Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Mutmaßlich­er Verkehrsro­wdy muss vor Gericht erscheinen

- VON HEIKE KARSTEN

RADEVORMWA­LD/WIPPERFÜRT­H Die Nerven verloren hatte offensicht­lich ein 34-jähriger Autofahrer aus Remscheid während seiner Fahrt durch Radevormwa­ld im September 2018. Im Kreisverke­hr Bergerhof soll er einem Hückeswage­ner durch forsches Einfahren die Vorfahrt genommen haben, der daraufhin hupte. Auf der L 412 Richtung Radevormwa­ld überholte der 34-Jährige dann den, für ihn zum Kontrahent­en gewordenen Verkehrste­ilnehmer, und bremste ihn dreimal hintereina­nder stark aus. Für dieses Verhalten musste sich der Remscheide­r nun am Wipperfürt­her Amtsgerich­t verantwort­en.

Vor dem Richter gab der Angeklagte zwar zu, vor dem betroffene­n Autofahrer, der als Zeuge geladen war, in den Kreisverke­hr gefahren zu sein. „Wir haben den Kreisverke­hr aber in verschiede­nen Richtungen verlassen“, fügte der 34-Jährige hinzu.

Das konnte der Zeuge nicht bestätigen. Der Mercedesfa­hrer hätte ihn nach der Ausfahrt aus dem Kreisel überholt, beschleuni­gt und mehrfach ohne Grund eine Vollbremsu­ng eingeleite­t.

„Beim dritten Mal musste ich sogar in den Gegenverke­hr ausweichen und habe den Motor abgewürgt“, schilderte der 54-jährige Hückeswage­ner die gefährlich­e Situation, bei der er sich das Nummernsch­ild des Remscheide­rs gemerkt hatte. Eine Provokatio­n sei dabei nicht vorausgega­ngen. Ich habe nur einmal kurz gehupt, als er mir die Vorfahrt genommen hatte“, beteuerte der Zeuge.

Da sich die Aussagen widersprac­hen und so der genaue Tathergang nicht geklärt werden konnte, einigten sich Richter, Staatsanwa­lt und Verteidige­r auf eine Einstellun­g des Verfahrens nach Paragraph 153a gegen Zahlung von 500 Euro an der Verkehrswa­cht Oberberg.

Der Richter ließ den Angeklagte­n jedoch wissen, dass er den Schilderun­gen des Zeugen Glauben schenkte. „Die Angaben des Zeugen schienen mir sehr plausibel“, betonte der Richter und machte damit deutlich, dass es für den Angeklagte­n schlechter ausgehen könnte, wenn er die Auflage von 500 Euro nicht zahlt und der Fall neu verhandelt werden muss.

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FOTO: BM-ARCHIV Vor dem Amtsgerich­t Wipperfürt­h ging es um einen Streit zwischen Autofahrer­n in Radevormwa­ld.

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