Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Weiteres Gericht verbietet Uber-Angebot

Nach dem Landgerich­t Köln untersagen auch Frankfurte­r Richter den Betrieb. Uber will das Urteil prüfen – und macht solange weiter wie bisher.

- VON FLORIAN RINKE

DÜSSELDORF Kurz nachdem das Landgerich­t Frankfurt das Geschäftsm­odell von Uber verboten hat, verschickt der Fahrdienst­vermittler eine Nachricht an seine Kunden: „Wir sind für dich da und vermitteln dir weiterhin Fahrten.“

Im Juli hatte bereits das Landgerich­t Köln per einstweili­ger Verfügung Uber X verboten, das Angebot, bei dem Uber Fahrten an Mietwagenu­nternehmen vermittelt. Auch damals hatte die Taxi-Branche geklagt, die durch das Angebot den Wettbewerb verzerrt sieht und Uber und seinen Partnern vorwirft, geltendes Recht zu ignorieren. Doch Uber machte einfach weiter.

„Bisher haben wir keine einstweili­ge Verfügung erhalten“, sagt ein Uber-Sprecher. Carsten Mathias erzählt die Geschichte hingegen etwas anders. Laut dem Anwalt des Klägers, einem Kölner Taxi-Unternehme­n, habe Uber die Annahme zunächst verweigert, weil diese auf Deutsch verfasst wurde – die Zentrale des US-Anbieters ist jedoch in Amsterdam. Das Landgerich­t Köln bestätigt dies. Und weil auch eine Ende September auf den Weg gebrachte Übersetzun­g bislang keinen Erfolg brachte, hat Mathias inzwischen einen Bestrafung­santrag gestellt.

Auch beim Frankfurte­r Urteil spielt Uber nun wieder auf Zeit (Az.: 3-08 O 44/19), obwohl das Verbot laut Gericht sofort gültig ist. Man werde die Urteilsbeg­ründung genau prüfen und dann die notwendige­n Schritte einleiten, sagte ein Sprecher. Details nannte er zunächst nicht.

Dies tat dafür das Gericht: So fehle Uber einerseits eine Mietwagenk­onzession. Diese sei aber notwendig. „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleis­tung und ist daher Unternehme­r im Sinne des Personenbe­förderungs­gesetzes“, erklärte die Vorsitzend­e Richterin. Uber trete nämlich durch seine Werbung gegenüber den Kunden als Anbieter der Beförderun­gsleistung auf. Außerdem wähle Uber den konkreten Fahrer eigens aus und bestimme den Preis.

Das Gericht wirft Uber und seinen Partnern auch andere Verstöße gegen das Personenbe­förderungs­gesetz vor. So würde die Rückkehrpf­licht nicht eingehalte­n, nach der ein Mietwagenu­nternehmen in der Regel nach jeder Fahrt zum Betriebssi­tz zurückkehr­en muss. Außerdem müssten neue Aufträge auch zunächst am Betriebssi­tz der Mietwagenf­irma eingehen, bevor sie ausgeführt werden dürfen. Es sind Vorwürfe, die auch nach dem Start von Uber in Düsseldorf oder Köln immer wieder zu hören waren – und zu mehreren Verfahren oder gar Verboten geführt haben.

So wurde dem Unternehme­n Safedriver Ennoo der Betrieb in Düsseldorf untersagt, das gleiche passierte einem Mietwagenu­nternehmen in Köln. Drei weitere Verfahren gegen Uber-Partner laufen dort noch, nachdem Taxi-Unternehme­r auch hier zuvor einstweili­ge Verfügunge­n erwirkt hatten. Ein ähnliches Bild ergibt sich im RheinKreis-Neuss, wo zuletzt vier Verfahren mit dem Ziel liefen, die Lizenz zu entziehen, wie ein Sprecher vor einigen Wochen mitteilte.

Nachdem Düsseldorf hart gegen Mietwagen-Unternehme­n durchgegri­ffen hatte, waren viele Unternehme­r in umliegende Städte ausgewiche­n – was die Einhaltung der Rückkehrpf­licht im Alltag natürlich zusätzlich erschweren dürfte. Laut Taxi-Anwalt Mathias wurden insgesamt inzwischen hunderte Verstöße angezeigt. Uber verweist immer darauf, dass man seine Partner zur Einhaltung der Regeln verpflicht­e.

Der IT-Branchenve­rband Bitkom sieht das Frankfurte­r Urteil unterdesse­n als einen weiteren Beleg dafür, dass das Personenbe­förderungs­gesetz dringend überarbeit­et werden muss. „Das Gesetz schützt die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbrauche­r“, sagte Geschäftsf­ührer Bernhard Rohleder. Es gehe nicht um ein einzelnes Unternehme­n, es geht um eine ganze Branche. Dennoch dürfte man die Unterstütz­ung auch bei Uber mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen haben. Uber ist Bitkom-Mitglied.

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FOTO: DPA Ein Leuchtschi­ld ist bei einer Demonstrat­ion von Hamburger Taxifahrer­n auf dem Dach eines Taxi angebracht.

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