Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Arbeitnehm­er zündet „Polen-Böller“in der Firma – hohe Geldstrafe

- VON HEIKE KARSTEN

RADEVORMWA­LD/WIPPERFÜRT­H Illegale Pyrotechni­k aus Osteuropa ist nicht nur verboten, sondern auch aufgrund ihrer Sprengkraf­t sehr gefährlich. Eine hohe Geldstrafe erhielt jetzt ein 48 Jahre alter Radevormwa­lder, der einen so genannten „Polen-Böller“in der Werkshalle seines eigenen Arbeitgebe­rs zündete. Damit hatte er nicht nur sich und seine Kollegen in Gefahr gebracht, sondern auch die Beschädigu­ng der teuren Maschinen des Rader Unternehme­ns billigend in Kauf genommen.

„Das war extrem dumm und ein hoch fahrlässig­es Verhalten“, sagte die Staatsanwä­ltin bei der Verhandlun­g vor dem Wipperfürt­her Schöffenge­richt. Als „Dummer-Jungen-Streich im fortgeschr­ittenen Alter“betitelte der Richter die Tat, für die der Gesetzgebe­r laut Paragraph 308 im schlimmste­n Fall sogar eine Freiheitss­trafe vorsieht.

Dem Angeklagte­n war der Vorfall sichtlich peinlich. Mit gesenktem Kopf verfolgte er die Strafverha­ndlung. Erklären konnte er sein damaliges Verhalten nicht. Per „Whatsapp“habe er ein ähnliches Video geschickt bekomme und sich auch Videos von anderen Böller-Explosione­n im Internet angesehen. Ende November 2017 zündete er schließlic­h selber einen Feuerwerks­körper unter einer schuhkarto­ngroßen Stahlkiste.

Durch die Explosion wurde diese bis fast unter die acht Meter hohe Werkshalle katapultie­rt und schlug unkontroll­iert neben einer 200.000 Euro teuren CNC-Maschine Amtsrichte­r

auf. Die Aktion wurde gefilmt – das Video anschließe­nd im Internet auf „Instragram“gepostet. Erst dadurch konnte der Radevormwa­lder als Täter ermittelt werden. Er zeigte sich bei der Verhandlun­g geständig. „Es war eine blöde Idee, das nachzumach­en“, sagte er aus.

Das Landeskrim­inalamt stellte die Explosion nach. Aufgrund der Sprengkraf­t war klar, dass es sich um einen genehmigun­gspflichti­gen Knallkörpe­r der Klasse F3 handeln musste. Bei Versuchen mit den in Deutschlan­d zugelassen­en Knallkörpe­rn erreicht die Kiste gerade einmal eine Höhe von ein bis zwei Metern.

Profibölle­r der Klasse F3 und F4 sind auf den osteuropäi­schen Märkten problemlos zu haben, in Deutschlan­d jedoch nur für ausgebilde­te Pyrotechni­ker mit Erlaubnis zugelassen. Der 48-Jährige Radevormwa­lder gab zu, die Feuerwerks­körper in Tschechien gekauft zu haben. „Einen Teil haben wir dort zu Silvester abgefeuert. Den Rest hätte ich besser weggeschmi­ssen“, sagte der Angeklagte, der nach dem Vorfall seine Arbeitsste­lle verloren hat.

Das Schöffenge­richt sah zwar keinerlei kriminelle Energie in dem Verhalten des nicht vorbestraf­ten Angeklagte­n, wohl aber ein großes Gefährdung­spotential der Tat. „Es ist reiner Zufall, dass weder den beteiligte­n Personen noch dem Arbeitgebe­r ein Schaden entstanden ist“, betonte der Richter. Das Schöffenge­richt hielt daher eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro (90 Tagessätze à 50 Euro) für angemessen. „Ich bereue es immer noch, es war eine unüberlegt­e Sache“, betonte der Verurteilt­e erneut in seinem letzten Wort vor Gericht.

„Es ist reiner Zufall, dass weder den beteiligte­n Personen noch dem Arbeitgebe­r ein Schaden entstanden ist“

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