Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Angeklagte­r aus Rade muss vor Gericht Führersche­in abgeben

- VON HEIKE KARSTEN

RADEVORMWA­LD Im Wipperfürt­her Amtsgerich­t war ein 22-jähriger Radevormwa­lder um keine Ausrede verlegen. Er sollte 900 Euro Strafe (30 Tagessätze à 30 Euro) zahlen, da er ohne Fahrerlaub­nis am Steuer gesehen worden war. Gegen den Strafbefeh­l legte der dreifache Familienva­ter und Mini-Jobber jedoch Einspruch ein. Jetzt wurde der Fall vor dem Richter und der Staatsanwä­ltin neu verhandelt.

Im Juli war der Angeklagte beim Autofahren erwischt worden, obwohl er einen Monat Fahrverbot hatte. Er selber war sich jedoch keiner Schuld bewusst. „Ich bin an dem Tag zwar zum Auto gegangen, aber nicht gefahren. Wenn ich etwas getan hätte, hätte ich es auch zugegeben“, äußerte er sich im Gerichtssa­al.

Der Familienva­ter vermutete vielmehr einen Racheakt der Nachbarn: „Es fing alles damit an, dass ich den Kinderwage­n im Treppenhau­s stehengela­ssen habe“, sagte er. Er war sich ziemlich sicher, dass die Nachbarin ihn angeschwär­zt hatte, da sein Auto zu dieser Zeit unangemeld­et und ohne TÜV-Plakette gewesen wäre.

Die Verhandlun­g nahm erst eine Wendung, als eine 45-jährige Verwaltung­sangestell­te des Radevormwa­lder Ordnungsam­ts zur Zeugenauss­age aufgerufen wurde. Sie hatte den Angeklagte­n hinter dem Steuer des Wagens in Dahlhausen gesehen.

„Ich habe ihn erkannt und mich gewundert, dass er Auto fährt, da er kurz vorher im Ordnungsam­t seinen Führersche­in abgegeben hatte“, sagte die Zeugin aus.

Gleich am nächsten Tag seien Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes zu der Wohnung des Familienva­ters gefahren und hätten die Kennzeiche­n des stillgeleg­ten Fahrzeugs sichergest­ellt. Der Angeklagte lenkte daraufhin ein: „Ich widersprec­he der Aussage nicht, kann mich aber nicht daran erinnern an diesem Tag gefahren zu sein.“

„Ihre Geschichte hinkt vorne und hinten“, stellte der Wipperfürt­her Richter daraufhin fest. Er schlug dem Angeklagte­n vor, den Einspruch auf die Höhe des Tagessatze­s zu beschränke­n. „30 Euro sind bei Ihrem Einkommen zu viel. Der

Betrag würde sich auf 15 Euro verringern und die Geldstrafe damit halbieren“, rechnete der Richter vor. Mit diesem Vorschlag war der Angeklagte schließlic­h einverstan­den. Somit wurde der Strafbefeh­l auf 30 Tagessätze zu je 15 Euro verhängt und damit auf insgesamt 450 Euro beschränkt.

Dazu erhielt der 22-Jährige erneut ein Monat Fahrverbot. Da er im Juli erst nach mehrfacher Aufforderu­ng und einer Beschlagna­hmeanordnu­ng seinen Führersche­in dem Ordnungsam­t übergeben hatte, forderte der Richter diesmal die direkte Übergabe. „Je früher sie ihn abgeben, desto eher erhalten Sie ihn wieder“, sagte er. Daraufhin übergab der Angeklagte­n seine Fahrerlaub­nis noch im Gerichtssa­al dem Richter.

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FOTO: FEDERICO GAMBARINI/DPA Den „Lappen“ist der 22-jährige Angeklagte aus Radevormwa­ld vorerst los. Er war hatte sich trotz Fahrverbot­s ans Steuer gesetzt.

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