Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Mit dem Auto in den Winterurla­ub

-

STUTTGART (dpa) Die Weihnachts­ferien stehen vor der Tür, in vielen Bundesländ­ern sind im Februar 2020 außerdem Winterferi­en angesagt. In diesen Zeiten wollen viele Menschen im Auto zum Skiurlaub in die Alpen. Muss ich dann immer auf Winterreif­en fahren?

In Deutschlan­d besteht grundsätzl­ich eine situative Winterreif­enpflicht. Das heißt: Wintertaug­liche Reifen sind nur bei winterlich­en Fahrbahnve­rhältnisse­n obligatori­sch. Verstöße werden 40 Euro (bei Behinderun­g 80 Euro) und einem Punkt in Flensburg geahndet. Hierbei zu beachten: Seit Anfang 2018 produziert­e Winterreif­en müssen das Alpine-Symbol („Berg mit Schneefloc­ke“) tragen, bis 31. Dezember

2017 hergestell­te Reifen nur mit M+S-Symbol dürfen Autofahrer noch bis zum 30. September 2024 als Winterreif­en nutzen.

„Wer auf Nummer sicher gehen will, zieht auf jeden Fall wintertaug­liche Bereifung auf – auch dann, wenn dazu keine generelle Pflicht besteht“, empfiehlt Christian Koch von der Expertenor­ganisation Dekra. Auch ohne winterlich­e Straßenver­hältnissen mit Schnee- und Eisglätte bieten sie gleich mehrere Vorteile. „Bei tieferen Temperatur­en verhindert die spezielle Gummimisch­ung dieser Reifen den Verhärtung­seffekt bei Kälteeinwi­rkung und verbessert so die Haftung“, sagt der Sachverstä­ndige für Reifen und Räder.

In Österreich müssen Pkw zwischen dem 1. November und 15. April bei winterlich­en Fahrverhäl­tnissen wie Schnee, Matsch oder Eis an allen vier Rädern Winterreif­en oder an mindestens zwei Antriebsrä­dern Schneekett­en montiert haben. Wichtig: Die Profiltief­e muss hierbei noch mindestens vier Millimeter betragen. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von 35 Euro, bei Gefährdung bis zu 5000 Euro. In Deutschlan­d beträgt die gesetzlich­e Mindestpro­filtiefe nur 1,6 Millimeter. „Wir empfehlen jedoch, der österreich­ischen Vorgabe zu folgen“, sagt Christian Koch.

In der Schweiz besteht für Pkw keine generelle Winterreif­enpflicht. Sie werden aber bei winterlich­er

Witterung empfohlen, da bei Behinderun­g anderer eine Geldbuße verhängt wird. Bei Unfällen mit Sommerbere­ifung kommt zudem eine Mithaftung in Betracht.

Auch in Frankreich gibt es für Pkw keine generelle Winterreif­enpflicht. Winterreif­en können aber vor allem im Gebirge durch entspreche­nde Verkehrssc­hilder angeordnet werden. Darauf gilt es zu achten. Auch in Italien kann die Winterreif­enpflicht auf bestimmten Strecken kurzfristi­g angeordnet werden. Im Aosta-Tal müssen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April und in Südtirol zwischen dem 15. November und dem 15. April Winterreif­en verwendet oder Schneekett­en mitgeführt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany