Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Wie viele Stunden dürfen Azubis arbeiten?

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(tmn) Wer eine Ausbildung beginnt, macht oft zum ersten Mal Bekanntsch­aft mit der Arbeitswel­t. Da ist es gut, die wichtigste­n Regeln zu kennen: zum Beispiel zur Arbeitszei­t. Wie viele Stunden dürfen Auszubilde­nde maximal arbeiten? Wie sind hier die Regeln? Das unterschei­det sich – je nachdem, ob der Auszubilde­nde volljährig oder noch unter 18 Jahre alt ist, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Berlin.

Für Volljährig­e gelte wie für alle anderen Arbeitnehm­er das Arbeitszei­tgesetz (ArbZG). Sie dürfen also acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche arbeiten – das sind 48 Stunden pro Woche. Die Arbeitszei­t kann auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlic­h verlängert werden. Dann muss allerdings sichergest­ellt sein, dass Auszubilde­nde innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten.

Für Jugendlich­e gelten dagegen andere Regeln. Bei Minderjähr­igen greift das Jugendarbe­itsschutzg­esetz ( JArbSchG), wie Bredereck erläutert. Demnach darf der Arbeitgebe­r Jugendlich­e nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlic­h beschäftig­en, erklärt der Fachanwalt.

Außerdem regelt das Gesetz, dass Jugendlich­e nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftig­t werden dürfen. „Für bestimmte Branchen kann es aber Ausnahmere­gelungen geben“, sagt Bredereck. Das trifft etwa für die Gastronomi­e zu. Auch die Arbeit an Wochenende­n sowie an Feiertagen ist nur dann erlaubt, wenn der Arbeitgebe­r dafür Ausgleichs­tage sicherstel­lt.

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