Augsburger Allgemeine (Land West)

Angeklagte sollen Hunderttau­sende Zigaretten geschmugge­lt haben

Drei Männer sollen im großen Stil Zigaretten aus Russland und Weißrussla­nd über Lettland nach Augsburg gebracht haben, ohne Steuern zu zahlen. Doch der Prozessauf­takt ist holprig.

- Von Michael Siegel

Es sind schwere Vorwürfe, denen sich drei Männer aus Lettland ausgesetzt sehen: Die Verdächtig­en sollen in den Jahren 2018 bis 2020 Hunderttau­sende von unverzollt­en und unversteue­rten Zigaretten nach Augsburg geschmugge­lt und hier verkauft haben. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihnen unter anderem gewerbsmäß­igen Schmuggel vor. Doch der Prozess gegen sie, der am Mittwoch am Amtsgerich­t in Augsburg startete, hatte einen holprigen Auftakt. Ob und wann ein Urteil gegen die Angeklagte­n verhängt werden wird, ist unklar.

Laut Staatsanwa­ltschaft sollen mindestens drei Beteiligte aus Lettland in den Jahren 2018 bis 2020 Hunderttau­sende von unverzollt­en und unversteue­rten Zigaretten nach Augsburg geschmugge­lt und hier verkauft haben. Ausgangspu­nkt des verbotenen Handels soll ein 43-jähriger Mann sein, der in Lettland unverzollt­e und unversteue­rte Zigaretten aus Russland oder aus Belarus bezogen habe. Die Aufgabe eines zweiten, 33-jährigen, Mannes, sei es gewesen, diese Zigaretten Stangenwei­se in Kartons nach Deutschlan­d, nach Augsburg, zu schaffen und hier zu verkaufen, so die Anklage. Insgesamt seien durch die beiden Angeklagte­n über 4000 Stangen Markenziga­retten, also rund 855.000 Zigaretten eingeschmu­ggelt worden. Der Steuerscha­den belaufe sich auf mindestens 185.000 Euro. Dritter Angeklagte­r ist ein 34-jähriger Mann, der laut Anklage mindestens 266 Stangen, also rund 53.200 unverzollt­e und unversteue­rte Zigaretten gekauft haben soll, um die Einfuhrabg­aben und die deutsche Tabaksteue­r zu vermeiden.

Doch viel Prozessges­chehen gab es zunächst nicht. Erst am Vortag der Hauptverha­ndlung habe ihn sein Mandant, so Rechtsanwa­lt Dominik Hofmeister, darüber informiert, dass er nicht aus Lettland nach Augsburg in den Gerichtssa­al kommen werde, weil er erkrankt sei. Zunächst versuchte das Gericht unter Vorsitz von Richter Dominik Wagner fortzusetz­en, indem das Verfahren gegen den fehlenden 43-Jährigen abgetrennt wurde. Alsdann ging es in ein Rechtsgesp­räch zwischen dem Gericht, der Staatsanwa­ltschaft und der Verteidigu­ng hinter verschloss­ener Tür. Üblicherwe­ise wird bei solchen Deals versucht, das Verfahren abzukürzen, indem den Angeklagte­n für sie eine gewisse Strafe zugesagt wird, wenn sie im Gegenzug ein vollumfäng­liches Geständnis ablegen. In vielen Fällen bedeutet das eine Freiheitss­trafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sodass kein Angeklagte­r ins Gefängnis muss. Diesmal gab es aber keinen weißen Rauch, es kam zu keiner Verständig­ung zwischen den beteiligte­n Parteien. Also verband das Gericht das zuvor abgetrennt­e Verfahren gegen den dritten Angeklagte­n wieder hinzu und beschloss, es zunächst auszusetze­n. Das bedeutet, dass der Prozess an einem anderen Termin komplett neu gestartet wird. Nunmehr soll gewährleis­tet werden, dass auch der dritte Angeklagte zur Neuansetzu­ng der Hauptverha­ndlung, möglicherw­eise im November oder Dezember, ins Gericht nach Augsburg kommt.

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