Augsburger Allgemeine (Land West)
Was bringt das neue Bürgergeld?
Pünktlich zum Jahresbeginn kommt die neue Grundsicherung. Sie soll im Vergleich zum alten Hartz IV Arbeitslosen besser helfen.
Berlin Genau 18 Jahre nach dem Start von Hartz IV hat das Bürgergeld zum Jahreswechsel die bisherigen Regeln für Arbeitslose abgelöst. Ein Überblick über die Sozialreform der Ampel-Koalition:
Was bringt das Bürgergeld bei den Regelsätzen?
Die Sätze steigen um rund 50 Euro. Die zu erwartende Preisentwicklung soll zeitnäher in die Berechnung der Grundsicherung einfließen. Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte gibt es ab 1. Januar 502 Euro im Monat, für zwei erwachsene Partner einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft
jeweils 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro. Kinder erhalten vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 348 Euro. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden 318 Euro gezahlt.
Was ist die neue Karenzzeit?
Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach einer Karenzzeit von 12 Monaten geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Die Karenzzeit gilt nicht für Heizkosten, die von Beginn an in „angemessenem Umfang“gewährt werden. In den ersten 12 Monaten bleibt zudem Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Für jede weitere Person der Gemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro. Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. Auch Rücklagen für die Altersvorsorge Selbstständiger und selbst genutztes Wohneigentum sollen besser geschützt werden.
Was soll sich bei der Vermittlung in einen Job verbessern?
Das Bürgergeld bringt das Aus für den sogenannten Vermittlungsvorrang. Bisher vermittelten Jobcenter Arbeitslose oft in Helferjobs, die diese dann nicht lange ausübten. Nun sollen Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stärker im Vordergrund stehen. Zudem wurde der Zugang zur Förderung von Existenzgründungen vereinfacht.
Was ändert sich bei Sanktionen?
Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“hatten die Jobcenter seit 2005 unkooperative Hartz-IVEmpfänger diszipliniert, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehten. Diese Sanktionspraxis hatte das
Bundesverfassungsgericht 2019 nach jahrelanger Kritik stark eingeschränkt. Seit Jahresbeginn sind Minderungen des Bürgergeldes wieder möglich, wenn Menschen ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder sie nicht zu Terminen erscheinen. Werden Termine ohne wichtigen Grund versäumt, Kurse nicht absolviert, Bewerbungen nicht geschrieben, kann der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert werden. Bei einer zweiten Pflichtverletzung greift eine Minderung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate.
Was ändert sich beim Hinzuverdienst?
Zum 1. Juli werden die Freibeträge für alle Erwerbstätigen verbessert. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet laut Bundesarbeitsministerium bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher. Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer Ausbildung bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro behalten. Neu ist ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für Arbeitslose und Beschäftigte. (dpa)