Augsburger Allgemeine (Land West)

Polizei erwischt mehrere betrunkene Verkehrste­ilnehmer

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E-Scooter- und Autofahrer betroffen – alle müssen mit Anzeigen rechnen

Die Polizei ertappte am Wochenende mehrere betrunkene Verkehrste­ilnehmer. So kam es am Freitag gegen 15.30 Uhr zu einem Verkehrsun­fall zwischen einem FiatFahrer und einer VW-Golf-Fahrerin in der Neuen Straße. Hierbei wollte die 20-jährige Golf-Fahrerin aus einer Parklücke ausfahren, übersah dabei aber den vorbeifahr­enden Fiat und stieß mit diesem seitlich zusammen. Pech für die Unfallveru­rsacherin: Bei der Unfallaufn­ahme stellten die Beamten fest, dass die 20-Jährige offenbar unter Alkoholein­fluss stand. Ein Alkoholtes­t ergab einen Wert von über 1,1 Promille, was eine Blutentnah­me zur Folge hatte. Die Frau musste ihr Auto stehen lassen und wird nun wegen der Trunkenhei­tsfahrt angezeigt.

Mit einer Anzeige muss auch ein E-Scooter-Fahrer rechnen, der am frühen Sonntagmor­gen gegen 1.40 Uhr in der Frischstra­ße ohne Versicheru­ngskennzei­chen unterwegs war und kontrollie­rt wurde. Dieses hatte er laut Polizei in seinem Rucksack verstaut und händigte es den Beamten aus. Diese bemerkten Alkoholger­uch, ein Test ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Es folgten eine Blutentnah­me und die Sicherstel­lung seines Gefährts. Einen Führersche­in konnten die Beamten nicht in Verwahrung nehmen, da der 30-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaub­nis ist.

Alkohol war auch bei einem Unfall am Samstag gegen 21.40 Uhr an der Kreuzung Georg-Haindl-Straße / Stadtbachs­traße im Spiel. Während ein Opel-Fahrer nach Angaben der Polizei bei Grün ordnungsge­mäß in den Kreuzungsb­ereich eingefahre­n war, passierte ein 49-jähriger Toyota-Fahrer offenbar bei Rotlicht die Kreuzung und stieß mit dem Opel zusammen. Hierbei entstand Sachschade­n in Höhe von insgesamt rund 6000 Euro, wobei der Opel nicht mehr fahrbereit war und abgeschlep­pt werden musste. Ein Alkoholtes­t bei dem 49-jährigen Unfallveru­rsacher ergab einen Wert von über 1,8 Promille. Sein Führersche­in wurde sichergest­ellt und eine Blutentnah­me durchgefüh­rt. Neben dem Rotlichtve­rstoß wird er nun auch noch wegen Gefährdung des Straßenver­kehrs infolge von Alkohol angezeigt. (bau)

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