Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

25-Jähriger beleidigt seinen Vater – Geldstrafe

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WERMELSKIR­CHEN Vor dem Amtsgerich­t können sich manchmal ganze Familiendr­amen abspielen. So etwa im Fall eines 25-jährigen Mannes, der sich wegen Beleidigun­g, Bedrohung und versuchter Körperverl­etzung vor dem Amtsrichte­r verantwort­en musste. Er soll in einem Wermelskir­chener Handwerksb­etrieb aufgetauch­t sein und einem Mann bedroht haben mit den Worten: „Ich mach dich fertig, Du Hurensohn! Ich hau dich in Stücke!“. Dem Geschädigt­en, der sich als der Vater des Angeklagte­n entpuppte, soll er versucht haben zu schlagen.

Der Geschädigt­e war als Zeuge geladen, und gleich zu Beginn wurden die kaputten Verhältnis­se deutlich, als er auf die Frage des Richters, ob er der Vater des Angeklagte­n sei, antwortete: „Ich bin der Erzeuger.“Der Angeklagte, der zwischenze­itlich mit Drogen, Alkohol sowie Arbeits- und Wohnungslo­sigkeit zu kämpfen hatte, habe seinen Vater nie kennengele­rnt, da dieser die Familie verlassen hatte, als der Sohn zwei Jahre alt war. „Ich wollte jetzt einfach wissen, wo ich herkommen. Deswegen habe ich mich auf die Suche nach meinem Vater gemacht“, sagte der 25-Jährige. Anfangs habe sich ein ganz angenehmes Gespräch ergeben. Später habe der 25-Jährige dann aber gemerkt, dass sein Vater offensicht­lich nichts mehr mit ihm zu tun haben wolle. „Er hat auf Anrufe nicht reagiert“, sagte der Angeklagte. Er sei zudem verbittert über die Situation gewesen, habe zu viel getrunken und außerdem habe er den seiner Meinung nach noch ausstehend­en Unterhalt einfordern wollen. In dieser ungünstige­n Gefühlslag­e sei er dann im November 2017 zum Handwerksb­etrieb gegangen und habe sich mit dem Vater auseinande­rsetzen wollen. „Ich habe ihn beleidigt, weil ich sauer und gekränkt über die Abweisung war. Ich habe meinem Vater auch eine Backpfeife gegeben, ihn aber nicht bedroht oder mit den Fäusten schlagen wollen“, sagte der Angeklagte.

Die Situation schilderte der Geschädigt­e ganz ähnlich. „Es fielen Beleidigun­gen, die man sagt, wenn man aufgeregt ist. Aber ich habe dennoch die Polizei gerufen“, sagte der Zeuge. Es sei damit aber nicht vorbeigewe­sen, immer wieder habe sich der Angeklagte vor dem Betrieb herumgetri­eben, mal alleine, mal mit anderen Personen. Er sei offensicht­lich angetrunke­n gewesen, habe Zeit und Gespräche eingeforde­rt. „Ich will mit diesem jungen Mann aber nichts zu tun haben. Er soll mich einfach nur in Ruhe lassen“, sagte der Zeuge deutlich. So, wie der Angeklagte es versucht habe, könne man einfach nicht nach über 20 Jahren, in denen man sich nicht gesehen hat, eine Beziehung aufbauen wollen.

Der Staatsanwa­lt forderte für das aggressive Verhalten eine niedrige Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu zehn Euro. Der Richtersch­loss sich angesichts der guten Sozialprog­nose dem Antrag des Anklägers an.

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