Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Mehr Geld für Scheidungskinder
Aber auch der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige steigt.
DÜSSELDORF (dpa) Am 1. Januar tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“in Kraft. Sie sieht höhere Sätze vor allem für Minderjährige vor. Allerdings steigt auch der Betrag, den Unterhaltspflichtige für sich selbst behalten dürfen, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit. Deswegen kommt es auf den Einzelfall an, ob mehr für die Kinder herausspringt. „Viele Kinder werden trotz der höheren Sätze sogar weniger Geld bekommen“, teilte das Gericht mit. Dies sei Folge der erhöhten Beträge, den die Eltern mit wenig Einkommen für sich selbst behalten dürfen. Dadurch könne es passieren, dass das Jobcenter oder die Unterhaltsvorschusskasse einspringen muss.
Der Mindestunterhalt beträgt ab Januar für Kinder bis fünf Jahre 369 Euro statt bislang 354 Euro. Das gilt für die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1900 Euro netto. Für volljährige Trennungskinder steigen die Sätze dagegen nur gering: von 527 auf 530 Euro. Die Sätze für volljährige Kinder waren schon 2018 und 2019 unverändert geblieben. Der Satz von Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, steigt deutlich von 735 auf 860 Euro. Erstmals seit 2015 ändert sich der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zusteht. Der von
Nicht-Erwerbstätigen steigt von 880 auf 960 Euro, der von Erwerbstätigen von 1080 auf 1160 Euro, Basis ist eine Warmmiete von 430 Euro. Der Betrag kann erhöht werden, wenn die Wohnkosten den Betrag überschreiten. Die „Düsseldorfer Tabelle“dient bundesweit als Richtlinie, seit 1979 wird sie vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben.