Augsburger Allgemeine (Land West)
Rückerstattung der Corona-Bußgelder verzögert sich
Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit November klar, dass die strengen bayerischen Ausgangsbeschränkungen im April 2020 unverhältnismäßig waren. Bei der Rückabwicklung aber gibt es Probleme.
Die von der Staatsregierung versprochene Rückerstattung von unberechtigt verhängten Corona-Bußgeldern lässt weiter auf sich warten. Das liegt zum einen daran, dass noch nicht feststeht, in welchen konkreten Fällen die Bußgelder zu Unrecht verhängt wurden. Zum anderen ist noch nicht ganz klar, wie die Rückerstattung praktisch und rechtlich einwandfrei abgewickelt werden kann.
Der gute Wille war da. Kaum hatte das Bundesverwaltungsgericht Ende November 2022 entschieden, dass die Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig waren, die in Bayern vom 1. bis zum 19. April 2020 galten, verkündete Justizminister Georg Eisenreich (CSU) die Rückerstattung der Bußgelder. Das Problem dabei: Mit der Bezahlung eines Bußgelds ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren endgültig abgeschlossen. Ein nachträglicher Widerspruch oder eine Wiederaufnahme sind rechtlich nicht möglich.
Bei den kommunalen Kreisverwaltungsbehörden herrschte deshalb prompt maximale Verwirrung: Wer kann einen Antrag auf Rückerstattung stellen? Was sind die Voraussetzungen? Wie streng muss das geprüft werden? Auf welcher Rechtsgrundlage wird das Geld ausbezahlt?
Die Amtschefs von Justiz-, Innenund Gesundheitsministerium sind beauftragt, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden
eine Lösung zu erarbeiten. Rechtsgrundlage für das Antragsverfahren, so sagt Eisenreich am Montag auf Anfrage unserer Redaktion, wird das Gnadenrecht sein. Nachdem die betroffenen Bürgerinnen und Bürger keinen Rechtsanspruch haben, sei dies die einzige Möglichkeit, für einen Ausgleich
zu sorgen. „Wir sind uns einig, dass diese Ungerechtigkeit aufgelöst werden muss“, sagt auch Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Beide Minister zeigen sich zuversichtlich, dass es „ein möglichst einfaches und unbürokratisches Verfahren“geben werde. Ein Leitfaden für die Kommunen sei in Arbeit.
In den Kreisverwaltungsbehörden wird mit Spannung erwartet, was da aus München kommt. „Ich hoffe, dass die Richtlinien auch praktisch umsetzbar sind und das Ganze kein Bürokratiemonster wird“, sagt der Augsburger Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU). „Wir werden das, sobald die Vorgaben da sind, so bürgerfreundlich wie möglich umsetzen.“
Insgesamt geht es um mehr als 22.000 Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen in den knapp drei Wochen im April 2020 verhängt wurden. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass nur bei einem kleinen Teil der Bußgelder eine Rückerstattung fällig wird. Genau wisse man das aber erst, wenn die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vorliege. Erst dann könne konkret gesagt werden, in welchen Fällen das mit einer Geldbuße geahndete Verhalten nicht hätte untersagt werden dürfen.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden sich also noch etwas gedulden müssen. Theoretisch hat das Gericht für das schriftliche Urteil noch einige Monate Zeit.