Auszeit

„GEHÖRLOS“ODER „TAUB“?

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Die Definition des Begriffes „gehörlos“hängt von der Perspektiv­e ab: Aus medizinisc­her Sicht ist er mit „taub“gleichzuse­tzen und bezieht sich auf ein höchst eingeschrä­nktes Resthörver­mögen von über 90 Dezibe. Das bedeutet, Menschen mit einem solchen Hörverlust können im besten Fall noch Geräusche verursacht etwa durch einen schweren Lastwagen oder einen Presslufth­ammer wahrnehmen.

Aus der Sicht der Gehörlosen­gemeinscha­ft definiert der Begriff „gehörlos“weniger den Grad des Hörvermöge­ns einer Person als vielmehr deren Zugehörigk­eit zu einer eigenen Kultur- und Sprachgeme­inschaft: Er erhält somit auch eine soziale Bedeutung.

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