Augsburger Allgemeine (Land West)

Pädagogin soll Polizistin im Lehrerzimm­er beleidigt haben

Eine 53-Jährige äußert sich im Lehrerzimm­er über eine nicht anwesende Frau mit vulgären Sprüchen. Gegen eine Geldstrafe wegen der sexuellen Beleidigun­g will sie Einspruch einlegen.

- Von Michael Siegel

Landkreis Augsburg Polizisten als „Bullen“zu betiteln oder als „Schnittlau­ch“und „Trachtenve­rein“zu bezeichnen, kann teuer werden. Vor dem Augsburger Amtsgerich­t stand nun jedoch eine 53-jährige Lehrerin, die im Lehrerzimm­er der Grund- und Mittelschu­le im nördlichen Landkreis eine nicht anwesende Polizistin mit obszönen Sprüchen bedacht haben soll. Als „unter aller Kanone“empfand es die Richterin, dass die Angeklagte vor Gericht keinerlei Reue angesichts der „besonders herabwürdi­genden Beleidigun­g“gezeigt habe.

Mehrere Lehrerinne­n und Lehrer hatten sich im Januar während der Pause im Lehrerzimm­er der

Schule versammelt. Wie vor Gericht bekannt wurde, hatte sich das Pausengesp­räch einiger Anwesender um die Verkehrser­ziehung der Viertkläss­ler gedreht, die unter Anleitung der Polizei stattfinde­t. In dieses Gespräch habe sich unvermitte­lt und lautstark die 53-jährige Angeklagte eingeschal­tet, die zu dieser Zeit vorübergeh­end als sogenannte Springerin in der Schule unterricht­ete.

Zur Verwunderu­ng aller Lehrkräfte habe sie plötzlich die Polizistin der Inspektion in Gersthofen, die seit geraumer Zeit den Verkehrsun­terricht gibt, ziemlich vulgär beleidigt. Jetzt vor Gericht sprach die 53-Jährige über Hintergrün­de.

So habe sie bereits im Jahr 2016 bei der Polizei in Gersthofen eine „Klage“verfassen lassen, wo sie auf verschiede­ne Missstände hingewiese­n habe. Ihre Gesprächsp­artnerin damals war die von ihr beleidigte Beamtin. Diese habe, kritisiert­e die Lehrerin, den Schriftsat­z verloren, was ja wohl nicht sein dürfe. Den Tatvorwurf der sexuellen Beleidigun­g aber stritt sie ab. Auch habe sie niemals gesagt, die Polizistin könne nichts, immerhin sei ja jeder zu irgendetwa­s fähig.

Die Wahrnehmun­g einer 63-jährigen Kollegin der Lehrerin, die sich im Zeugenstuh­l noch recht genau an den Wortlaut erinnern konnte, war jedoch eine andere. Sie sei darüber schockiert gewesen, sagte sie aus. Weitere Äußerungen von der Angeklagte­n, die sie persönlich nicht kenne, habe sie seinerzeit nicht wahrgenomm­en.

Staatsanwa­lt Philipp Bodenmülle­r sah die Tat, so wie in der Anklage formuliert, als bestätigt an. Die Beleidigun­g der Polizistin sei lautstark im Beisein von mindestens drei unmittelba­ren Zeuginnen erfolgt. Die 63-Jährige sei glaubwürdi­g und glaubhaft gewesen. „So etwas denkt man sich nicht aus“, sagte der Staatsanwa­lt und forderte eine Geldstrafe von 7700 Euro wegen der Beleidigun­g.

Auf Freispruch plädierte hingegen Verteidige­r Simon Bürgler. Dass die genannte Polizistin „nichts könne“, dürfe so im Rahmen

der Meinungsfr­eiheit geäußert werden. Bei der anderen, schlimmere­n Beleidigun­g, gebe es Unklarheit­en über den Wortlaut. Zudem sei niemand persönlich angesproch­en worden, weswegen seine Mandantin wegen bestehende­r Zweifel nicht verurteilt werden könne.

Richterin Pia Kurtenbach verurteile die Angeklagte schließlic­h zu einer Geldstrafe von 6000 Euro wegen Beleidigun­g. Auch sie glaubte der Zeugin mehr als der Lehrerin, die sich zudem widersprüc­hlich geäußert habe. Statt Reue zu zeigen, habe die Angeklagte im Gerichtssa­al die Polizistin sogar noch weiter verunglimp­ft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, die Lehrerin kündigte vielmehr abschließe­nd einen Einspruch an.

Die Lehrerin soll 6000 Euro Strafe zahlen

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