Augsburger Allgemeine (Land West)
Pädagogin soll Polizistin im Lehrerzimmer beleidigt haben
Eine 53-Jährige äußert sich im Lehrerzimmer über eine nicht anwesende Frau mit vulgären Sprüchen. Gegen eine Geldstrafe wegen der sexuellen Beleidigung will sie Einspruch einlegen.
Landkreis Augsburg Polizisten als „Bullen“zu betiteln oder als „Schnittlauch“und „Trachtenverein“zu bezeichnen, kann teuer werden. Vor dem Augsburger Amtsgericht stand nun jedoch eine 53-jährige Lehrerin, die im Lehrerzimmer der Grund- und Mittelschule im nördlichen Landkreis eine nicht anwesende Polizistin mit obszönen Sprüchen bedacht haben soll. Als „unter aller Kanone“empfand es die Richterin, dass die Angeklagte vor Gericht keinerlei Reue angesichts der „besonders herabwürdigenden Beleidigung“gezeigt habe.
Mehrere Lehrerinnen und Lehrer hatten sich im Januar während der Pause im Lehrerzimmer der
Schule versammelt. Wie vor Gericht bekannt wurde, hatte sich das Pausengespräch einiger Anwesender um die Verkehrserziehung der Viertklässler gedreht, die unter Anleitung der Polizei stattfindet. In dieses Gespräch habe sich unvermittelt und lautstark die 53-jährige Angeklagte eingeschaltet, die zu dieser Zeit vorübergehend als sogenannte Springerin in der Schule unterrichtete.
Zur Verwunderung aller Lehrkräfte habe sie plötzlich die Polizistin der Inspektion in Gersthofen, die seit geraumer Zeit den Verkehrsunterricht gibt, ziemlich vulgär beleidigt. Jetzt vor Gericht sprach die 53-Jährige über Hintergründe.
So habe sie bereits im Jahr 2016 bei der Polizei in Gersthofen eine „Klage“verfassen lassen, wo sie auf verschiedene Missstände hingewiesen habe. Ihre Gesprächspartnerin damals war die von ihr beleidigte Beamtin. Diese habe, kritisierte die Lehrerin, den Schriftsatz verloren, was ja wohl nicht sein dürfe. Den Tatvorwurf der sexuellen Beleidigung aber stritt sie ab. Auch habe sie niemals gesagt, die Polizistin könne nichts, immerhin sei ja jeder zu irgendetwas fähig.
Die Wahrnehmung einer 63-jährigen Kollegin der Lehrerin, die sich im Zeugenstuhl noch recht genau an den Wortlaut erinnern konnte, war jedoch eine andere. Sie sei darüber schockiert gewesen, sagte sie aus. Weitere Äußerungen von der Angeklagten, die sie persönlich nicht kenne, habe sie seinerzeit nicht wahrgenommen.
Staatsanwalt Philipp Bodenmüller sah die Tat, so wie in der Anklage formuliert, als bestätigt an. Die Beleidigung der Polizistin sei lautstark im Beisein von mindestens drei unmittelbaren Zeuginnen erfolgt. Die 63-Jährige sei glaubwürdig und glaubhaft gewesen. „So etwas denkt man sich nicht aus“, sagte der Staatsanwalt und forderte eine Geldstrafe von 7700 Euro wegen der Beleidigung.
Auf Freispruch plädierte hingegen Verteidiger Simon Bürgler. Dass die genannte Polizistin „nichts könne“, dürfe so im Rahmen
der Meinungsfreiheit geäußert werden. Bei der anderen, schlimmeren Beleidigung, gebe es Unklarheiten über den Wortlaut. Zudem sei niemand persönlich angesprochen worden, weswegen seine Mandantin wegen bestehender Zweifel nicht verurteilt werden könne.
Richterin Pia Kurtenbach verurteile die Angeklagte schließlich zu einer Geldstrafe von 6000 Euro wegen Beleidigung. Auch sie glaubte der Zeugin mehr als der Lehrerin, die sich zudem widersprüchlich geäußert habe. Statt Reue zu zeigen, habe die Angeklagte im Gerichtssaal die Polizistin sogar noch weiter verunglimpft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Lehrerin kündigte vielmehr abschließend einen Einspruch an.
Die Lehrerin soll 6000 Euro Strafe zahlen