Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Mutmaßlicher Verkehrsrowdy muss vor Gericht erscheinen
RADEVORMWALD/WIPPERFÜRTH Die Nerven verloren hatte offensichtlich ein 34-jähriger Autofahrer aus Remscheid während seiner Fahrt durch Radevormwald im September 2018. Im Kreisverkehr Bergerhof soll er einem Hückeswagener durch forsches Einfahren die Vorfahrt genommen haben, der daraufhin hupte. Auf der L 412 Richtung Radevormwald überholte der 34-Jährige dann den, für ihn zum Kontrahenten gewordenen Verkehrsteilnehmer, und bremste ihn dreimal hintereinander stark aus. Für dieses Verhalten musste sich der Remscheider nun am Wipperfürther Amtsgericht verantworten.
Vor dem Richter gab der Angeklagte zwar zu, vor dem betroffenen Autofahrer, der als Zeuge geladen war, in den Kreisverkehr gefahren zu sein. „Wir haben den Kreisverkehr aber in verschiedenen Richtungen verlassen“, fügte der 34-Jährige hinzu.
Das konnte der Zeuge nicht bestätigen. Der Mercedesfahrer hätte ihn nach der Ausfahrt aus dem Kreisel überholt, beschleunigt und mehrfach ohne Grund eine Vollbremsung eingeleitet.
„Beim dritten Mal musste ich sogar in den Gegenverkehr ausweichen und habe den Motor abgewürgt“, schilderte der 54-jährige Hückeswagener die gefährliche Situation, bei der er sich das Nummernschild des Remscheiders gemerkt hatte. Eine Provokation sei dabei nicht vorausgegangen. Ich habe nur einmal kurz gehupt, als er mir die Vorfahrt genommen hatte“, beteuerte der Zeuge.
Da sich die Aussagen widersprachen und so der genaue Tathergang nicht geklärt werden konnte, einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger auf eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153a gegen Zahlung von 500 Euro an der Verkehrswacht Oberberg.
Der Richter ließ den Angeklagten jedoch wissen, dass er den Schilderungen des Zeugen Glauben schenkte. „Die Angaben des Zeugen schienen mir sehr plausibel“, betonte der Richter und machte damit deutlich, dass es für den Angeklagten schlechter ausgehen könnte, wenn er die Auflage von 500 Euro nicht zahlt und der Fall neu verhandelt werden muss.