Wochen laufen an den Augsburger Gerichten die Prozesse gegen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, am Montag nun startete am Amtsgericht die Verhandlung gegen die drei mutmaßlichen Haupttäter. Die Staatsanwaltschaft wirft den 18, 19 und 20 Jahre alten Männern vor, „Rädelsführer“der vermuteten Drogenbande gewesen zu sein. Sie sollen das Marihuana besorgt, das Geld gelagert und den Handel organisiert haben. Den Ermittlungen zufolge geht es um Drogendeals im Kilobereich und wohl auch um viel Geld. Teils sollen einige der Verdächtigen das Marihuana in angemieteten Hotelzimmern im Stadtgebiet oder Gersthofen gelagert haben, zudem soll es ein spezielles
gegeben haben, worüber der Verkauf abgewickelt worden sein soll und dessen Nummer für interessierte Käufer unter anderem an Stromkästen an dem Platz gestanden haben.
Ob und wann es ein Urteil in dem Prozess gibt, ist noch unklar. Andere Verfahren aus dem Ermittlungskomplex sind allerdings inzwischen abgeschlossen. So verurteilte das Amtsgericht vergangenen Woche einen jungen Mann, der als kleinerer Verkäufer innerhalb der Gruppierung galt. Der junge Mann erhielt eine Jugend
strafe von drei Jahren, zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zur Suchttherapie an. In einem weiteren Prozess wurde ein 19-Jähriger ebenfalls kürzlich zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, in die allerdings ein früheres Urteil wegen eines anderen Deliktes mit einbezogen wurde. Die „Einheitsjugendstrafe“erging unter anderem wegen „bandenmäßigem und bewaffnetem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge“, wie der Straftatbestand heißt. Es ist zumindest in diesem Fall gerichtlich festgestellt worden, dass grundsätzlich eine Bande am Drei-Auen-Platz Drogen verkaufte, also nicht nur einzelne Verkäufer, die sich zufällig kannten und teils seit Jahren miteinander befreundet waren – was zugleich nicht bedeutet, dass dies in den anderen Prozessen zwangsläufig übernommen wird.
Der andere Angeklagte aus diesem Verfahren gehörte der Bande jedenHandy falls nicht an; das Amtsgericht sprach den 21-Jährigen frei, nachweisen ließen sich die ursprünglichen Vorwürfe des Drogenhandels aus der Anklage gegen ihn nicht. Was auch bedeutet: Der junge Mann saß zu Unrecht mehrere Monate lang in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Felix Dimpfl sagt auf Anfrage, es sei sehr bedauerlich, dass sein Mandant durch die Inhaftierung seinen Ausbildungsplatz verloren habe. Der 21-Jährige habe inmitten der Abschlussprüfung gesteckt, als er festgenommen worden sei, und diese nicht beenden können. Dimpfl kündigt an, Entschädigungszahlungen für seinen Mandanten geltend machen zu wollen.
In noch einem weiteren Prozess stehen zwei Zwillingsbrüder vor Gericht, die laut Anklage „die wesentlichen Verkäufer“am Drei-AuenPlatz gewesen sein sollen, sie hätten „nahezu täglich“eine Vielzahl von Abnehmern bedient, mal einstellige Grammsummen der Droge verkauft, mal zweistellige, teils auch dreistellige. Die beiden Angeklagten hatten am ersten Prozesstag eingeräumt, Marihuana konsumiert und teils auch verkauft zu haben, widersprachen aber der Annahme, Mitglieder einer Gruppierung am Drei-Auen-Platz gewesen zu sein. „Wir waren keine Organisatoren, keine Bunkerhalter, wir haben auch keine Läufer geschickt“, sagte einer der Angeklagten.
Die Verteidiger der beiden kritisierten, dass die Ermittler monatelang zugesehen hätten, wie die Brüder mit Drogen handelten, ehe sie zuschlugen, und teils sogar Scheinkäufer einsetzten. Dies laufe dem Erziehungsgedanken eines Jugendstrafverfahrens zuwider.