Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Kobra-Besitzer von Herne darf weiter Schlangen halten
DÜSSELDORF (dpa) Nach der Jagd auf eine Monokelkobra in Herne dürfte sich der mutmaßliche Besitzer der Schlange neue giftige Tiere zulegen. Das geht aus einem Schreiben des Innenministeriums an den Landtag hervor. Nach Ansicht der Grünen würde selbst das geplante Gifttier-Gesetz daran zunächst nichts ändern – auch nach Inkrafttreten des Gesetzes dürfte der Mann durch eine Bestandsschutz-Klausel vorhandene Giftschlangen behalten.
Fast eine Woche hatte sich die Kobra im August in Herne in einem Häuserblock versteckt, die Wohnungen wurden evakuiert. Beim Besitzer der Monokelkobra wurden 21 weitere Schlangen entdeckt, die inzwischen mit dem mutmaßlich entwischten Tier bei Reptilienexperten in Recklinghausen leben, so das Innenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Dadurch seien der Stadt Herne keine weiteren Kosten entstanden.
Aus der Antwort geht auch hervor, dass der Mann noch im Juni 2019 „tierschutzrechtlich“kontrolliert worden sei – ohne Beanstandungen. Auch nach der Flucht der Kobra habe man dem mutmaßlichen Halter keine Tierschutz-Verstöße nachweisen können: „Daher wurde auch kein Schlangenhalteverbot auf Grundlage tierschutzrechtlicher Rechtsvorschriften gegen den Tierhalter erlassen.“
Für den Tierschutz-Experten der Grünen-Fraktion, Norwich Rüße, würde sich daran auch mit dem für 2020 geplanten Gifttier-Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung in seinem aktuellen Entwurf nichts ändern. Es sieht einen Bestandsschutz für Giftschlangen-Halter vor, die ihre Tiere unter bestimmten Bedingungen behalten dürfen. „Wir sind der Auffassung, dass Gifttiere nur von Personen gehalten werden sollten, deren Sachkunde erwiesen ist“, so Rüße.