„GEHÖRLOS“ODER „TAUB“?
Die Definition des Begriffes „gehörlos“hängt von der Perspektive ab: Aus medizinischer Sicht ist er mit „taub“gleichzusetzen und bezieht sich auf ein höchst eingeschränktes Resthörvermögen von über 90 Dezibe. Das bedeutet, Menschen mit einem solchen Hörverlust können im besten Fall noch Geräusche verursacht etwa durch einen schweren Lastwagen oder einen Presslufthammer wahrnehmen.
Aus der Sicht der Gehörlosengemeinschaft definiert der Begriff „gehörlos“weniger den Grad des Hörvermögens einer Person als vielmehr deren Zugehörigkeit zu einer eigenen Kultur- und Sprachgemeinschaft: Er erhält somit auch eine soziale Bedeutung.