Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
25-Jähriger beleidigt seinen Vater – Geldstrafe
WERMELSKIRCHEN Vor dem Amtsgericht können sich manchmal ganze Familiendramen abspielen. So etwa im Fall eines 25-jährigen Mannes, der sich wegen Beleidigung, Bedrohung und versuchter Körperverletzung vor dem Amtsrichter verantworten musste. Er soll in einem Wermelskirchener Handwerksbetrieb aufgetaucht sein und einem Mann bedroht haben mit den Worten: „Ich mach dich fertig, Du Hurensohn! Ich hau dich in Stücke!“. Dem Geschädigten, der sich als der Vater des Angeklagten entpuppte, soll er versucht haben zu schlagen.
Der Geschädigte war als Zeuge geladen, und gleich zu Beginn wurden die kaputten Verhältnisse deutlich, als er auf die Frage des Richters, ob er der Vater des Angeklagten sei, antwortete: „Ich bin der Erzeuger.“Der Angeklagte, der zwischenzeitlich mit Drogen, Alkohol sowie Arbeits- und Wohnungslosigkeit zu kämpfen hatte, habe seinen Vater nie kennengelernt, da dieser die Familie verlassen hatte, als der Sohn zwei Jahre alt war. „Ich wollte jetzt einfach wissen, wo ich herkommen. Deswegen habe ich mich auf die Suche nach meinem Vater gemacht“, sagte der 25-Jährige. Anfangs habe sich ein ganz angenehmes Gespräch ergeben. Später habe der 25-Jährige dann aber gemerkt, dass sein Vater offensichtlich nichts mehr mit ihm zu tun haben wolle. „Er hat auf Anrufe nicht reagiert“, sagte der Angeklagte. Er sei zudem verbittert über die Situation gewesen, habe zu viel getrunken und außerdem habe er den seiner Meinung nach noch ausstehenden Unterhalt einfordern wollen. In dieser ungünstigen Gefühlslage sei er dann im November 2017 zum Handwerksbetrieb gegangen und habe sich mit dem Vater auseinandersetzen wollen. „Ich habe ihn beleidigt, weil ich sauer und gekränkt über die Abweisung war. Ich habe meinem Vater auch eine Backpfeife gegeben, ihn aber nicht bedroht oder mit den Fäusten schlagen wollen“, sagte der Angeklagte.
Die Situation schilderte der Geschädigte ganz ähnlich. „Es fielen Beleidigungen, die man sagt, wenn man aufgeregt ist. Aber ich habe dennoch die Polizei gerufen“, sagte der Zeuge. Es sei damit aber nicht vorbeigewesen, immer wieder habe sich der Angeklagte vor dem Betrieb herumgetrieben, mal alleine, mal mit anderen Personen. Er sei offensichtlich angetrunken gewesen, habe Zeit und Gespräche eingefordert. „Ich will mit diesem jungen Mann aber nichts zu tun haben. Er soll mich einfach nur in Ruhe lassen“, sagte der Zeuge deutlich. So, wie der Angeklagte es versucht habe, könne man einfach nicht nach über 20 Jahren, in denen man sich nicht gesehen hat, eine Beziehung aufbauen wollen.
Der Staatsanwalt forderte für das aggressive Verhalten eine niedrige Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu zehn Euro. Der Richterschloss sich angesichts der guten Sozialprognose dem Antrag des Anklägers an.