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Weiteres Gericht verbietet Uber-Angebot
Nach dem Landgericht Köln untersagen auch Frankfurter Richter den Betrieb. Uber will das Urteil prüfen – und macht solange weiter wie bisher.
DÜSSELDORF Kurz nachdem das Landgericht Frankfurt das Geschäftsmodell von Uber verboten hat, verschickt der Fahrdienstvermittler eine Nachricht an seine Kunden: „Wir sind für dich da und vermitteln dir weiterhin Fahrten.“
Im Juli hatte bereits das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung Uber X verboten, das Angebot, bei dem Uber Fahrten an Mietwagenunternehmen vermittelt. Auch damals hatte die Taxi-Branche geklagt, die durch das Angebot den Wettbewerb verzerrt sieht und Uber und seinen Partnern vorwirft, geltendes Recht zu ignorieren. Doch Uber machte einfach weiter.
„Bisher haben wir keine einstweilige Verfügung erhalten“, sagt ein Uber-Sprecher. Carsten Mathias erzählt die Geschichte hingegen etwas anders. Laut dem Anwalt des Klägers, einem Kölner Taxi-Unternehmen, habe Uber die Annahme zunächst verweigert, weil diese auf Deutsch verfasst wurde – die Zentrale des US-Anbieters ist jedoch in Amsterdam. Das Landgericht Köln bestätigt dies. Und weil auch eine Ende September auf den Weg gebrachte Übersetzung bislang keinen Erfolg brachte, hat Mathias inzwischen einen Bestrafungsantrag gestellt.
Auch beim Frankfurter Urteil spielt Uber nun wieder auf Zeit (Az.: 3-08 O 44/19), obwohl das Verbot laut Gericht sofort gültig ist. Man werde die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, sagte ein Sprecher. Details nannte er zunächst nicht.
Dies tat dafür das Gericht: So fehle Uber einerseits eine Mietwagenkonzession. Diese sei aber notwendig. „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Uber trete nämlich durch seine Werbung gegenüber den Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung auf. Außerdem wähle Uber den konkreten Fahrer eigens aus und bestimme den Preis.
Das Gericht wirft Uber und seinen Partnern auch andere Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz vor. So würde die Rückkehrpflicht nicht eingehalten, nach der ein Mietwagenunternehmen in der Regel nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren muss. Außerdem müssten neue Aufträge auch zunächst am Betriebssitz der Mietwagenfirma eingehen, bevor sie ausgeführt werden dürfen. Es sind Vorwürfe, die auch nach dem Start von Uber in Düsseldorf oder Köln immer wieder zu hören waren – und zu mehreren Verfahren oder gar Verboten geführt haben.
So wurde dem Unternehmen Safedriver Ennoo der Betrieb in Düsseldorf untersagt, das gleiche passierte einem Mietwagenunternehmen in Köln. Drei weitere Verfahren gegen Uber-Partner laufen dort noch, nachdem Taxi-Unternehmer auch hier zuvor einstweilige Verfügungen erwirkt hatten. Ein ähnliches Bild ergibt sich im RheinKreis-Neuss, wo zuletzt vier Verfahren mit dem Ziel liefen, die Lizenz zu entziehen, wie ein Sprecher vor einigen Wochen mitteilte.
Nachdem Düsseldorf hart gegen Mietwagen-Unternehmen durchgegriffen hatte, waren viele Unternehmer in umliegende Städte ausgewichen – was die Einhaltung der Rückkehrpflicht im Alltag natürlich zusätzlich erschweren dürfte. Laut Taxi-Anwalt Mathias wurden insgesamt inzwischen hunderte Verstöße angezeigt. Uber verweist immer darauf, dass man seine Partner zur Einhaltung der Regeln verpflichte.
Der IT-Branchenverband Bitkom sieht das Frankfurter Urteil unterdessen als einen weiteren Beleg dafür, dass das Personenbeförderungsgesetz dringend überarbeitet werden muss. „Das Gesetz schützt die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher“, sagte Geschäftsführer Bernhard Rohleder. Es gehe nicht um ein einzelnes Unternehmen, es geht um eine ganze Branche. Dennoch dürfte man die Unterstützung auch bei Uber mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen haben. Uber ist Bitkom-Mitglied.