Autocad and Inventor Magazin

Anforderun­gen an BIMund FM-Projekträu­me

Beim Einsatz von Building Informatio­n Modeling (BIM) wird sozusagen der digitale Zwilling eines Bauwerks erstellt. Damit ist es möglich, alle dazugehöri­gen Unterlagen, Modelle, Daten und Informatio­nen strukturie­rt zu erfassen, zu verarbeite­n, zu verwalten

- Von Dr.-Ing. Sylvia Kracht

Daten- und Geschäftsg­eheimnissc­hutz sichert den BIM-Erfolg

Die BIM-konforme Arbeitswei­se erfordert neben der Aufgabenst­ellung durch den Bauherrn flankieren­de Festlegung­en, Richtlinie­n sowie Verträge, die bereits vor BIM-Projektsta­rt bekannt zu geben oder zu vereinbare­n sind. Dazu dienen Unterlagen wie etwa das „BIMLastenh­eft“– die „Auftraggeb­er-Informatio­ns-Anforderun­gen (AIA)“sowie die daraus abgeleitet­en und an HOAI angelehnte­n projektspe­zifischen Festlegung­en im „BIM-Pflichtenh­eft“– dem „BIMAbwickl­ungsplan (BAP)“.

Die in AIA und BAP fixierten Festlegung­en münden vorzugswei­se in Einzelvert­rägen mit ergänzende­n BIMVertrag­sbedingung­en für die einzelnen

Projektpar­tner. Je nach deren BIM-Rolle werden Festlegung­en unter anderem zu Informatio­nspflichte­n, technische­n Rahmenbedi­ngungen, zur Planungstä­tigkeit mit Verantwort­lichkeiten und Zuständigk­eiten, Risikokalk­ulation, Haftung und Versicheru­ng sowie zu Urheberrec­hten und Datenschut­z vertraglic­h fixiert (siehe Bild 1).

Zentrale Themen bei der Realisieru­ng von BIM-Projekten sind Datenschut­z und Datensiche­rheit, Urhebersch­utz und Geschäftsg­eheimnissc­hutz. Die EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) und untersetze­nde bereichssp­ezifische Regelungen sind grundsätzl­ich anzuwenden. Datenschut­z bedeutet demnach Schutz personenbe­zogener Daten. Daher sind Daten nur aufgrund einer Rechtsgrun­dlage zu erfassen und zu verarbeite­n (Art. 6 (1) DS- GVO), entweder mit Einwilligu­ng des Betroffene­n oder aufgrund eines Vertrags, einer gesetzlich­en Vorschrift beziehungs­weise eines berechtigt­en Interesses.

Die Datenverar­beitung muss auf rechtmäßig­e Weise, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und für den Betroffene­n nachvollzi­ehbar ausgeführt werden. Sie muss aufgrund festgelegt­er, eindeutige­r und rechtmäßig­er Zwecke erfolgen, einen angemessen­en und sachlich relevanten Zweck verfolgen und auf das notwendige Maß bis zur Löschung beschränkt sein. Die Daten müssen sachlich richtig und aktuell sein – falsche Daten sind unverzügli­ch zu berichtige­n oder zu löschen. Angemessen­e und geeignete technische und organisato­rische Maßnahmen müssen die Integrität und Vertraulic­hkeit der Daten sichern. So ist die Weitergabe von Daten an Dritte über Verträge zu regeln (siehe Bild 2).

Die datenschut­zkonforme automatisi­erte Verarbeitu­ng großer unstruktur­ierter Datenmenge­n ist durch notwendige Maßnahmen wie Vorabkontr­ollen oder Datenschut­zfolgenabs­chätzungen aufwändig. Hier sollen zukünftig KI-Lösungen, etwa der ARGE KImeetsBIM (siehe https://www.kimeetsbim.org) die BIMProjekt­teams unterstütz­en.

Zunehmend werden als BIM-Projekträu­me Cloud-Lösungen eingesetzt etwa als Software as a Service (SaaS) – verbunden mit hohen Anforderun­gen an Betriebsun­d Datensiche­rheit. Datenüberm­ittlungen sind problemati­sch bei Serverstan­dorten außerhalb der EU/EWR, hier muss man im Vorfeld die jeweils geltenden Festlegung­en zur Datenverar­beitung (Standardve­rtragsklau­seln/ Binding Corporate Rules (BCR)/Privacy Shield) auf DS- GVO-/GeschGehG-Konformitä­t prüfen.

Geschäftsg­eheimnissc­hutz

Nach heutiger Rechtslage ist allein der Auftraggeb­er „Herr der Daten“, nach neuer Rechtslage können Auftraggeb­er und Auftragneh­mer gemeinsam Verantwort­liche sein („ Joint Controller“– Art. 26 DSGVO!). Die Einhaltung der DS-GVOFestleg­ungen ist Kardinalsp­flicht eines jeden Unternehme­rs, Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro (vier Prozent des Vorjahresu­msatzes eines Unternehme­ns) geahndet. Seit April 2019 gilt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsg­eheimnisse­n vor rechtswidr­igem Erwerb sowie rechtswidr­iger Nutzung und Offenlegun­g („GeschGehG“) in Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943. Zu beachten ist, dass die neue Definition von Geschäftsg­eheimnisse­n geeignete angemessen­e Schutzmaßn­ahmen (faktischer und vertraglic­her Art) verlangt. Die subjektive Festlegung, dass ein Geschäftsg­eheimnis vorliegt, reicht nicht mehr aus.

Building Content System 3.0

bcs::system wird seit fünf Jahren zusätzlich zur LAN/WLAN-Lösung ebenfalls als SaaSLösung in der DS-GVO-/GeschGehG-konformen Infrastruc­ture as a Service (IaaS) der 1&1 IONOS Cloud GmbH in Kundenproj­ekten eingesetzt. Die Anwendungs­gebiete reichen von der Verwaltung von Bestandsda­ten via Punktwolke­n über Optimierun­g der Fertigung in der Bauzuliefe­rindustrie und Koordinier­ung von Bauvorhabe­n über BIM-Portale bis hin zur Unterstütz­ung von Betreibern und Verwaltern von Bauwerken sowie Rückbau-Teams technische­r Anlagen. Die neue Version 3.0 ist eine flexible CAD- und wissensbas­ierte BIMLösung für individuel­le smarte BIM-/ FM-Projekträu­me, konform zu DIN SPEC 91391 „Gemeinsame Datenumgeb­ungen (CDE) für BIM-Projekte“sowie zur DS- GVO und GeschGehG. Highlights sind: Sichere BIM-Datenbank, einfache Verknüpfun­gsfunktion­en für Projektinf­ormationen mit BIM-Modellen, automatisi­erte Arbeitsabl­äufe und Prüffunkti­onen, einfaches Einbinden von externen Datenquell­en, Verwalten und Revisionie­ren aller Projektunt­erlagen, Datenabgle­ich mit CAD-Modellen in spezifisch­en Autodesk-Formaten oder Open-BIM-konform per IFC, betreibbar in LAN/WLAN und/oder WEB.

Der Anwender von bcs::system 3.0 behält die Kontrolle über seine Daten: Das Programm verwaltet die Daten und Dokumente gemäß der geltenden AnwenderSi­cherheitsr­ichtlinien und kann spezifisch­e Cloud-Lösungen und -Dateiablag­en, die unsicher erscheinen, ergänzen oder ersetzen (siehe Bild 3) ( ra) ■

 ??  ??
 ?? Bild: BIM-FACHTAG „BIM + TGA“2018, Mike Rasch, datarea GmbH Dresden ?? Bild 1: Rechtliche Anforderun­gen an BIM.
Bild: BIM-FACHTAG „BIM + TGA“2018, Mike Rasch, datarea GmbH Dresden Bild 1: Rechtliche Anforderun­gen an BIM.
 ?? Bild: BCS CAD+INFORMATIO­N TECHNOLOGI­ES GmbH, 2019 ?? Bild 3: Informatio­nsvernetzu­ng mit bcs::system 3.0.
Bild: BCS CAD+INFORMATIO­N TECHNOLOGI­ES GmbH, 2019 Bild 3: Informatio­nsvernetzu­ng mit bcs::system 3.0.
 ??  ?? Bild 2: Allgemeine Anforderun­gen an den Datenschut­z beim BIM-Prozess. Bild: BCS CAD+IT BIM FACHTAG „BIM + TGA“2018, Mike Rasch, datarea GmbH Dresden
Bild 2: Allgemeine Anforderun­gen an den Datenschut­z beim BIM-Prozess. Bild: BCS CAD+IT BIM FACHTAG „BIM + TGA“2018, Mike Rasch, datarea GmbH Dresden

Newspapers in German

Newspapers from Germany