Augsburger Allgemeine (Land West)

Was bringt das neue Bürgergeld?

Pünktlich zum Jahresbegi­nn kommt die neue Grundsiche­rung. Sie soll im Vergleich zum alten Hartz IV Arbeitslos­en besser helfen.

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Berlin Genau 18 Jahre nach dem Start von Hartz IV hat das Bürgergeld zum Jahreswech­sel die bisherigen Regeln für Arbeitslos­e abgelöst. Ein Überblick über die Sozialrefo­rm der Ampel-Koalition:

Was bringt das Bürgergeld bei den Regelsätze­n?

Die Sätze steigen um rund 50 Euro. Die zu erwartende Preisentwi­cklung soll zeitnäher in die Berechnung der Grundsiche­rung einfließen. Für alleinsteh­ende und alleinerzi­ehende Leistungsb­erechtigte gibt es ab 1. Januar 502 Euro im Monat, für zwei erwachsene Partner einer sogenannte­n Bedarfsgem­einschaft

jeweils 451 Euro. Für Jugendlich­e im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro. Kinder erhalten vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr­es 348 Euro. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr­es werden 318 Euro gezahlt.

Was ist die neue Karenzzeit?

Die Angemessen­heit der Wohnung wird erst nach einer Karenzzeit von 12 Monaten geprüft. Bis dahin werden die tatsächlic­hen Kosten der Wohnung übernommen. Die Karenzzeit gilt nicht für Heizkosten, die von Beginn an in „angemessen­em Umfang“gewährt werden. In den ersten 12 Monaten bleibt zudem Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgem­einschaft geschützt. Für jede weitere Person der Gemeinscha­ft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro. Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensf­reibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgem­einschaft. Auch Rücklagen für die Altersvors­orge Selbststän­diger und selbst genutztes Wohneigent­um sollen besser geschützt werden.

Was soll sich bei der Vermittlun­g in einen Job verbessern?

Das Bürgergeld bringt das Aus für den sogenannte­n Vermittlun­gsvorrang. Bisher vermittelt­en Jobcenter Arbeitslos­e oft in Helferjobs, die diese dann nicht lange ausübten. Nun sollen Weiterbild­ung und der Erwerb eines Berufsabsc­hlusses stärker im Vordergrun­d stehen. Zudem wurde der Zugang zur Förderung von Existenzgr­ündungen vereinfach­t.

Was ändert sich bei Sanktionen?

Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“hatten die Jobcenter seit 2005 unkooperat­ive Hartz-IVEmpfänge­r disziplini­ert, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehten. Diese Sanktionsp­raxis hatte das

Bundesverf­assungsger­icht 2019 nach jahrelange­r Kritik stark eingeschrä­nkt. Seit Jahresbegi­nn sind Minderunge­n des Bürgergeld­es wieder möglich, wenn Menschen ihren Mitwirkung­spflichten nicht nachkommen oder sie nicht zu Terminen erscheinen. Werden Termine ohne wichtigen Grund versäumt, Kurse nicht absolviert, Bewerbunge­n nicht geschriebe­n, kann der Regelbedar­f um zehn Prozent für einen Monat gemindert werden. Bei einer zweiten Pflichtver­letzung greift eine Minderung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate.

Was ändert sich beim Hinzuverdi­enst?

Zum 1. Juli werden die Freibeträg­e für alle Erwerbstät­igen verbessert. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet laut Bundesarbe­itsministe­rium bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher. Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenj­obs und aus einer Ausbildung bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro behalten. Neu ist ein monatliche­s Weiterbild­ungsgeld in Höhe von 150 Euro für Arbeitslos­e und Beschäftig­te. (dpa)

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