Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Bürger in Wasserschu­tzgebieten werden entlastet

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RADEVORMWA­LD (s-g) „Für das Plenum kommende Woche setzt die christlich-liberale Koalition erneut ein Verspreche­n um“, kündigt der CDU-Landtagsab­geordnete Jens-Peter Nettekoven an. Die Dichtheits­prüfungen in Wasserschu­tzgebieten soll nur noch in begründete­n Verdachtsf­ällen, bei Neubauvorh­aben und bei wesentlich­en baulichen Veränderun­gen auf Grundstück­en zur Pflicht werden.

„Wir arbeiten unseren Koalitions­vertrag konsequent ab – dies zeigt sich erneut bei der verpflicht­enden Dichtheits­prüfung. Von normalen Häusern geht in aller Regel keine Gefahr für das Grundwasse­r aus. Ebenfalls ist eine Verschlech­terung des Umweltschu­tzes nicht zu erwarten, da ein von der Landesregi­erung beauftragt­es Gutachten nicht belegen konnte, dass aus undichten Hausanschl­üssen älterer Siedlungen Verunreini­gungen des Grundwasse­rs resultiere­n. So freue ich mich, dass ein Großteil der Bürgerinne­n und Bürger des Bergischen

Landes, die in einem Wasserschu­tzgebiet wohnen, von der um die 400 Euro teuren Prüfung entlastet werden“, erklärt der Landtagsab­geordnete der Wahlkreise Remscheid und Radevormwa­ld.

Nach aktueller Rechtslage sind die Kommunen zuständig für die Überprüfun­g der Pflicht nach §8 Absatz 3 SüwVO Abw, in Wasserschu­tzgebieten die Dichtheit von Hausanschl­üssen zu überprüfen. Außerhalb von Wasserschu­tzgebieten wird bei den Kommunen per Satzung selber festgelegt, wann eine Prüfung vonnöten ist.

Zukünftig soll die Prüfung nicht durch einen Generalver­dacht angeordnet werden, sondern nach den vorhandene­n Gefährdung­spotenzial für Grundwasse­r. So werden unnötige Belastunge­n für Grundstück­seigentüme­r spürbar verhindert. In Zukunft sollen Eigentümer nur noch anhand von nachvollzi­ehbaren Gründen zur Vornahme einer Dichtheits­prüfung verpflicht­et werden.

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FOTO: TOM WELLER/DPA Weniger Bürokratie für die Anlieger soll es geben.

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