Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Bauverkehr soll über enge Wohnstraßen fließen
17 neue Wohngebäude entstehen auf dem ehemaligen DTV-Sportplatz und einer Wiese. Eine Baustraße über die K 18 gibt es nicht.
DABRINGHAUSEN Eigentlich sollten nur 13 Häuser auf dem Sportplatz Asterweg des Dabringhauser Turnvereins (DTV) entstehen. Die ersten Planungen wurden im Juli 2017 vorgestellt. Dann meldete sich der Besitzer einer Wiese zur Hilgener Straße/K 18 hin. Eine Erschließung dieser Fläche über diese Kreisstraße war nicht möglich. Aber mit dem neuen Baugebiet auf dem Sportplatz Asterweg sah der Besitzer eine Chance. Das sah auch die
„Auf den Motorradlärm auf der K18 wird ausdrücklich hingewiesen. Jeder Käufer kann für sich entscheiden, ob er dies als störend empfindet“
Florian Leßke
Verwaltung so. Inzwischen sind die Pläne soweit, dass der Stadtrat im Juli die Erweiterung des Bebauungsplans „Meisenweg“beschließen kann. Ebenso die erstmalige Offenlage. Auf die Anwohner vom Finkenweg und vom Meisenweg kommen unruhige Zeit zu. Denn nicht nur der Bauverkehr wird über diese beiden Straßen geleitet, sondern auch der spätere Wohnverkehr. Mit dem Bau könnte Anfang 2020 begonnen werden.
Im Rahmen des Parallelverfahrens (Änderung Flächennutzungsplan und Erweiterung des Bebauungsplans) hat es im Frühjahr eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gegeben. Schließlich dienen diese beiden Bauleitplanverfahren der Schaffung von Planrecht für eine neue Wohnbebauung. Es gab 24 Einwender mit Bedenken und Anregungen sowie eine Sammeleingabe, die 33 Bürger aus diesem Ortsteil unterzeichnet haben. Die 33 Anwohner des Asterwegs, des Finkenwegs und des Meisenwegs fordern von der Stadt, für die gesamte Bauzeit bis zur Fertigstellung aller Objekte eine direkte Anbindung des geplanten Baugebietes an die Hilgener Straße. Die Anbindung wäre über die Freifläche (Wiese) einfach zu realisieren, heißt es in der Eingabe.
Überdies erwarten sie durch den starken Bauverkehr Straßenschäden in den drei oben genannten Straßen. Dies würde durch eine Baustraße über die K18 vermieden. Überdies würde die unfallträchtige „Rennstrecke“K18 im Bereich unmittelbar vor dem Ortseingang entschärft. Die Einwender fordern zudem zu prüfen, den Ortseingang Richtung Rausmühle zu verlegen, um das neue Wohngebiet in den Ort einzubinden.
Die Stadtverwaltung lehnt einen vorübergehenden Anschluss an die Kreisstraße 18 ab. Die Gründe: die Anbaufreiheit dieser Straße, die sehr steile Topografie des Geländes und die ökologische Bedeutung des Begleitgrüns der Straße. „Vor Ort ist sehr eindrücklich zu erkennen, welcher Höhenunterschied zwischen der K18 und dem Baugebiet vorhanden ist“, so Florian Leßke, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung auf Anfrage dieser Redaktion. Sollten im Rahmen der Erschließung an den vorhandenen öffentlichen Straßen Schäden entstehen, würden die Kosten fürt die Schadenserhebung dem Erschließungsträger in Rechnung gestellt. Denn vor Beginn der Baumaßnahmen sollen darüber Vereinbarungen mit dem Erschließungsträger getroffen werden.
Ein Thema für die Anwohner ist auch der Lärm von der Kreisstraße 18. Das Schallschutzgutachten habe ergeben, so Leßke, dass keine aktiven Schallschutzmaßnahmen, also direkt an der Straße, möglich seien. „Deshalb werden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt, also über Fenster und entsprechende Lüftungsanlagen.“Die seien heute ohnehin in Neubauten üblich, erklärt Leßke. „Darüber hinaus werden die neuen Häuser selbst als Schallbarrieren dienen“, sagt der Amtsleiter, „je nachdem wie man sein Grundstück und seinen Garten aufteilt und nutzt. Auf die Belastung durch Motorradlärm wird ausdrücklich hingewiesen, so dass jeder Käufer für sich selbst entscheiden kann, ob er dies als störend empfindet und hinnehmen möchte oder nicht.“
Die zukünftige Zufahrt des Wohngebietes soll über Meisenund Finkenweg, also zwei reine Wohnstraßen, in sogenannter Ringerschließung erfolgen. Das bedeutet: Es wird keine Einbahnstraßen-Regelung geben. Beide Straßen werden miteinander verbunden. Leßke: „Eine Einbahnstraßen-Regelung ist nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.“
Der Amtsleiter rechnet mit einem Satzungsbeschluss im Oktober 2019, wenn es nicht gravierende Einwände in der Offenlage gebe. Mit dem Kanal- und Straßenbau könnte dann Anfang 2020 begonnen werden.