Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Mit dem Auto in den Winterurlaub
STUTTGART (dpa) Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür, in vielen Bundesländern sind im Februar 2020 außerdem Winterferien angesagt. In diesen Zeiten wollen viele Menschen im Auto zum Skiurlaub in die Alpen. Muss ich dann immer auf Winterreifen fahren?
In Deutschland besteht grundsätzlich eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Wintertaugliche Reifen sind nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen obligatorisch. Verstöße werden 40 Euro (bei Behinderung 80 Euro) und einem Punkt in Flensburg geahndet. Hierbei zu beachten: Seit Anfang 2018 produzierte Winterreifen müssen das Alpine-Symbol („Berg mit Schneeflocke“) tragen, bis 31. Dezember
2017 hergestellte Reifen nur mit M+S-Symbol dürfen Autofahrer noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen nutzen.
„Wer auf Nummer sicher gehen will, zieht auf jeden Fall wintertaugliche Bereifung auf – auch dann, wenn dazu keine generelle Pflicht besteht“, empfiehlt Christian Koch von der Expertenorganisation Dekra. Auch ohne winterliche Straßenverhältnissen mit Schnee- und Eisglätte bieten sie gleich mehrere Vorteile. „Bei tieferen Temperaturen verhindert die spezielle Gummimischung dieser Reifen den Verhärtungseffekt bei Kälteeinwirkung und verbessert so die Haftung“, sagt der Sachverständige für Reifen und Räder.
In Österreich müssen Pkw zwischen dem 1. November und 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen wie Schnee, Matsch oder Eis an allen vier Rädern Winterreifen oder an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Wichtig: Die Profiltiefe muss hierbei noch mindestens vier Millimeter betragen. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von 35 Euro, bei Gefährdung bis zu 5000 Euro. In Deutschland beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe nur 1,6 Millimeter. „Wir empfehlen jedoch, der österreichischen Vorgabe zu folgen“, sagt Christian Koch.
In der Schweiz besteht für Pkw keine generelle Winterreifenpflicht. Sie werden aber bei winterlicher
Witterung empfohlen, da bei Behinderung anderer eine Geldbuße verhängt wird. Bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt zudem eine Mithaftung in Betracht.
Auch in Frankreich gibt es für Pkw keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen können aber vor allem im Gebirge durch entsprechende Verkehrsschilder angeordnet werden. Darauf gilt es zu achten. Auch in Italien kann die Winterreifenpflicht auf bestimmten Strecken kurzfristig angeordnet werden. Im Aosta-Tal müssen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April und in Südtirol zwischen dem 15. November und dem 15. April Winterreifen verwendet oder Schneeketten mitgeführt werden.