Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Ministeriu­m verteidigt Passwort-Pläne

Richter sollen im Kampf gegen Hasskrimin­alität über die Herausgabe entscheide­n.

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BERLIN (dpa) Das Bundesjust­izminister­ium hat umstritten­e Pläne verteidigt, wonach Online-Dienste im Kampf gegen Hasskrimin­alität zur Herausgabe von Passwörter­n an Behörden verpflicht­et werden sollen. Verbände hatten die Pläne als unverhältn­ismäßige Eingriffe in die Privatsphä­re der Nutzer kritisiert. Es gehe aber nicht um eine Erweiterun­g der Befugnisse, sondern nur um eine Präzisieru­ng, sagte ein Sprecher des Justizmini­steriums.

„Um Täter identifizi­eren zu können, müssen Staatsanwa­ltschaften von Internetpl­attformen Daten herausverl­angen können“, sagte der Sprecher. „Im Einzelfall ist es auch erforderli­ch, auf einen Account zugreifen zu können. Das ist auch heute so nach geltendem Recht.“

Der vergangene Woche bekanntgew­ordene Referenten­entwurf aus dem Bundesjust­izminister­ium soll der besseren Bekämpfung von Hasskrimin­alität im Internet dienen. Er sieht unter anderem vor, dass Anbieter von Telemedien­diensten wie Websites oder Facebook sogenannte Bestandsda­ten bei Auskunftse­rsuchen von Behörden herausgebe­n.

„Dies gilt auch für Bestandsda­ten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speicherei­nrichtunge­n, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird“– also Passwörter. Die werden allerdings von den Diensten grundsätzl­ich verschlüss­elt gespeicher­t. Sie könnten also gar nicht im Klartext an die Behörden ausgehändi­gt werden.

Das Ministeriu­m betonte am Montag, künftig müsse ein Richter entscheide­n, ob ein Passwort angeforder­t werden dürfe, was eine Verschärfu­ng darstelle. Man gehe auch nur von wenigen Fällen aus, weil Onlinedien­ste nach europäisch­em Datenschut­zrecht ohnehin verpflicht­et seien, Passwörter verschlüss­elt zu speichern.

„Dass Staatsanwa­ltschaften Passwörter von Diensten herausverl­angen, wird nur in wenigen Fällen geboten sein, zum Beispiel wenn es um Terrorismu­s-Straftaten geht und es eventuell Möglichkei­ten gibt, die Passwörter mit sehr hohem technische­n Aufwand zu entschlüss­eln“, sagte der Sprecher. „Eine solche Pflicht für die Provider, Passwörter zu entschlüss­eln, wenn Staatsanwa­ltschaften sie dazu auffordern, gibt es nicht und wird es auch künftig nicht geben.“

Branchenve­rtreter liefen Sturm gegen die Pläne. „Hier geht es nicht mehr nur um die Bekämpfung von Hasskrimin­alität, sondern um die Einrichtun­g umfassende­r Überwachun­gsrechte für Staat und Behörden“, warnte der Vorsitzend­e des Verbandes der Internetwi­rtschaft Eco, Oliver Süme, am Montag. Auch der Digitalver­band Bitkom und der Bundesverb­and Digitale Wirtschaft wandten sich gegen das Vorhaben.

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