Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

CDU-Politiker: Extremiste­n die Grundrecht­e beschneide­n

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BERLIN (dpa) Mit der Forderung, Verfassung­sfeinden bestimmte Grundrecht­e zu entziehen, hat der frühere CDU-Generalsek­retär Peter Tauber eine heftige Kontrovers­e ausgelöst. Nur das Strafrecht anzuwenden, genüge nicht im Kampf gegen Rechtsextr­emismus, schrieb Tauber in der „Welt“mit Blick auf den mutmaßlich rechtsextr­emistisch motivierte­n Mord am Kasseler Regierungs­präsidente­n Walter Lübcke.

„Die Mütter und Väter des Grundgeset­zes haben uns ein scharfes Schwert zum Schutz der Verfassung in die Hand gegeben. Es ist Zeit, von ihm Gebrauch zu machen“, schrieb Tauber. Er bezog sich auf Artikel 18 des Grundgeset­zes, der noch nie angewendet worden sei. Danach können Grundrecht­e wie die freie Meinungsäu­ßerung und die Pressefrei­heit verwirkt werden, wenn jemand versucht, damit die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng zu bekämpfen. Die Bundesregi­erung war in der Vergangenh­eit mit Versuchen gescheiter­t, Extremiste­n vor dem Verfassung­sgericht Grundrecht­e entziehen zu lassen.

In den sozialen Netzwerken löste der Beitrag eine hitzige Debatte aus. Die AfD reagierte entrüstet. Parteichef Jörg Meuthen warf Tauber vor, aus dem Mord an Lübcke politische­s Kapital zu schlagen, indem er AfD-Politiker für mitschuldi­g erkläre. Er forderte Taubers Rücktritt als Parlamenta­rischer Staatssekr­etär im Verteidigu­ngsministe­rium. Die übrigen Opposition­sparteien zeigten sich skeptisch.

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