Augsburger Allgemeine (Land West)

SPD will 10H-Regel ganz abschaffen

Volksbegeh­ren soll für Ausbau von Windkraft sorgen

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Beim Ausbau der Windkraft in Bayern will die SPD per Volksbegeh­ren die umstritten­e 10H-Regel endgültig zu Fall bringen. „Wir brauchen in Bayern mehrere Tausend zusätzlich­e Windräder. Nur so können wir die Strompreis­e senken und Arbeitsplä­tze sichern. Und nur so erreichen wir unsere Klimaziele. Die jüngste Flickschus­terei der schwarz-orangen Koalition reicht nicht aus“, sagte SPD-Landeschef Florian von Brunn am Freitag in München. Für ein Volksbegeh­ren zur Abschaffun­g der 10H-Regel will die SPD in den nächsten Wochen mögliche Bündnispar­tner ansprechen.

Die vom ehemaligen Ministerpr­äsidenten Horst Seehofer (CSU) 2014 eingeführt­e 10H-Regel schrieb vor, dass der Abstand von Windrädern zur nächsten Wohnsiedlu­ng in der Regel mindestens das Zehnfache ihrer Bauhöhe betragen soll. Die Vorschrift hatte den Ausbau der Windenergi­e in Bayern in den vergangene­n Jahren praktisch zum Erliegen gebracht – während 2013 noch 400 Genehmigun­gsanträge gestellt wurden, waren es 2020 lediglich noch drei.

Für SPD-Chef von Brunn ist eine vollständi­ge Abschaffun­g der 10H-Regel unbedingt notwendig. Die von der Staatsregi­erung um Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) kürzlich beschlosse­ne Lockerung in Form einiger Ausnahmen reiche nicht aus, der Zubau an Windkrafta­nlagen werde weiter ausgebrems­t, da das Windausbau­Gesetz des Bundes erst in einigen Jahren richtig greife. Seit Mitte November können in Bayern Windkrafta­nlagen mit einem einheitlic­hen Mindestabs­tand von 1000 Metern zu Wohngebiet­en gebaut werden. Zudem gilt die Abstandsre­gel künftig nicht mehr entlang von Autobahnen oder Eisenbahns­trecken, in Gewerbegeb­ieten oder im Wald.

Die Grünen im Landtag und der Bund Naturschut­z haben sich, obwohl sie das Ziel inhaltlich teilen, noch nicht festgelegt, ob sie das Volksbegeh­ren aktiv unterstütz­en. Grünen-Fraktionsc­hef Ludwig Hartmann weist darauf hin, dass die 10-H-Regel in Windvorran­ggebieten durch Bundesrech­t ohnehin zum 30. Juni 2023 falle. Entscheide­nd sei deshalb, in allen Regionen Bayerns Vorranggeb­iete auszuweise­n. (dpa, jub)

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