Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Schulnachweis wird fälschungssicher
NRW-Heimatministerin Scharrenbach verschärft den Kampf gegen Kindergeldbetrug.
DÜSSELDORF Das Land NRW will den Missbrauch von Kindergeldleistungen eindämmen. „Wir wollen fälschungssichere Schulbescheinigungen gegen Kindergeldbetrug einführen. Dafür werden wir mit einigen Städten ein Modellprojekt auflegen“, sagte NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) unserer Redaktion. Ziel sei es, das Projekt landesweit auf alle Kommunen auszuweiten. „Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits ihre Bereitschaft dafür signalisiert“, sagte Scharrenbach.
Demnach sollen die Schulbescheinigungen künftig fälschungssichere Merkmale wie zum Beispiel einen Silberstreifen erhalten, den es auch in Passdokumenten und Geldscheinen gibt. Dadurch soll unter anderem einfaches Kopieren der Bescheinigungen verhindert werden. Für den Bezug von Kindergeld sind Schulbescheinigungen wichtig – natürlich nur für Kinder im schulpflichtigen Alter. Kindergeld wird in Deutschland mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt – rund 200 Euro im Monat.
Doch gerade Familien aus Südosteuropa beziehen in NRW teilweise zu unrecht Kindergeld: Unsere Redaktion hatte erst am Montag einen massenhaften Fall von Kindergeldbetrug in Krefeld öffentlich gemacht. Demnach wurde für rund 90 Kinder aus Südosteuropa zu Unrecht Kindergeld gezahlt – und das möglicherweise jahrelang. Aufgefallen war der
Betrug durch den Datenabgleich städtischer Ämter und eine Kontrolle in den Wohnungen, in denen die Kinder gemeldet waren. Bei diesen Kontrollen stellte sich heraus, dass diese dort nicht wohnten. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) kündigte an, am Mittwoch weitere Einzelheiten zu dem Fall bekannt zu geben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Duisburg nehmen solche Fälle seit Jahren zu. Der Bundestag hatte im Sommer dieses Jahres wegen der Zunahme der Fälle bereits ein Gesetz auf den Weg gebracht, wodurch das Erschleichen von Kindergeld durch gefälschte Papiere erschwert werden soll. So können Familienkassen bereits bei einem Betrugsverdacht die Zahlung stoppen.