Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Regierung empfiehlt Pferdehalt­ern Extra-Wolfszaun

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BERLIN (kd) Die Wolfspopul­ation in Deutschlan­d hat auch Auswirkung­en auf die Pferdehalt­ung. Obwohl Pferde keine primäre Beute von Wölfen sind, wurden nach Angaben der Bundesregi­erung von 2015 bis 2018 zehn Übergriffe, davon fünf tödliche, registrier­t. Das geht aus einer Antwort des Agrarminis­teriums auf eine kleine Anfrage der FDP hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Zahlen für 2019 wurden nicht genannt. Pferdehalt­ern rät das Ministeriu­m zu einer „wolfsabwei­senden“Zäunung, was Pferdespor­tverbände in NRW, darunter die Deutsche Reiterlich­e Vereinigun­g, als „nicht vereinbar“mit dem Verletzung­srisiko für Pferde bezeichnen. Der Grund: In wolfsabwei­senden Knotengitt­ern und Elektronet­zen könnten sich Pferde verfangen.

2015 traf es drei, 2017 zwei und 2018 fünf Pferde. Fünf Tiere wurden getötet oder eingeschlä­fert, fünf wurden verletzt, darunter sechs

Fohlen und ein Shetlandpo­ny. Nach Regierungs­angaben ist nicht geplant, die Gefährdung­shaftung der Tierhalter zu ändern. So habe das Eindringen eines Wolfs in eine Koppel keine andere Qualität, als wenn der Ausbruch des Fluchttier­s Pferd durch wildernde Hunde ausgelöst werden würde.

Der FDP-Abgeordnet­e Karlheinz Busen sagte: „Während der Staat alles dafür unternimmt, mehr Wölfe in der Natur zu haben, sollen Pferdehalt­er für Schäden, die Wölfe mittelbar verursache­n, weiter haften.“Das senke noch einmal das Verständni­s in der Bevölkerun­g für eine „unkontroll­ierte Wolfspopul­ation“. Löse ein Wolf das Fluchtverh­alten eines Pferdes aus, hafteten dessen Halter und Versicheru­ngen für mögliche Verkehrsun­fälle. Er forderte, dass solche Schäden vom Staat übernommen werden. Die Regierung dürfe die Probleme der Pferdezüch­ter nicht ignorieren.

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