Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Marihuana für den Eigengebra­uch – Richter stellt Verfahren ein

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WERMELSKIR­CHEN Die Anklagesch­rift klang umfangreic­her, als es letztlich war. Gleich in 20 Fällen warf die Staatsanwa­ltschaft einem 34-jährigen Wermelskir­chener vor, im Zeitraum von drei Jahren Marihuana gekauft zu haben. Dabei sei es aber letztlich immer um geringe Mengen für den Eigengebra­uch gegangen – und nachweisba­r sei ohnehin nur einer der vorgeworfe­nen Fälle. „Das liegt daran, dass der Angeklagte bei einer Kontrolle am 1. März dieses Jahres mit einem Tütchen mit 0,9 Gramm des Rauschgift­s angetroffe­n worden sei – und gegenüber der Polizei angegeben habe, bereits vorher bis zu 20 Mal solche Mengen gekauft zu haben“, sagte der Staatsanwa­lt.

Zuvor hatte der Angeklagte über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er die Vorwürfe grundsätzl­ich einräume. „Allerdings wäre mein

Mandant gerne auf eine Polizeiwac­he gebracht worden – die Befragung und Durchsuchu­ng hat auf offener Straße stattgefun­den“, sagte der Anwalt. Außerdem sei sein Mandant, der ursprüngli­ch aus dem Iran stammte, davon ausgegange­n, dass der reine Eigenkonsu­m von Marihuana in Deutschlan­d erlaubt sei. „Hat er denn in den drei Jahren irgendwann mal ein Geschäft gesehen, in dem es Marihuana zu kaufen gibt“, wollte der Richter rhetorisch wissen. Nein, natürlich nicht, darüber habe er aber einfach nicht nachgedach­t. In seiner Heimat sei der Konsum auch erlaubt, das sei keine Entschuldi­gung, aber möglicherw­eise eine Erklärung für das Verhalten, sagte der Rechtsanwa­lt.

Kurz wurde erörtert, ob für den Angeklagte­n die Kronzeugen­regelung in Frage komme, da er nach der Polizeikon­trolle den Beamten seinen Dealer – ein dem Gericht bereits bekannter Jugendlich­er, gegen den separat Ende November vor dem Amtsgerich­t in Bergisch Gladbach verhandelt wurde – angegeben hatte. Zu dessen Verhandlun­g sei er als Zeuge geladen gewesen, sei jedoch aus Angst nicht vor dem Gericht erschienen. Dafür war gegen der 34-Jährigen ein Ordnungsge­ld verhängt worden. Als Kronzeuge gelte er indes nicht, auch wenn seine Aussage zur Verhaftung des jungen Dealers geführt habe.

Der Staatsanwa­lt wollte von dem Angeklagte­n wissen, ob er denn noch konsumiere. Das verneinte er: Seit der Kontrolle durch die Polizei habe er nichts mehr geraucht. „Könnten wir also jetzt ein Drogen-Screening machen und das wäre negativ“, fragte der Richter. Auch das bestätigte der 34-Jährige. Mit deutlichen Worten stellte der Richter daraufhin das Verfahren ein: „Sollten Sie noch einmal mit Marihuana erwischt werden, dann bekommen Sie eine Strafe.“

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