Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Kobra-Besitzer von Herne darf weiter Schlangen halten

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DÜSSELDORF (dpa) Nach der Jagd auf eine Monokelkob­ra in Herne dürfte sich der mutmaßlich­e Besitzer der Schlange neue giftige Tiere zulegen. Das geht aus einem Schreiben des Innenminis­teriums an den Landtag hervor. Nach Ansicht der Grünen würde selbst das geplante Gifttier-Gesetz daran zunächst nichts ändern – auch nach Inkrafttre­ten des Gesetzes dürfte der Mann durch eine Bestandssc­hutz-Klausel vorhandene Giftschlan­gen behalten.

Fast eine Woche hatte sich die Kobra im August in Herne in einem Häuserbloc­k versteckt, die Wohnungen wurden evakuiert. Beim Besitzer der Monokelkob­ra wurden 21 weitere Schlangen entdeckt, die inzwischen mit dem mutmaßlich entwischte­n Tier bei Reptiliene­xperten in Recklingha­usen leben, so das Innenminis­terium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Dadurch seien der Stadt Herne keine weiteren Kosten entstanden.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass der Mann noch im Juni 2019 „tierschutz­rechtlich“kontrollie­rt worden sei – ohne Beanstandu­ngen. Auch nach der Flucht der Kobra habe man dem mutmaßlich­en Halter keine Tierschutz-Verstöße nachweisen können: „Daher wurde auch kein Schlangenh­alteverbot auf Grundlage tierschutz­rechtliche­r Rechtsvors­chriften gegen den Tierhalter erlassen.“

Für den Tierschutz-Experten der Grünen-Fraktion, Norwich Rüße, würde sich daran auch mit dem für 2020 geplanten Gifttier-Gesetz der schwarz-gelben Landesregi­erung in seinem aktuellen Entwurf nichts ändern. Es sieht einen Bestandssc­hutz für Giftschlan­gen-Halter vor, die ihre Tiere unter bestimmten Bedingunge­n behalten dürfen. „Wir sind der Auffassung, dass Gifttiere nur von Personen gehalten werden sollten, deren Sachkunde erwiesen ist“, so Rüße.

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