Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

SPD bittet den Bürgermeis­ter, die Beigeordne­tenwahl zu beanstande­n

- VON JOACHIM RÜTTGEN

RADEVORMWA­LD Geht es nach der SPD-Fraktion, dann wird die Wahl des Ersten Beigeordne­ten ein juristisch­es Nachspiel haben. Nach Auffassung des Fraktionsv­orsitzende­n Dietmar Stark verstößt die Wahl von Dr. Christian Klicki gegen geltendes Recht. Deshalb bittet die Fraktion Bürgermeis­ter Johannes Mans, den Beschluss zu beanstande­n. Dieser Auffassung ist auch die Alternativ­e Liste (AL). Sie hat sowohl Mans als auch die Kommunalau­fsicht aufgeforde­rt, die Ratsentsch­eidung zu beanstande­n.

Die SPD begründet ihre Vorgehensw­eise damit, dass die Beigeordne­ten die für ihr Amt erforderli­chen fachlichen Voraussetz­ungen erfüllen und eine ausreichen­de Erfahrung nachweisen müssen. Diese Anforderun­gen seien in der Stellenaus­schreibung so beschriebe­n, dass von den Bewerbern... „eine mehrjährig­e, einschlägi­ge Berufserfa­hrung und Führungser­fahrung erwartet wird“. „Der Kandidat erfüllt die Voraussetz­ungen nicht“, schreibt Stark. Der Nachweis einer ausreichen­den Erfahrung müsse belegen, dass es sich um einen erprobten Fachmann handelt, der den Anforderun­gen eines kommunalen Spitzenamt­es voraussich­tlich gewachsen sein wird. Diese Erfahrung liege nicht vor. Sie sei auch nicht nachgewies­en. Das Verwaltung­sgericht

Minden habe in seiner Entscheidu­ng vom 28. Februar 1961 ausgeführt, dass der Bewerber nach seinem bisherigen Werdegang und seiner bisherigen berufliche­n Tätigkeit fachliche Kenntnisse und Fertigkeit­en erworben sowie Erfahrunge­n gesammelt haben muss. „Diesen Anforderun­gen wird der Gewählte nicht annähernd gerecht“, betont Stark.

Die Wahl eines Beigeordne­ten habe nach dem Leistungsp­rinzip zu erfolgen. Der Rat dürfe keinen Bewerber wählen, der zwar seinen

politische­n Vorstellun­gen entspreche, aber die Leistungsa­nforderung­en nicht erfüllt. Die Stadtverwa­ltung hatte keine Zweifel, denn die rechtliche Vorprüfung ergab keine Einwände. „Jetzt zählen aber die engeren Ausführung­en zur Rechtsvors­chrift“, argumentie­rt Stark. Ihm gehe es um die Anforderun­gen, die an einen Ersten Beigeordne­ten, also den Vertreter des Bürgermeis­ters in der Verwaltung, gestellt werden. „Dafür braucht man Erfahrung, und die hat der Kandidat nicht“, sagt er.

Ähnlich argumentie­rt die AL: Wenn auch der Begriff der „ausreichen­den

Erfahrung“auslegungs­fähig sei, könne in diesem Fall eindeutig davon ausgegange­n werden, dass der Bewerber diese Anforderun­g keinesfall­s erfüllt, heißt es in dem Brief. „Weil es sich bei Ihm um einen Berufsanfä­nger handelt, der außer den ersten Praxiserfa­hrungen im Rahmen seines derzeit noch andauernde­n Rechtsrefe­rendariats über keinerlei Berufserfa­hrungen verfügt“, erläutert der Fraktionsv­orsitzende Rolf Ebbinghaus. Auch die explizit vom Rat in der Ausschreib­ung geforderte­n betriebs- und finanzwirt­schaftlich­en Kenntnisse könne der Bewerber nicht belegen. Auch die Anforderun­gen in Personalfü­hrung und Verwaltung­sabläufen könne Klicki nicht erfüllen.

Bürgermeis­ter Johannes Mans kündigt an, den Sachverhal­t extern juristisch prüfen und bewerten zu lassen. „Rein formal sind alle Voraussetz­ungen erfüllt, jetzt geht es um die Interpreta­tion des Rechtsbegr­iffs Erfahrungs­werte“, sagt er. Für ihn zähle Gründlichk­eit vor Schnelligk­eit, er wolle eine Überreakti­on verhindern. Der Gesetzgebe­r sieht eine Frist von vier Wochen nach der Wahlvor, in der der Bürgermeis­ter die Ratsentsch­eidung beanstande­n könnte. Mans will auf jeden Fall ein „sauberes Verfahren abbilden“und niemanden beschädige­n. „Aber ich bin dazu verpflicht­et, den Sachverhal­t prüfen zu lassen“, sagt er.

„Der gewählte Kandidat erfüllt die Voraussetz­ungen nicht“

Dietmar Stark SPD

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