Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
SPD bittet den Bürgermeister, die Beigeordnetenwahl zu beanstanden
RADEVORMWALD Geht es nach der SPD-Fraktion, dann wird die Wahl des Ersten Beigeordneten ein juristisches Nachspiel haben. Nach Auffassung des Fraktionsvorsitzenden Dietmar Stark verstößt die Wahl von Dr. Christian Klicki gegen geltendes Recht. Deshalb bittet die Fraktion Bürgermeister Johannes Mans, den Beschluss zu beanstanden. Dieser Auffassung ist auch die Alternative Liste (AL). Sie hat sowohl Mans als auch die Kommunalaufsicht aufgefordert, die Ratsentscheidung zu beanstanden.
Die SPD begründet ihre Vorgehensweise damit, dass die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung nachweisen müssen. Diese Anforderungen seien in der Stellenausschreibung so beschrieben, dass von den Bewerbern... „eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung und Führungserfahrung erwartet wird“. „Der Kandidat erfüllt die Voraussetzungen nicht“, schreibt Stark. Der Nachweis einer ausreichenden Erfahrung müsse belegen, dass es sich um einen erprobten Fachmann handelt, der den Anforderungen eines kommunalen Spitzenamtes voraussichtlich gewachsen sein wird. Diese Erfahrung liege nicht vor. Sie sei auch nicht nachgewiesen. Das Verwaltungsgericht
Minden habe in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1961 ausgeführt, dass der Bewerber nach seinem bisherigen Werdegang und seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben sowie Erfahrungen gesammelt haben muss. „Diesen Anforderungen wird der Gewählte nicht annähernd gerecht“, betont Stark.
Die Wahl eines Beigeordneten habe nach dem Leistungsprinzip zu erfolgen. Der Rat dürfe keinen Bewerber wählen, der zwar seinen
politischen Vorstellungen entspreche, aber die Leistungsanforderungen nicht erfüllt. Die Stadtverwaltung hatte keine Zweifel, denn die rechtliche Vorprüfung ergab keine Einwände. „Jetzt zählen aber die engeren Ausführungen zur Rechtsvorschrift“, argumentiert Stark. Ihm gehe es um die Anforderungen, die an einen Ersten Beigeordneten, also den Vertreter des Bürgermeisters in der Verwaltung, gestellt werden. „Dafür braucht man Erfahrung, und die hat der Kandidat nicht“, sagt er.
Ähnlich argumentiert die AL: Wenn auch der Begriff der „ausreichenden
Erfahrung“auslegungsfähig sei, könne in diesem Fall eindeutig davon ausgegangen werden, dass der Bewerber diese Anforderung keinesfalls erfüllt, heißt es in dem Brief. „Weil es sich bei Ihm um einen Berufsanfänger handelt, der außer den ersten Praxiserfahrungen im Rahmen seines derzeit noch andauernden Rechtsreferendariats über keinerlei Berufserfahrungen verfügt“, erläutert der Fraktionsvorsitzende Rolf Ebbinghaus. Auch die explizit vom Rat in der Ausschreibung geforderten betriebs- und finanzwirtschaftlichen Kenntnisse könne der Bewerber nicht belegen. Auch die Anforderungen in Personalführung und Verwaltungsabläufen könne Klicki nicht erfüllen.
Bürgermeister Johannes Mans kündigt an, den Sachverhalt extern juristisch prüfen und bewerten zu lassen. „Rein formal sind alle Voraussetzungen erfüllt, jetzt geht es um die Interpretation des Rechtsbegriffs Erfahrungswerte“, sagt er. Für ihn zähle Gründlichkeit vor Schnelligkeit, er wolle eine Überreaktion verhindern. Der Gesetzgeber sieht eine Frist von vier Wochen nach der Wahlvor, in der der Bürgermeister die Ratsentscheidung beanstanden könnte. Mans will auf jeden Fall ein „sauberes Verfahren abbilden“und niemanden beschädigen. „Aber ich bin dazu verpflichtet, den Sachverhalt prüfen zu lassen“, sagt er.
„Der gewählte Kandidat erfüllt die Voraussetzungen nicht“
Dietmar Stark SPD