Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Zur Unzeit
Zu „Kramp-Karrenbauer für Einsatz von Waffen-Drohne“(RP vom 5. Dezember): Wenn die Bundesverteidigungsministerin innerhalb ihres Ressorts ein Problem erkennt, gehört es zu ihren Aufgaben, auf eine Lösungsmöglichkeit hinzuweisen. Im konkreten Fall die Gegebenheiten der Gefährdungslage deutscher Soldaten in Afghanistan und ihre Bereinigung durch den möglichen Einsatz bewaffneter Drohnen, welche zeitnah zur Verfügung stehen könnten. Damit trifft sie in Deutschland einen empfindlichen Nerv, wie die Reaktion der SPD zeigt. Der Vorwurf, dies sei „..unabgesprochen und unausgegoren zur Unzeit“trifft jedoch nicht zu. Während Frau Kramp-Karrenbauers international hochpolitischer Vorschlag einer Schutzzone im Nordirak einer vorherigen internen und europäischen Abstimmung bedurft hätte, handelt es sich beim Einsatz von Drohnen um eine zunächst fachliche Angelegenheit, wo die Verteidigungsministerin durchaus das Recht und die Pflicht hat, eine Prüfung anzuregen, um eine politische Entscheidung herbeizuführen. Dies entspricht genau dem Anliegen der SPD einer vorherigen ausführlichen völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Würdigung. Bei der SPD hört es sich aber an, als ob die Verteidigungsministerin sich bereits für die Anregung des Entscheidungsprozesses die Genehmigung des Koalitionspartners holen muss, und was soll an der Ansprache der Möglichkeit und Anregung einer Entscheidungsfindung unausgegoren sein? Und zur Unzeit kommt das Thema immer, wenn man die Prüfung und Entscheidungsfindung am liebsten auf den St. Nimmerleinstag verschoben sehen würde.
Holger Moser Goch