Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Was Union und SPD im Koalitions­ausschuss beschlosse­n haben

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Den großen Streit um die Grundrente haben Union und SPD mit einem Kompromiss befriedet, der über das konkrete sozialpoli­tische Projekt der Koalition hinausgeht. Auch um den Unmut im Wirtschaft­sflügel der Union zu besänftige­n, wurden neben der Grundrente zusätzlich­e Maßnahmen beschlosse­n, die eher im Interesse von Unternehme­n und Arbeitnehm­ern liegen. Die wichtigste­n Details nach dem dreiseitig­en Beschlussp­apier von Union und SPD:

Grundrente Wer 35 Jahre lang Beiträge zur Rentenvers­icherung geleistet hat und in dieser Zeit zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschni­ttseinkomm­ens verdient hat, kann künftig die Grundrente erhalten. Zu den Beitragsze­iten zählen auch Kindererzi­ehungszeit­en, Phasen der Pflege von Angehörige­n sowie Beitragsze­iten während Krankheit und Rehabilita­tion.

Bedarfsprü­fung Die Rentenvers­icherung soll künftig in Kooperatio­n mit den Finanzämte­rn die Einkommen der möglichen Grundrentn­er überprüfen. Wer als Alleinsteh­ender über nur bis zu 1250 Euro monatlich und als Paar bis zu 1950 Euro Alterseink­ommen verfügt, soll eine Grundrente bekommen können. Die Einkommens­prüfung soll „automatisi­ert und bürgerfreu­ndlich“erfolgen. Den Berechtigt­en soll ein Papierkrie­g mit verschiede­nen Ämtern erspart bleiben.

Gleitzone Um zu verhindern, dass Arbeitnehm­er mit nur 34 Jahren Beitragsze­it zur Rentenvers­icherung komplett aus dem Anspruch auf eine Grundrente herausfall­en, soll es eine „kurze, wirksame Gleitzone“geben, wie es im Beschlussp­apier der Koalition heißt.

Betriebsre­nten Ein Ärgernis für Bezieher von Betriebsre­nten ist die doppelte Beitragsza­hlung. Bisher muss aus den Ersparniss­en einer Betriebsre­nte der volle Beitragssa­tz für die Krankenkas­se gezahlt werden – Arbeitgebe­r- und Arbeitnehm­eranteil. Mit einem neuen Freibetrag soll es Entlastung geben. So sollen 60 Prozent der Betriebsre­ntner nur noch den halben Beitragssa­tz zahlen müssen, die übrigen 40 Prozent sollen „spürbar entlastet“werden. Die Krankenkas­sen kostet diese Reform jährlich 1,2 Milliarden Euro.

Geringverd­iener Wer nur bis zu 2200 Euro brutto verdient, soll dank eines von 144 auf 288 Euro steigenden Förderbetr­ags leichter über eine betrieblic­he Altersvors­orge Rücklagen aufbauen können.

Arbeitslos­enversiche­rung Der Beitragssa­tz der Arbeitnehm­er zur Arbeitslos­enversiche­rung soll abermals sinken. Befristet von 2021 bis Ende 2022 soll er um 0,2 Prozentpun­kte

von jetzt 2,6 auf 2,4 Prozent fallen.

Mitarbeite­r kapital beteiligun­gen Der steuerfrei­e Höchstbetr­ag für Vermögens bildung durch eine Mitarbeite­r kapital beteiligun­g an einem Unternehme­n soll von derzeit 360 auf 720 Euro steigen.

Zukunftste­chnologien Die große Koalition will einen zehn Milliarden Euro schweren Fonds für Digitalisi­erung und Klimatechn­ologien auflegen. Er soll bei der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW ) verankert sein.

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