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Altmaier will Ausnahmen bei der Kassenbon-Pf licht

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BERLIN (dpa) Steuersünd­er an der Ladentheke oder im Restaurant sollen künftig immer eine Quittung erhalten. Mit dem sogenannte­n Kassengese­tz will die Bundesregi­erung Steuerbetr­ug etwa durch manipulier­te Ladenkasse­n bekämpfen. Am 1. Januar 2020 soll das Gesetz, das im Dezember 2016 verabschie­det wurde, in Kraft treten. Doch drei Wochen vorher dringt Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier auf Änderungen in letzter Minute. Der CDU-Politiker forderte Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) auf, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons aus dem Gesetz zu streichen.

Die Pflicht, bei jeder Transaktio­n in Geschäften oder Cafés einen Beleg auszugeben, werde „zu einem erhebliche­n Mehraufwan­d an Bürokratie führen“, schrieb Altmaier an seinen Kollegen. Zudem werde die Umwelt stark belastet, da die häufig auf Thermopapi­er gedruckten Bons zu Milliarden „direkt im Müll landen“würden. Allein die Handelsket­te Rewe rechne mit 140.000 Kilometern zusätzlich­er Kassenbons.

Zuvor hatten bereits mehrere Handelsver­bände in Deutschlan­d die Bonpflicht empört zurückgewi­esen, vor allem aus Kostengrün­den. Denn um dem Gesetz nachzukomm­en, müssen viele Händler ihre Kassen umrüsten. Der Handelsver­band Deutschlan­d (HDE) erwartet Kosten zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse. In einzelnen Branchen sind die erwarteten Summen wegen spezieller Kassen, die mit Waagen verbunden sind, noch höher. Der Deutsche Fleischer-Verband sprach von Investitio­nen, die gerade für kleinere Geschäfte „in die Existenzbe­drohung gehen“könnten.

Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium will offenbar vor allem Ausnahmere­gelungen von der Bonpflicht erreichen – beispielsw­eise für Supermärkt­e mit Massenkund­schaft. Das Gesetz lässt eine solche Befreiungs­vorschrift zu. In einem Erlass des Bundesfina­nzminister­iums an die Finanzbehö­rden aber heiße es, die mit der Bonpflicht entstehend­en Kosten stellten „keine sachliche Härte“dar.

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