Augsburger Allgemeine (Land West)

Rückerstat­tung der Corona-Bußgelder verzögert sich

Mit der Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts ist seit November klar, dass die strengen bayerische­n Ausgangsbe­schränkung­en im April 2020 unverhältn­ismäßig waren. Bei der Rückabwick­lung aber gibt es Probleme.

- Von Uli Bachmeier

Die von der Staatsregi­erung versproche­ne Rückerstat­tung von unberechti­gt verhängten Corona-Bußgeldern lässt weiter auf sich warten. Das liegt zum einen daran, dass noch nicht feststeht, in welchen konkreten Fällen die Bußgelder zu Unrecht verhängt wurden. Zum anderen ist noch nicht ganz klar, wie die Rückerstat­tung praktisch und rechtlich einwandfre­i abgewickel­t werden kann.

Der gute Wille war da. Kaum hatte das Bundesverw­altungsger­icht Ende November 2022 entschiede­n, dass die Ausgangsbe­schränkung­en unverhältn­ismäßig waren, die in Bayern vom 1. bis zum 19. April 2020 galten, verkündete Justizmini­ster Georg Eisenreich (CSU) die Rückerstat­tung der Bußgelder. Das Problem dabei: Mit der Bezahlung eines Bußgelds ist ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren endgültig abgeschlos­sen. Ein nachträgli­cher Widerspruc­h oder eine Wiederaufn­ahme sind rechtlich nicht möglich.

Bei den kommunalen Kreisverwa­ltungsbehö­rden herrschte deshalb prompt maximale Verwirrung: Wer kann einen Antrag auf Rückerstat­tung stellen? Was sind die Voraussetz­ungen? Wie streng muss das geprüft werden? Auf welcher Rechtsgrun­dlage wird das Geld ausbezahlt?

Die Amtschefs von Justiz-, Innenund Gesundheit­sministeri­um sind beauftragt, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenver­bänden

eine Lösung zu erarbeiten. Rechtsgrun­dlage für das Antragsver­fahren, so sagt Eisenreich am Montag auf Anfrage unserer Redaktion, wird das Gnadenrech­t sein. Nachdem die betroffene­n Bürgerinne­n und Bürger keinen Rechtsansp­ruch haben, sei dies die einzige Möglichkei­t, für einen Ausgleich

zu sorgen. „Wir sind uns einig, dass diese Ungerechti­gkeit aufgelöst werden muss“, sagt auch Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU). Beide Minister zeigen sich zuversicht­lich, dass es „ein möglichst einfaches und unbürokrat­isches Verfahren“geben werde. Ein Leitfaden für die Kommunen sei in Arbeit.

In den Kreisverwa­ltungsbehö­rden wird mit Spannung erwartet, was da aus München kommt. „Ich hoffe, dass die Richtlinie­n auch praktisch umsetzbar sind und das Ganze kein Bürokratie­monster wird“, sagt der Augsburger Ordnungsre­ferent Frank Pintsch (CSU). „Wir werden das, sobald die Vorgaben da sind, so bürgerfreu­ndlich wie möglich umsetzen.“

Insgesamt geht es um mehr als 22.000 Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die Ausgangsbe­schränkung­en in den knapp drei Wochen im April 2020 verhängt wurden. Das Gesundheit­sministeri­um geht davon aus, dass nur bei einem kleinen Teil der Bußgelder eine Rückerstat­tung fällig wird. Genau wisse man das aber erst, wenn die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung des Bundesverw­altungsger­ichts vorliege. Erst dann könne konkret gesagt werden, in welchen Fällen das mit einer Geldbuße geahndete Verhalten nicht hätte untersagt werden dürfen.

Die betroffene­n Bürgerinne­n und Bürger werden sich also noch etwas gedulden müssen. Theoretisc­h hat das Gericht für das schriftlic­he Urteil noch einige Monate Zeit.

 ?? Foto: Felix Hörhager, dpa ?? Die Ausgangsbe­schränkung­en in Folge von Corona führten auch zu leeren Innenstädt­en.
Foto: Felix Hörhager, dpa Die Ausgangsbe­schränkung­en in Folge von Corona führten auch zu leeren Innenstädt­en.

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