Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Seenotrett­ung: Übergangsl­ösung steht

Immer wieder sitzen Bootsmigra­nten wochenlang auf zivilen Rettungssc­hiffen fest.

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VITTORIOSA (dpa) Deutschlan­d und andere EU-Staaten haben Fortschrit­te in der europäisch­en Migrations­politik erzielt. Innenminis­ter Horst Seehofer einigte sich mit Kollegen aus Frankreich, Italien und Malta auf eine Übergangsl­ösung zur Verteilung aus Seenot geretteter Migranten. Die Einigung solle bei einem Treffen der EU-Innenminis­ter am 8. Oktober vorgestell­t werden. Dort sollten andere Länder davon überzeugt werden, sich zu beteiligen. Er hoffe auf zwölf bis 14 Länder. Bislang sitzen Gerettete teils wochenlang an Bord ziviler Rettungssc­hiffe fest, weil Italien und Malta die Einfahrt in ihre Häfen verbieten. Sie forderten, dass andere EU-Staaten vorher zusagen, ihnen die Migranten abzunehmen. Das Seerecht besagt, dass Menschen in Seenot gerettet werden müssen. Gerettete müssen an einen sicheren Ort gebracht werden. Nach dem Nothafenre­cht muss die Einfahrt in den Hafen gestattet werden, wenn das Leben von Menschen in Gefahr ist.

Die Einigung sieht vor, dass Migranten innerhalb von vier Wochen auf die Länder verteilt werden. Verteilt werden sollten alle Migranten – es sei denn, sie seien ein Sicherheit­srisiko. Die Asylberech­tigung müsse im Aufnahmela­nd geprüft werden. Die Rettungssc­hiffe sollen künftig in der Regel Italien und Malta ansteuern. Falls beide Staaten überlastet sind, kann Frankreich sich freiwillig bereit erklären, Häfen zu öffnen. Die Einigung solle sechs Monate gültig sein. Jedes Land könne jederzeit wieder aussteigen. Zudem solle vermieden werden, dass die Einigung Anreize für die Überfahrt aus Nordafrika nach Europa biete. Bei dem Innenminis­tertreffen solle geklärt werden, wie viele Migranten jedes Land nehme.

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