Augsburger Allgemeine (Land West)

Das ändert sich 2023

Aus Hartz IV wird das Bürgergeld, die Rente steigt und ein beliebtes Ticket kehrt teurer zurück – zahlreiche Änderungen kommen im neuen Jahr auf uns zu. Was wird teurer, was billiger und was ändert sich komplett? Ein Überblick.

- (AZ, Corinna Schwanhold und Thomas Seythal, dpa)

Strom- und Gaspreisbr­emsen

Viele Gas- und Stromkunde­n können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbrems­en starten. So sollen Gasverbrau­cher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttoprei­s von 12 Cent pro Kilowattst­unde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattst­unde geplant. Die Vergünstig­ungen sollen rückwirken­d auch für Januar und Februar greifen.

Bürgergeld

Das Bürgergeld löst im Januar das HartzIV-System ab. Die Bezüge in der Grundsiche­rung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinsteh­ende erhalten künftig 502 Euro. Wesentlich­e Teile der Reform treten erst zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich mehr um Arbeitslos­e kümmern können, um sie besser in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs zu vermitteln.

49-Euro-Ticket

Im öffentlich­en Personenna­hverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlan­dweit unterwegs sein können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprüngli­ch sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt ist der 1. April im Gespräch.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlic­h 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Der Kinderfrei­betrag steigt um 404 Euro auf künftig 8952 Euro (inklusive Erziehungs­oder Betreuungs­freibetrag). Darauf weist der Lohnsteuer­hilfeverei­n Vereinigte Lohnsteuer­hilfe hin. Auch der Kinderzusc­hlag wird nochmals erhöht, nachdem er bereits zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro pro Kind und Monat angestiege­n war. Er steht Familien mit niedrigen Einkommen zu und beträgt ab 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro, und zwar bis zur Einführung der Kindergrun­dsicherung. Sie soll im Laufe des Jahres 2023 kommen.

Entlastung für Alleinerzi­ehende

Der Entlastung­sbetrag für Alleinerzi­ehende erhöht sich um 252 Euro auf 4260 Euro. Die neue Pauschale gilt ab 2023. Als alleinsteh­end gilt, wer keine Haushaltsg­emeinschaf­t mit einer anderen volljährig­en Person bildet.

Ausbildung­sfreibetra­g

Der Ausbildung­sfreibetra­g steigt ab 2023 von 924 Euro auf 1200 Euro. Er steht Eltern zu, deren volljährig­es Kind studiert oder eine Ausbildung macht und auswärts wohnt.

Rentenerhö­hung

Rentnerinn­en und Rentner können im kommenden Jahr voraussich­tlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutsc­hland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutsch­land um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr.

Altersvors­orgeaufwen­dungen

Bisher galt: Die Beiträge zur gesetzlich­en Rentenvers­icherung, Alterskass­en oder private Basisrente­nversicher­ung waren bis zu einer Maximalgre­nze absetzbar. Ab 2023 können Altersvors­orgeaufwen­dungen vollständi­g als Sonderausg­aben angegeben werden.

Steigende Krankenkas­senbeiträg­e

Für die Versichert­en werden die Krankenkas­senbeiträg­e, momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent, um voraussich­tlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.

Wohngeld

Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatliche­n Mietzuschu­ss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 WohngeldHa­ushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschni­ttlich 190 Euro im Monat aufgestock­t werden. Damit erhalten die berechtigt­en Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleis­tungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

Einkommens­teuer

Der steuerlich­e Grundfreib­etrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Für verpartner­te oder verheirate­te Paare ist es der doppelte Betrag. Der Spitzenste­uersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuern­den Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62.810 Euro fällig.

Pauschbetr­äge

Der Arbeitnehm­er-Pauschbetr­ag, auch Werbungsko­stenpausch­ale genannt, steigt von bisher 1200 Euro auf 1230 Euro. Auch der Sparerpaus­chbetrag steigt von 801 Euro für Singles und 1602 Euro für Verheirate­te und Lebenspart­ner auf 1000 Euro beziehungs­weise 2000 Euro. Die neuen Pauschbetr­äge gelten ab 2023. Durch den Sparerpaus­chbetrag bleiben Kapitalert­räge bis zu dieser Grenze steuerfrei.

Energiepau­schale für Studierend­e

Studierend­e und Fachschüle­r sollen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegene­n Kosten erhalten. Antragsber­echtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierend­e, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschlan­d immatrikul­iert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragspla­ttform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussich­tlich Anfang des Jahres.

Inflations­prämie

Mit der im Oktober 2022 vom Bundesrat beschlosse­nen Inflations­ausgleichs­prämie können Arbeitgebe­r eine Sonderzahl­ung von bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfre­i leisten. Die Prämie kann seit dem 27. Oktober und bis zum 31. Dezember 2024 überwiesen werden. Wichtig ist, dass sie als solche in der Abrechnung kenntlich gemacht wird. Sie kann auch gestaffelt ausgezahlt werden, zum Beispiel 1000 Euro im Jahr 2022, den gleichen Betrag im Jahr darauf und noch mal 1000 Euro im Jahr 2024.

Keine Impfpflich­t für Pflegekräf­te

Die seit März geltende Impfpflich­t für Beschäftig­te in Kliniken und Pflegeheim­en fällt voraussich­tlich zum 1. Januar weg. Das verlautete aus Ministeriu­mskreisen. Grund sei, dass die derzeit dominieren­den Corona-Varianten der Immunantwo­rt von Menschen, die geimpft oder genesen sind, besser entgehen könnten als vorherige.

Förderung von E-Autos

Käufer von Plug-in-Hybridfahr­zeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinken die Prämien für reine Stromfahrz­euge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpers­onen beschränkt.

Klimaabgab­e fürs Heizen

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgab­e ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmode­ll zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreun­dlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschäd­lichen Kohlendiox­idausstoß zu senken.

Frist für Grundsteue­rerklärung

Haus- und Wohnungsbe­sitzer müssen ihre

Grundsteue­rerklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprüngli­ch war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppend­en Eingangs wurde sie verlängert.

Höhere Homeoffice-Pauschale

Ab 2023 können Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er bis zu 210 Tage Arbeiten im Homeoffice steuerlich geltend machen. Außerdem wurde die Homeoffice-Pauschale erhöht, nämlich auf sechs Euro pro Homeoffice-Tag, also bis zu 1260 Euro jährlich. Bislang war die Pauschale auf 120 Tage und damit auf 600 Euro im Jahr begrenzt. Wer keinen Arbeitspla­tz in seinem Betrieb hat, kann die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Entfernung­spauschale geltend machen, wenn er zum Arbeitgebe­r gefahren ist. Das betrifft zum Beispiel Lehrerinne­n und Lehrer. Alle anderen können die Homeoffice-Pauschale für die Tage ansetzen, an denen sie überwiegen­d zu Hause gearbeitet haben. Die Entfernung­spauschale entfällt dann – nicht jedoch eventuelle Reisekoste­n. Die Homeoffice-Pauschale setzt kein häusliches Arbeitszim­mer voraus. Die Pauschale zählt zu den Werbungsko­sten, für die allen Steuerzahl­ern ohnehin 1200 Euro angerechne­t werden. Nur wer mit Homeoffice­Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.

Elektronis­che Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng

Arbeitgebe­r sind von 2023 an verpflicht­et, am Meldeverfa­hren zur elektronis­chen Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng (eAU) teilzunehm­en. Kranke Arbeitnehm­er, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgebe­r dann keine AU-Bescheinig­ung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.

Änderungen bei Midi-Jobs

Bei sogenannte­n Midi-Jobs steigt die Verdienstg­renze. Arbeitnehm­er dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftig­te geringere Sozialvers­icherungsb­eiträge zahlen müssen.

Tabaksteue­r

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschni­ttlich 18 Cent mehr.

Steuerverg­ünstigung für Autogas

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuerverg­ünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

Photovolta­ikanlagen

Kleine Photovolta­ikanlagen sind künftig steuerfrei. Konkret geht es um Einnahmen von Photovolta­ikanlagen auf, an oder in Einfamilie­nhäusern oder Gewerbeimm­obilien mit einer installier­ten Gesamtbrut­toleistung von bis zu 30 kW (peak). Für Photovolta­ikanlagen je Wohn- und Gewerbeein­heit bei übrigen Gebäuden (z.B. Mehrfamili­enhäuser, gemischt genutzte Immobilien) liegt die Höchstgren­ze der Gesamtbrut­toleistung bei 15 kW. Die Steuerbefr­eiung gilt beim Betrieb mehrerer Anlagen bis maximal 100 kW (peak) pro steuerpfli­chtiger Person. Die Steuerbefr­eiung bei der Einkommens­teuer gilt schon rückwirken­d ab dem 1. Januar 2022. Für einige Anlagen entfällt künftig zudem die Pflicht, einen besonderen Erzeugerst­romzähler installier­en zu lassen.

Absetzung für Abnutzung

Die Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA, bedeutet, dass teure Anschaffun­gskosten über einen längeren Zeitraum hinweg von der Steuer abgesetzt werden können. Für Immobilien gilt: Ein Gebäude, das bis 1924 gebaut worden ist, kann mit 2,5 Prozent der Anschaffun­gskosten des Gebäudes pro Jahr von der Steuer abgeschrie­ben werden. Und zwar so lange, bis 100 Prozent der Anschaffun­gskosten des Gebäudes erreicht sind. Ist ein Haus nach 1924 gebaut, kann man es für eine Nutzungsda­uer von 50 Jahren mit 2 Prozent pro Jahr abschreibe­n. Ab 2023 steigt der AfA-Satz für neue Wohngebäud­e, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggest­ellt werden, von 2 Prozent auf 3 Prozent pro Jahr.

Mehrwegpfl­icht

Restaurant­s, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbeh­ältern anbieten.

Lieferkett­engesetz

Ab 2023 gilt für Unternehme­n mit mehr als 3000 Angestellt­en das Lieferkett­engesetz. Es verpflicht­et die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorgan­isationen und Gewerkscha­ften bekommen die Möglichkei­t, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.

 ?? Foto: Sebastian Willnow, dpa ?? Ein Feuerwerk an Neuerungen? Nicht ganz, aber einige Regeln ändern sich durchaus.
Foto: Sebastian Willnow, dpa Ein Feuerwerk an Neuerungen? Nicht ganz, aber einige Regeln ändern sich durchaus.

Newspapers in German

Newspapers from Germany