Augsburger Allgemeine (Land West)
Landratsamt soll gegen Arbeiterunterkunft vorgehen
Verstoß Seit Langem ist das Gebäude in Steppach der Kommune ein Dorn im Auge. Die Stadträte fordern, dass etwas unternommen wird.
Neusäß Das Haus in der Ulmer Straße neben dem Getränkemarkt dient seit Jahren als Unterkunft für meist ausländische Arbeiter, obwohl es dafür keine Genehmigung gibt. Ein Antrag auf Nutzungsänderung für eine Unterkunft mit 28 Betten hatte der Bauausschuss bereits Ende des vergangenen Jahres vehement abgelehnt.
Die Mitglieder beklagten die unzumutbaren Zustände der Unterkunft – sowohl drinnen für die Bewohner als auch für die Anwohner. Nachbarn beschwerten sich seit Langem über die zugeparkten Straßen durch die großen Kastenwagen, mit denen die Arbeiter zu den Baustellen fahren und die Lärmbelästigung.
Beantragt waren 2021 offiziell Schlafplätze für 28 Personen auf insgesamt 223 Quadratmetern, also rund acht Quadratmeter pro Person – Sanitäranlagen und Aufenthaltsräume kommen noch dazu. Die Bauverwaltung nannte erneut die Gründe, die gegen den Antrag sprechen. Zum einen wird der Bereich in Steppach als allgemeines Wohngebiet
betrachtet, der Getränkemarkt hat lediglich Bestandsschutz. Ein Beherbergungsbetrieb ist in einem allgemeinen Wohngebiet aber nur in Ausnahmefällen zulässig.
Da nun geringfügig geänderte Unterlagen eingereicht wurden, die vor allem eine Ablösung von Stellplätzen beantragen, die nicht ausreichend vorhanden sind, befasste sich der Neusässer Bauausschuss nun erneut mit dem Thema.
Wieder lehnten die Rätinnen und -räte das Vorhaben energisch ab. Wie die Bauverwaltung erläuterte, habe sie vor einem halben Jahr nach dem entsprechenden Beschluss des Gremiums den Vorgang dem zuständigen Bauordnungsamt im Landratsamt Augsburg gemeldet, passiert sei seitdem aber noch nichts. Dies empörte das Gremium einhellig und es forderte, die Aufsichtsbehörde müsse hier schnellstmöglich handeln. Wolfgang Weiland (Freie Wähler) sagte wie schon vor einem halben Jahr, auch die Stadt selbst müsse hier dringend aktiv werden, wenn nötig auch mit der Polizei.