Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Wie weit reicht das Handyverbot am Steuer?
Zum Thema Handynutzung gibt es so manche Fallstricke. Die Rechtsprechung hat sich geändert.
(tmn) Schnell ins Auto, anschnallen und los. Doch da liegt ja noch das Mobiltelefon auf dem Beifahrersitz. Also: Schnell nehmen und ab damit in die Ablage, bevor es in der nächsten Kurve runterfällt und vielleicht zerkratzt. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Ja, denn das bloße Anfassen eines Mobiltelefons ist der Rechtsprechung nach nicht verboten, wie der ADAC erklärt. Es gibt allerdings ein großes Aber: Denn beim Umlegen dürfen Autofahrer das Handy oder auch andere elektronische Geräte in keiner Weise nutzen, auch nicht durch einen Blick aufs Display – und sei er noch so kurz.
Das bloße Halten oder Aufnehmen des Geräts ohne irgendeine Nutzung reicht laut ADAC nicht für Sanktionen aus. Zwar sei rechtlich zunächst die Auffassung vertreten worden, dass schon das bloße Aufnehmen elektronischer Geräte eine Ordnungswidrigkeit darstellen könne. Mittlerweile sei die Rechtsprechung aber auf die Auslegung eingeschwenkt, dass das Aufnehmen ohne Benutzung zulässig ist. Das führt in der Praxis, wenn man von der Polizei angehalten wurde, zu der Frage: Was haben die Beamten tatsächlich gesehen oder was glauben sie gesehen zu haben? Daher sei es besser, das Handy vor der Fahrt in einer Halterung zu befestigen oder es sicher zu verstauen, rät der ADAC. Wer gegen das Handyverbot verstößt, muss mit mindestens einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld ab 100 Euro rechnen. Bei einem Unfall oder Gefährdung droht zudem ein Fahrverbot von einem Monat.