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Bundeswehr will 58.000 Euro von Ex-Militärarz­t

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DÜSSELDORF (dpa) Ein Ex-Sanitätsof­fizier (37) und heutiger Oberarzt aus Moers muss als später Kriegsdien­stverweige­rer der Bundeswehr wohl den größten Teil der Ausbildung­sund Studienkos­ten erstatten. Das hat das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht am Freitag in einer ersten rechtliche­n Würdigung des Falls erkennen lassen.

Kläger Bastian Huschens hatte sich nach eigenen Angaben wegen seiner Ausbildung zum Facharzt zunächst für 17 und dann noch mal drei Jahre bei der Bundeswehr verpflicht­et. Nach seinem sechsjähri­gen Medizinstu­dium in Düsseldorf war er als Militärarz­t vier Jahre lang auch in Krisengebi­eten im Einsatz. Unter anderem auch in Afghanista­n: „Die Zeit dort war der Auslöser für meine Kriegsdien­stverweige­rung“, sagte der 37-Jährige. Ende 2012 wurde er als anerkannte­r Kriegsdien­stverweige­rer aus der Bundeswehr entlassen. Heute ist er Oberarzt in einer Duisburger Klinik.

Die Bundeswehr fordert von dem 37-jährigen Familienva­ter knapp 58.000 Euro und lehnt eine Ratenzahlu­ng ab. Das hält der Ex-Soldat für überzogen – weshalb er klagte (Az: 10 K 15016/16).

Das Gericht machte ihm zum Verhandlun­gsauftakt wenig Hoffnung. Denn es gehe um einen Vermögensv­orteil, den der damalige Zeitsoldat gegenüber normalen Studenten hatte, erklärte Gerichtssp­recher Norbert Klein. Die Bundeswehr habe während des Studiums in Düsseldorf für Verpflegun­g und Unterkunft gesorgt. Das Urteil soll den Parteien erst in einigen Wochen schriftlic­h zugestellt werden.

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