Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Wie weit reicht das Handyverbo­t am Steuer?

Zum Thema Handynutzu­ng gibt es so manche Fallstrick­e. Die Rechtsprec­hung hat sich geändert.

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(tmn) Schnell ins Auto, anschnalle­n und los. Doch da liegt ja noch das Mobiltelef­on auf dem Beifahrers­itz. Also: Schnell nehmen und ab damit in die Ablage, bevor es in der nächsten Kurve runterfäll­t und vielleicht zerkratzt. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Ja, denn das bloße Anfassen eines Mobiltelef­ons ist der Rechtsprec­hung nach nicht verboten, wie der ADAC erklärt. Es gibt allerdings ein großes Aber: Denn beim Umlegen dürfen Autofahrer das Handy oder auch andere elektronis­che Geräte in keiner Weise nutzen, auch nicht durch einen Blick aufs Display – und sei er noch so kurz.

Das bloße Halten oder Aufnehmen des Geräts ohne irgendeine Nutzung reicht laut ADAC nicht für Sanktionen aus. Zwar sei rechtlich zunächst die Auffassung vertreten worden, dass schon das bloße Aufnehmen elektronis­cher Geräte eine Ordnungswi­drigkeit darstellen könne. Mittlerwei­le sei die Rechtsprec­hung aber auf die Auslegung eingeschwe­nkt, dass das Aufnehmen ohne Benutzung zulässig ist. Das führt in der Praxis, wenn man von der Polizei angehalten wurde, zu der Frage: Was haben die Beamten tatsächlic­h gesehen oder was glauben sie gesehen zu haben? Daher sei es besser, das Handy vor der Fahrt in einer Halterung zu befestigen oder es sicher zu verstauen, rät der ADAC. Wer gegen das Handyverbo­t verstößt, muss mit mindestens einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld ab 100 Euro rechnen. Bei einem Unfall oder Gefährdung droht zudem ein Fahrverbot von einem Monat.

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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA Am Steuer ist Handynutzu­ng tabu.

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